Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe folgendes Problem.
Seit 2011 bin ich bei einer Zeitarbeit Firma beschäftigt. Der Betrieb in dem ich während dieser Zeit gearbeitet habe, übernimmt mich zum 01.08.2012 – die Kündigung habe ich Fristgerecht bei der Zeitarbeit Firma abgegeben.
Nun geht es um den verbleibenden Resturlaub und das Stundenkonto.Beim Stundenkonto läuft alles glatt nur bei dem Urlaubsanspruch hakt es.
Ich bin davon ausgegangen, der Urlaubsanspruch rechnet sich bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb nach dem 30.06 aus dem vollem Urlaubsanspruch für das gesamte Kalenderjahr 2012 - bei mit dann 24 Tage.
Nun gab mir meine Leiharbeit Firma folgende Auskunft die sich beim durchlesen des Tarifvertrages...
"...Scheidet der Arbeitnehmer im Laufe eines Kalenderjahres aus dem
Unternehmen aus oder tritt er im Laufe eines Kalenderjahres ein, so erhält er
für jeden vollen Monat des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses ein
Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubs."
Also die klassische 12tel Regel...???
Im gesamten Tarifvertrag finde ich auch keinen Paragraphen der den Urlaubsanspruch nach dem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte gesondert regelt.
Wer hat nun Recht?
Danke im voraus für eure Hilfe
Gruß
Björn
...wieder einmal Urlaub/Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Das Problem ist, dass in den Leiharbeits-TV wirklich ganzjährlich gezwölftelt wird. Man hat dort aber vergessen oder auch nicht zu erwähnen, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte zwingend zu gewähren ist.
Dazu gibt es ein entsprechendes BAG-Urteil. In den meisten Tarifverträgen ist die anteilige Berechnng ganzjährlich üblich, in vielen steht jedoch zusätzlich ein Satz, der sinngemäss so lautet: Die gesetzlichen Ansprüche beim Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte bleiben unberührt.
Warum das in den Leiharbeits-TV nicht steht, kann ich nicht nachvollziehen. Da hat der DGB geschlafen, wie an anderer Stelle bei den Verträgen ebenfalls.
Rechtlich gesehen müssen also mindestens 4 Wochen (20 Tage bei 5-Tage-Woche) gewährt werden, auch wenn es im TV nicht steht.
aus der Begründung des Urteil des BAG, 14.03.1989, 8 AZR 435/87
"Der Klägerin stand somit für das Jahr 1986 nur der Teilurlaub nach § 16 Abs. 3 MTV zu. Entgegen der Auffassung der Klägerin verstößt die von der Beklagten aufgrund dieser Bestimmung vorgenommene Urlaubskürzung nicht gegen § 5 Abs. 1 Buchstabe c BUrlG
. Nach dieser Bestimmung erhält der Arbeitnehmer, der in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, seinen vollen Jahresurlaub. Dies gilt jedoch nur für den gesetzlichen Urlaub. Er kann durch eine tarifliche Regelung nicht ausgeschlossen oder gemindert werden; eine Tarifnorm, die eine Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubs vorsieht, ist nicht wirksam (vgl. BAGE 45, 199
= AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG
).
Für den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsanspruch sind die Tarifvertragsparteien nicht zu einer den § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG
entsprechenden Regelung verpflichtet."
https://www.jurion.de/de/document/show/0:92465,0/
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Wow, vielen Dank für die schnellen und umfassenden Antworten.
Das bittere ist, die Niederlassungs Chefin blockt alle Versuche ab über den Urlaub zu reden.
Nach meiner Rechnung geht es um 6 ganze Urlaubstage die sie nicht "rausrücken" will.
Die Firma in der ich übernommen werde, schüttelt schon den Kopf, da ich noch immer nicht sagen kann wann mein letzter Urlaubstag ist, das die Leihfirma alles in die Länge zieht.
Mal diese Abrechnung noch abwarten, mal da nachfragen usw.
Auf der einen Seite finde ich es lächerlich bei sowas vor Gericht zu gehen, auf der anderen Seite sehe ich nicht ein der ehemaligen Firma 6 Tage in den Rachen zu schmeissen.
Hat jemand Erfahrung wie man so ein Problem, ohne gleich mit dem Anwalt und Gericht zu drohen aus der Welt schaffen kann?
