Wettbewerbsverbot - Darf ich mich nun in dieser Branche selbstständig machen!?

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
miki987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsverbot - Darf ich mich nun in dieser Branche selbstständig machen!?

Guten Tag,

ich möchte mich mit einer Reinigungsfirma selbstständig machen. Ich habe in dieser Branche bisher bei einer Firma als Objektleiter gearbeitet und hatte einen Vertrag. Darf ich mich nun, wenn ich kündige, in dieser Branche selbstständig machen!? Oder unterliegt das einem Wettbewerbsverbot?!

Besten Dank für Ihre Hilfe.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Wenn es kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag gibt, spricht nichts dagegen.
Siehe auch

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html

Bereich nachvetragrlich.
In manchen Tarifverträgen soll es auch solche Klauseln geben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Damit ein nachvertragliches Wettbewerbverbot gilt, muß eine schriftliche Vereinbarung mit dem betroffenen Arbeitnehmer vorliegen und eine Karrenzentschädigung gezahlt werden.

Das sowas in irgendeinem Tarifvertrag stehen könnte, wäre mir neu.


-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen