ich brauch wieder mal eure Hilfe,
ein AN hat am 1.01.15 eine neue Arbeitsstelle angenommen und zum 31.01.15 innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt. Monatsgehalt 1430 €. Die Arbeitszeit wird allerdings nicht mit xx h/Woche, sondern 168 h pro Monat gerechnet.
Wortlaut AV:
"Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 168 Stunden monatlich. Die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden erfolgt über ein monatlich geführtes Zeitkonto. Evtl. angefallene Minderarbeitsstunden, die von dem/der AN kurzfristig nicht nachgearbeitet werden können, werden netto vom gehalt in Abzug gebracht."
An manchen Tagen arbeitete AN 10 h, an anderen 4 h usw, also immer unterschiedlich, auch Sa und So. AN hat 20 Urlaubstage im Jahr.
Wortlaut im AV:
"Der/Die AN erhält kalenderjährlich 20 Arbeitstage Urlaub, wobei die Tage Montag bis Freitag als reguläre Arbeitstage angesehen werden"
An den Feiertagen (1.01. und 6.01.) hat AN auch gearbeitet. Insgesamt kommt AN auf 147 gearbeitete h diesen Monat und Chef will auch nur die auszahlen. ABER: Muss man die Feiertage nicht mitberücksichtigen, ebenso wie noch ausstehenden Urlaub? Hab gelesen, pro vollem Monat ein zwölftel Urlaub, d.h. 20/12 = 1,67 Tage. wird das aufgerundet? Also 2 Tage? Nach meiner Rechnung wären das dann 2 Urlaubstage + 2 Feiertage, also 4 Tage die man von den Arbeitsstunden abziehen kann. Aber wieviele h zählt ein Urlaubstag und ein Feiertag? 8 h? Weiß jemand wie das gerechnet wird? Ich hoffe ich hab jetzt nicht alles zu verwirrend geschrieben...
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xx h/Monat, wieviel h ein Arbeitstag??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zum Urlaub
Bundesurlaubsgesetz
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a)
für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b)
wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c)
wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Zur Bezahlung an Feiertagen:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
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/// Aber wieviele h zählt ein Urlaubstag und ein Feiertag?
Ab der ersten Stunde, wenn ein AN da arbeitspflichtig ist.
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