Evtl. den Hauptsitz der Leihfirma anschreiben und das Problem schildern?
So wie ich es sehe geht, führt ja für die Leihfirma kein Weg an den 20 Tagen Urlaub vorbei.
Gruß und Danke nochmal für die Antworten
Björn
quote:
Hat jemand Erfahrung wie man so ein Problem, ohne gleich mit dem Anwalt und Gericht zu drohen aus der Welt schaffen kann?
Bei Leihfirmen hilft in der Regel weder reden noch drohen.
Btw, letzteres ist sowieso albern.
Da muss man Nägel mit Köpfen machen und darf sich vor allem nicht vertrösten lassen. Es droht die kurze Ausschlussfrist des TV.
Wenn bei der letzten Abrechnung die Urlaubsabgeltung nicht stimmt, dann Lohnklage beim Arbeitsgericht und gut ist.
quote:
Evtl. den Hauptsitz der Leihfirma anschreiben und das Problem schildern?
Kann und sollte man probieren, so lange noch Zeit ist. Der Weg übers Gericht ist ja auch nervig und mit Zeitaufwendungen verbunden.
Aber die meisten Dispos kennen die Rechtslage eigentlich sehr genau und wissen um so mehr - die meisten LAN kennen Ihre Rechte nicht oder fordern sie nicht ein. Von 100 LAN schafft es einer sein Recht durchzusetzten. Warum soll man dieses Geschätsmodell aufgeben? Zumal man sich in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht ohne nennenswerte Mehrkosten auf Lohnzahlung, etc. verklagen kann.
"Aber die meisten Dispos kennen die Rechtslage eigentlich sehr genau und wissen um so mehr - die meisten LAN kennen Ihre Rechte nicht oder fordern sie nicht ein. Von 100 LAN schafft es einer sein Recht durchzusetzten. Warum soll man dieses Geschätsmodell aufgeben? Zumal man sich in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht ohne nennenswerte Mehrkosten auf Lohnzahlung, etc. verklagen kann."
...verstehe ich es richtig, das der Niederlassungs Leiter sehr wohl Kenntnis vom Bundesurlaubsgesetz hat, aber damit nicht rausrücken will?
Auch wenn ich mich mit der Frage vielleicht lächerlich mache, wenn ich konkret nach meinem Resturlaub frage und der Niederlassungsleiter mir sagt noch 5 Tage, obwohl er weiss das es eigentlich, wegen erreichter Wartezeit, 11 sind - macht er sich da nicht strafbar?
...oder freut er sich heimlich nachdem er 6 Tage für die Firma gerettet hat über einen Bonus oder dergleichen???
Gruß
Björn
quote:
...verstehe ich es richtig, das der Niederlassungs Leiter sehr wohl Kenntnis vom Bundesurlaubsgesetz hat, aber damit nicht rausrücken will?
Das kann ich schlecht einschätzen. Vielleicht hat nun gerade der spezielle Chef keinen Plan, aber dann kann er sich kundig machen und nicht einfach das Gespräch darüber abblocken.
quote:
- macht er sich da nicht strafbar?
Nein. Wie bereits ausgeführt, man macht sich als AG auch nicht strafbar, wenn man einfach mal das letzte Gehalt nicht zahlt. Ein Straftatsbestand ist nur, wenn die anteiligen SV-Beiträge nicht abgeführt werden.
...zu guter letzt.
Gibt es einen Grund den mir mein jetziger Arbeitgeber (Leihfirma) nennen kann um mir den zustehenden Urlaub 20 Tage zu verweigern?
Der Betrieb in dem ich zur Zeit arbeite und übernommen werde hat schon längst das OK zum Urlaub gegeben, die wundern sich wieso ich überhaupt noch komme - aber ich kann ja schlecht einfach der Arbeit fernbleiben, nur weil der Arbeitgeber sich nicht bewegt.
Gruß
Björn
Wurde der Urlaub rechtzeitig beantragt?
quote:
Der Betrieb in dem ich zur Zeit arbeite und übernommen werde hat schon längst das OK zum Urlaub gegeben,
Naja, der Urlaub muss schon vom Leih-AG genehmigt werden. Inwiefern wird der verweigert?
