wiedereinstellung>>>betriebsrat?

19. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 3x hilfreich)
wiedereinstellung>>>betriebsrat?

hallo an alle...
hab unbefristete arbeitsvertrag und bin im betriebsrat drin, werde aber im juni gekündigt.
wenn ich gerichtsverfahren gewinne und wiedereingestellt werde, bin ich dann wieder im betriebsrat drin? oder verliere die ganze macht dazu?

-- Editiert von prinzselo am 19.04.2018 16:41

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18929 Beiträge, 6921x hilfreich)

Da wirst du wohl ein wenig mehr erklären müssen: wie kann es sein, dass dir als BR-Mitglied gekündigt wird?

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#2
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 3x hilfreich)

also war erstma kein br-mitglied. habe erst kündigungsschreiben bekommen, danach mich als betriebsrat kandidieren lassen und nun bin ich ein mitglied davon.
kündigung gilt immer noch das weis ich, gerichtsverfahren läuft auch und habe da gute chancen wiedereingestellt zu werden.
bin ich wieder br-mietflied wenn ich eingestellt werde? oder wegen der kündigung fällt ganze macht aus?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18929 Beiträge, 6921x hilfreich)

Vermutet hatte ich den Hergang in etwa so, wie du es schilderst.
Du hast vielleicht die Chance den Prozess zu gewinnen. Ob das gleichbedeutend damit ist, dass du deinen Job tatsächlich wieder bekommst, ist ein anderes Thema - oft wird dergleichen über Abfindungen geregelt.

Die Sache kann m.E. eigentlich nur so laufen:
Der BR stellt deine Verhinderung fest und lädt das Ersatzmitglied für diese Periode ein. Solltest du den Kündigungsschutzprozess gewinnnen und deinen Job tatsächlich erhalten, ist diese Verhinderung beendet und du kannst wieder als BR-Mitglied aktiv werden.

Für mich erschließt sich immer noch nicht, ob deine Kündigung vielleicht doch mit der BR-Tätigkeit zu tun hat, etwa weil du dich hast aufstellen lassen - da wäre rechtswidrig.

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#4
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Du klagst ja nicht auf Wiedereinstellung, sondern auf Rücknahme der Kündigung und Weiterbeschäftigung so als hätte es die Kündigung nicht gegeben.
Wenn das AG das auch so sieht, läuft dein AV weiter und du bist dann auch weiterhin im BR.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Korrekt, wenn im Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird stehst Du so da als hätte es diese Kündigung niemals gegeben.

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