wichtig: Resturlub beim neuen Arbeitgeber geltend machen?

29. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
arbeitsrecht2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
wichtig: Resturlub beim neuen Arbeitgeber geltend machen?

Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber (teilweise Minijob) noch über 20 Tage Urlaub, die ich noch nicht genommen habe (fragt mich bitte nicht warum). Der befristete Vertrag ist vor paar Wochen ausgelaufen. Ich habe seitdem eine neue Stelle bei einem neuen Arbeitgeber als Aushilfe bekommen (auf etwas mehr als 3 Monate befristet).

Soweit ich weiß, kann man nicht genommenen Urlaub beim neuen Arbeitgeber geltend machen, wenn es im gleichen Jahr ist. Aber gilt das auch in meinem Fall? Ich zweifle ein bisschen daran, denn dann würde ich ja auf eine 3 Monate-Stelle fast einen Monat Urlaub nehmen, wovon der neue Arbeitgeber nicht mal was weiß.

Wie seht ihr die Lage?

-- Editiert von arbeitsrecht2020 am 29.10.2020 23:18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich denke es ist eher so, dass du den noch übrig geblieben Jahresurlaub beim neuen Arbeitgeber geltend machen kannst.
Also wenn dir noch 20 Tage von alten Arbeitgeber zustehen, dann muss dir dieser den Urlaub auszahlen und die restlichen Tage, die du dieses Jahr noch hattest (zum Beispiel 4 Stück), die nimmst du dann ins neue Arbeitsverhältnis über und kannst die 4 Tage noch beim neuen Arbeitgeber nehmen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Den neuen AG damit zu belasten, halte ich für keine glückliche Idee.
Beim Ausscheiden aus dem Betrieb ist Urlab abzugelten, der nicht genommen worden ist.
Und die 20 Tage stammen alle aus diesem Kalenderjahr?

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#3
 Von 
arbeitsrecht2020
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Den neuen AG damit zu belasten, halte ich für keine glückliche Idee.
Beim Ausscheiden aus dem Betrieb ist Urlab abzugelten, der nicht genommen worden ist.
Und die 20 Tage stammen alle aus diesem Kalenderjahr?


Weil er es nicht gewähren wird?

Ich hab gerade nachgeschaut, ein Teil davon ist von 2019 und der andere Teil ist von 2020.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fdl_db
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von arbeitsrecht2020):
Ich hab gerade nachgeschaut, ein Teil davon ist von 2019 und der andere Teil ist von 2020.


Der von 2019 ist bereits abgelaufen und den wirst du wieder bezahlt noch genommen bekommen.
Der Stichtag für den Urlaub von 2019 müsste der 30.06.2020 gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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