...direkt verweigern sie mir den Urlaub nicht.
Der Firma ist seit Anfang Juni bereits bekannt das ich übernommen werde.
Mitte Juni habe ich eine Mail geschrieben mit der Bitte auszurechnen wie lange ich noch im Juli arbeiten muss - wegen Stundenkonto/Urlaub.
Keine Reaktion. Nach einer Woche angerufen, sie müssen noch
die Juniabrechnung abwarten um genaue Auskunft geben zukönnen. Nach dem 1. Juli angerufen, jetzt müssen sie noch Frau xxx bei meiner Enstandfirma fragen (die hat schon längst ihr ok gegeben)heute wieder angerufen, jetzt müssen sie noch Frau yyy fragen ob es ok ist - wie gesagt, ist schon lange ok...
Wie soll ich den überhaupt einen Urlaub planen wenn ich evtl. gnädigerweise am letzten Arbeitstag - wann auch immer das sein wird - gesagt bekomme ab wann ich meinen Urlaub nehmen "darf".
So geht es schon seit Wochen, bin nicht der einzige dem es so ergeht - das ist ja die Krux.
Von einem Tag auf den nächsten vertröstet, jetzt kommt wieder ein Wochenende usw. es ist einfach zum k.....
Gruß
Björn
Die einfachte Lösung wäre, der Entleihbetrieb meldet Sie sofort ab. Dann geht das ganz schnell mit Urlaub.
Hatte während der Arbeit ein Telefonat mit meiner Leihfirma.
Dem Niederlassungsleiter interessiert das Gesetz nicht.Er pocht darauf das nur der Tarifvertrag zählt und da steht es nicht drin.
Blöde Frage wie geht man in so einem Fall weiter vor?
Bringt es etwas einen Anwalt zu beauftragen der ihm einen Schuss vor den Bug gibt, oder soll man in Ruhe abwarten bis die letzte Lohnabrechnung kommt und dann vor Gericht gehen?
Gibt es hier irgendwas zum nachlesen wie man in einem solchen Fall vorgehen kann?
Gruß
Björn
Wie 1000kleinesachen schon ganz richtig geschrieben hat,
die beste Variante wäre, wenn der Entleiher sie abmeldet.
Sie werden gar nicht schnell genug atmen können, wie die ZA Firma sie in Kenntnis setzen wird, wann Sie Freizeit und Urlaub zu nehmen haben. Es geht nur um Produktivität.
Dennoch wird die Firma so abrechnen wie sie es für richtig hält. Sie könnten dann natürlich klagen, aber ehrlich gesagt, was bringt es?
Ich kann verstehen, dass Sie die 5 Tage nicht dem Unternehmen schenken wollen, würde ich auch nicht wollen.
Aber wie steht Aufwand zu Nutzen? Selbst wenn Sie die Klageschrift vom Rechtspfleger kostenlos formulieren lassen. Möglicherweise läßt die ZA - Firma es dann auch darauf ankommen, verweigert sich einer Einigung im Gütetermin da sie weiß dass die Kosten des Verfahrens nicht im Verhältnis zum Ergebnis stehen werden. Das gilt natürlich für beide Seiten.
Dennoch könnten Sie der Niederlassungsleiterin ja mal fragen, wie es ihr Gebietsleiter oder Chef finden würde, wenn Sie der Regionaldirektion der Arbeitsagentur von dieser Sache berichten. (Die RD vergibt die Überlassungserlaubnis).
Aber auch hier könnte das dann zu zusätzlicher Front beim Verleiher führen.
Der beste Weg wäre über den Entleiher, dass der dort anruft sie abmeldet oder besser noch dem Verleiher klar macht, dass er derartiges Verhalten nicht akzeptiert. Zukünftige Aufträge sind denen garantiert wichtiger als der Streit wegen Ihres Urlaubs.
Bedenken Sie dass auch ihr neues Unternehmen vermutlich sehr genau schauen wird wie Sie sich verhalten werden. Unterschätzen Sie das bitte nicht.
Von daher, so blöd es auch wegen der 5 Tage scheinen mag, feiern Sie Ihren Austritt aus der Zeitarbeit und freuen Sie sich auf Ihren neuen Arbeitgeber, Ihnen ergeht es besser als vielen anderen und schreiben Sie der Niederlassungsleiterin eine nette Postkarte aus dem Urlaub, wenn Ihr alter Entleiher/neuer Arbeitgeber sie abgemeldet hat.
