guten tag zusammen,
ich bin im medizinischen aussendienst tätig, und habe am montag den 13.12.10 meinen arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt. mein neuer arbeitgeber fragte nun nach einem wettbewerbsverbot.
im arbeitsvertrag konnte ich keine erläuterung zum wettbewerbsverbot finden. unter "vertragsstrafe" steht jedoch :
"verstößt der arbeitnehmer gegen seine vertragliche verschwiegenheitspflicht oder gegen das gesetzliche wettbewerbsverbot, so gillt für jeden fall der zuwiderhandlung eine vertragsstrafe von zwei durchschnittlichen brutto monatsgehältern als vereinbart"
1.ist dieses wettbewerbsverbot wirksam, auch wenn es nicht explizit im arbeitsvertrag aufgeführt ist ?
2. was bedeutet "gesetzliches wettbewerbsverbot" genau ?
wer kann mir dazu etwas sagen ?
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wettbewerbsverbot ja oder nein ?h
16. Dezember 2010
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Frage vom 16. Dezember 2010 | 12:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
wettbewerbsverbot ja oder nein ?h
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#1
Antwort vom 16. Dezember 2010 | 13:19
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
die suchmaschine hilft und wie so oft, steht einer sehr gute Erläuterung im ersten Treffer:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Wettbewerbsverbot.html
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