welche Zahlungsfrist bei überfälligem Lohn setzen

23. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
rimmer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
welche Zahlungsfrist bei überfälligem Lohn setzen

Hallo,

ich hätte zum 15.09. meinen Arbeitslohn vom August (Abrechnungszeitraum 26.07.-25.08.) auf meinem Konto gebucht haben sollen. Da ich nicht mehr bei der Firma arbeite, habe ich telefonisch versucht, Auskunft zu erhalten, wann das Geld gezahlt wird. Aber der Chef ist natürlich nie am Platz und ich werde mit "er meldet sich bis Freitag (heute) bei Ihnen, er muß das nachkontrollieren usw." hingehalten.
Nun möchte ich per Einschreiben eine Zahlungaufforderung mit einer Zahlungsfrist aufsetzen.
Hier meine Fragen:

Wie lange sollte die Frist sein - 7 Tage, 14 Tage oder länger?

An wen kann ich mich wenden, um diese Firma zu melden?
(Ich hatte im Vorfeld schon gehört, dass bei den Lohnzahlungen der Firma öfter was schiefgeht - falsche Berechnungen, sehr verspätete Zahlungen....)

Habe ich eine Möglichkeit mir rechtlichen Beistand zu holen, ohne rechtschutzversichert zu sein und so, dass keine hohen Kosten im Vorfeld entstehen?

Bin für jeden Tipp dankbar!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo rimmer, wenn die Zahlung bereits fällig war, dann brauchs du gar keine Frist setzen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

und wieder mal kann ich nur ergänzend hinzufügen;)

hensche.de:
Was sollten Sie bei einer Lohnklage beachten?

Rückständiges Gehalt können Sie jederzeit vor dem Arbeitsgericht einklagen. Im allgemeinen wird der Arbeitgeber vor einer Klage einmal oder mehrmals angemahnt, doch ist eine solche Mahnung keine notwendige rechtliche Voraussetzung für die Erhebung einer Klage. Sie können also auch dann klagen, wenn Sie die ausstehende Vergütung vorher noch nicht angemahnt haben.

Sie können im übrigen den Bruttolohn einklagen, d.h. Sie müssen sich nicht auf die Geltendmachung des Nettolohns beschränken.


Es bedarf keines Anwalts, Sie können direkt zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rimmer
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

...vielen Dank für die Infos und nützlichen Tipps!!!!! :) :) :)

0x Hilfreiche Antwort

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