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
-- Editiert Kalfaterer am 05.07.2012 22:38
quote:
Aber wie steht Aufwand zu Nutzen?
Na toll. Jetzt machst Du meine ganze Argumentationskette mit einem Beitrag kaputt.

Es sind immerhin 6 Tage, also ein guter mittlerer zweistelliger Betrag.
Und für so ne Ansage
quote:
Dem Niederlassungsleiter interessiert das Gesetz nicht
brauchts doch wirklich mal eim Schuss vor den Bug - oder?
Wenn man keine RV hat, dann sollte man das aber selber in die Hand nehmen. Ansonsten wird es wirklich ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhälnis.
Was mich interessieren würde...
a.) so weltfremd kann ich doch als Niederlassungsleiter nicht sein, das ich vom Bundesurlaubsgesetz noch nie etwas gehört habe.
b.) handelt der Niederlassungsleiter aus eigenen Beweggründen, oder kann es sein das er auf Vorgaben von oben handelt.
c.) vielleicht sollte man das ganze weder einen Richter oder Anwalt geben, sondern mit Blick auf das kommende Sommerloch der Presse zur Verfügung stellen, ich halte zwar nicht viel von solchen Skandal Sendungen, aber man sollte vielleicht mit der Zeit gehen.
Wenn Gesetze eh nicht für ernst genommmen werden, der Gerichtsweg in unserem freien Rechtsstaat Aufgrund von Kosten nicht machbar ist....
@1000kleinesachen:
quote:
Na toll. Jetzt machst Du meine ganze Argumentationskette mit einem Beitrag kaputt.
Es sind immerhin 6 Tage, also ein guter mittlerer zweistelliger Betrag.
Hmpf ... wollte nix kaputt machen!
quote:
brauchts doch wirklich mal eim Schuss vor den Bug - oder?
Ich sehe das ja genauso wie Du, das ist echt eine Sauerei, eine große sogar.
Dennoch muß man fragen was das wichtigste ist und das ist das der Teilnehmer einen richtigen Job bekommen hat und möglichst alles unterlassen sollte wieder in die Zeitarbeit zurück zu rutschen.
Ich weiß aus Erfahrung, dass Firmen in derartigen Situationen sehr genau hinschauen und sich die Dinge merken. Wenn dann später mal, auch nur Kleinigkeiten kommen, dann erinnert man sich ... von wegen das ist einer der klagt sofort unabhängig der objektiven Gerechtigkeit.
Insoweit bringe ich dieses Argument. Ich persönlich würde ganz sicher sogar den Weg zum Rechtspfleger wählen und dort ein Schreiben aufsetzen lassen.
@Nutella:
Zu Deinen Fragen:
zu a)
Es gibt Disponenten/NL-Leiter die wissen SEHR genau wie die Dinge sind oder sein müssten. Manche sind halt auch nur Blöd. Schwer zu sagen was hier nun zutrifft. Denke die wissen von dem von 1000kleinesachen zitierten Sachverhalt in letzter Konsequenz nicht.
zu b)
Mal vorausgesetzt die NL-Leitung weiß um die Dinge: Es geht immer um Produktivität. Oft ist ein Teil des variablen Einkommens am überbleibenden Deckungsbeitrag am Periodenende üblich und daher hat die NL-Leitung ein besonderes Interesse die Urlaubstage nicht auszuzahlen. Genau dies ist auch der Grund, weshalb sich bei fast jedem Zeitarbeitsunternehmen die Firmen sehr gerne verrechnen was Urlaub angeht oder die Entgeltfortzahlung, hier z.B. Zulagen vergessen.
zu c)
Presse? Wenn Du jmd. kennst und der vielleicht auch ne Rechnung mit dieser speziellen ZA - Firma auf hat und tatsächlich sonst nix im Sommerloch ist, dann vielleicht.
Wenn Du auf Rache sühnst, dann zeige die Firma bei der Regionaldirektion an. Du kannst den Sachverhalt bei jedem Arbeitsamt abgeben, die sind verpflichtet das entsprechend weiterzugeben. Dafür gibt es auch eine entsprechende Durchführungs-/Geschäftsanweisung. Du kannst sicher sein, dass Dein Sachverhalt entsprechend weitergereicht wird und auch gesichtet wird. Was die bei der RD machen ist dann eine andere Frage. Generell aber, sind der sehr "spitz" was die Abrechnung und Zeitarbeit angeht, insbesondere kommt es dann zu Prüfungen, wenn mehrere Beschwerden vorliegen. Prüfung heißt, dass die vor Ort im Unternehmen die Unterlagen prüfen, ob auch weiterhin die sogenannte Zuverlässigkeit gegeben ist. Kommt dabei heraus, dass wiederholt derartiger Mist gemacht wird, werden Auflagen erteilt.
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
Hallo,
ich hole den Thread wieder einmal hoch weil ich heute das
"Vergnügen" hatte, meine letzte Lohnabrechnung der Zeitarbeitsfirma zu erhalten.
Die fehlenden Urlaubstage wurden leider nicht berücksichtigt.
Es wurde der genommene und genehmigte Urlaub ausbezahlt - die 6 Urlaubstage, die mir laut Gesetz zustehen wurden nicht berücksichtigt.
Auch wenn ich die Antwort schon ahne, wie soll ich darauf reagieren, evtl. erst einmal den Hauptsitz der Firma anschreiben um auf den "Fehler" aufmerksam zu machen, oder landet der Brief eh in der runden Ablage?
Ansonsten das in meiner Kündigung erwähnte Arbeitszeugnis, habe ich natürlich auch noch nicht erhalten.
Gibt es hierfür auch eine Frist die der Arbeitgeber einhalten muss?
Rechtschutz habe ich keinen, trotzdem einen Anwalt einschalten oder einfach Klage beim Arbeitsgericht einreichen???
Im Grunde müste doch die Leihfirma für meine Kosten aufkommen wenn ich den Prozess gewinne, oder liege ich da falsch?
Schönen Dank für eure Antworten und Hilfe.
Gruß
Björn
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"Im Grunde müste doch die Leihfirma für meine Kosten aufkommen wenn ich den Prozess gewinne, oder liege ich da falsch?"
Das muss sie nicht, im Arbeitsrecht gelten andere Regeln, da trägt jede Partei im ersten Verfahren ihre Kosten selber
Aber:
Sie können sich gleich an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts wenden, dort arbeiten Rechtspfleger, die Ihre Klage formulieren werden. Einfach auf Urlaubsentgelt und Zeugnis mit Fristsetzung klagen, dann geht das ganz schnell. Nicht selten kommt es nichtmal zu einem Verfahren, weil so mancher RIchter einfach beim Arbeitgeber anruft.
Und die Vergleichsverhandlung, die als erstes erfolgt, ist auch kostenlos, wenn Sie keinen Anwalt beauftragen.
-- Editiert hamburgerin01 am 13.08.2012 22:37
...danke für die Antwort.
Also als erstes kommt die Vergleichverhandlung die kostenlos ist (ohne Anwalt)- dann kommt das erste Verfahren das kostenpflichtig ist - wenn ich alles richtig verstanden habe.
Auf deutsch gesagt, wenn ich ich meine Rechte vor Gericht duchsetzte, darf ich dafür auch noch zahlen...
Ok, Kosten hin oder her, wie sind die Chancen das ganze ohne Anwalt geregelt bekomme - ich muss ja im worst case davon ausgehen, das die Firma sich von einem Anwalt vertreten lässt...
Gruß
Björn
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Hallo liebe Forengemeinde,
...noch eine letzte Frage, welche Fristen gibt es bei der Klageeinreichnung beim Arbeitsgericht zu beachten?
An wann beginnt die Frist zu laufen?
Gibt es da noch mehr Fristen die man im Auge behalten sollte?
Danke und Gruß
Björn
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quote:
Gibt es da noch mehr Fristen die man im Auge behalten sollte?
Die Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag und Tarifvertag sind zwingend zu beachten! Die Frist läuft ab Fälligkeit.
Laut Meinung des LAG Mainz ist z.b. die Urlaubsabgeltung ab dem ersten Tag nach Beendigung des AV fällig und nicht erst mit dem vertraglich vereinbarten Gehaltzahlungstermin.
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