zeitkonto weg, obwohl die krankenschein

6. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
zeitkonto weg, obwohl die krankenschein

der google irritiert mich, daher würde ich die frage gerne hier reinstellen.

ich hatte für 2 wochen zeitkonto geschrieben für den zeitraum oktober.
2 tage vor mein zeitkonto begann, musste ich krankenschein nehmen , dass eine woche dauerte.
für die krankenschein haben sie trotzdem die zeitkonto weggestrichen.
ist das eigentlich nicht verboten, weil ich krankenschein vorgelegt habe??

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
ich hatte für 2 wochen zeitkonto geschrieben für den zeitraum oktober.

Dunkel ist der Worte Sinn...



Zitat (von prinzselo):
2 tage vor mein zeitkonto begann

Ein Zeitkonto "beginnt" mit der vertraglichen Vereinbarung über ein Zeitkonto.



Zitat (von prinzselo):
musste ich krankenschein nehmen ,

Krankenscheine wurden vor Jahrzehnten abgeschafft und durch eine Platzkarten ersetzt.
Wäre also die Frage was da tatsächlich passiert ist.



Zitat (von prinzselo):
der google irritiert mich

Ich fürchte es ist eher umgekehrt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ich versuche mal eine Übersetzung:
Es wurde zwei Wochen frei genommen, wobei keine Urlaubstage eingesetzt wurden, sondern Zeitguthaben aus dem Arbeitszeitkonto.
D.h. es handelt sich nicht um Erholungsurlaub, sondern um Freizeitausgleich.
Während des Freizeitausgleichs ist man krank geworden.
Der Arbeitgeber hat das eingesetzte Zeitguthaben aber nicht wieder gut geschrieben. (Wäre es Erholungsurlaub gewesen, hätte man die Urlaubstage zurück bekommen.)
Ist das so zulässig?

Ja - das ist OK so. Wenn man an einem arbeitsfreien Tag krank wird, hat man Pech. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass der Tag deshalb arbeitsfrei ist, weil man seine Überstunden abbummelt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

drkabo, ist fast richtig.
nicht während des freizeitausgleich, sondern 2 tage davor.
z.b. mittwoch fängt es an, aber am montag fing der krankeitstage an.
hab aber deine antwort verstanden danke.
2 tage krank und rest wird zeitkonto, da es schon alles unterschrieben war.
bei der urlaubstage hätte das wohl nicht erlaubt.
glaub hab alles richtig verstanden?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
bei der urlaubstage hätte das wohl nicht erlaubt.

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
zeitkonto


Es muß eine Arbeitszeitkonto-Vereinbarung geben, entweder im Arbeitsvertrag, oder im (geltenden) Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Gibt es in der Arbeistzeitkonto-Vereinbarung eine Regelung, ob bei Erkrankung während eines Freizeitausgleichs das Arbeitszeitguthaben NICHT vermindert wird?

Eine gesetzliche Regelung zur Erkrankung während einer bezahlten Freistellung gibt es nicht.

Arbeitszeitkonto nach § 10 TVÖD

"Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein."

Arbeitszeitkonto nach § 9b AVR Diakonie Deutschland

"Eine Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs mindert das Jahresarbeitszeitkonto
nur in der ersten Woche eines von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter in Anspruch genommenen Zeitausgleichs. AbderzweitenWocheeinesZeitausgleichsgeltendiefürden
Krankheitsfall während des Urlaubs geltenden Bestimmungen entsprechend."

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich entschieden:

Bei Erkrankung an einem bezahlten Freistellungstag darf dieser Tag nachgeholt werden.
( BAG, Urteil vom 23.02.2022, Aktenzeichen 10 AZR 99/21 )

Zitat (von prinzselo):
für die krankenschein haben sie zeitkonto weggestrichen.
ist das eigentlich nicht verboten, weil ich krankenschein vorgelegt habe??


Es ist nach TVÖD-Tarif verboten, nach AVR.DD-Tarif ist es verboten, mehr als eine Woche zu streichen.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Was hilft es angesichts der Unklarheit, auf TVöD zu verweisen oder AVR? Oder auf das BAG-Urteil, dem ein IG-Metall Tarif zugrunde liegt?
Es kann so sein, oder auch ganz anders, vor allem so, wie drkabo es dargestellt hat.
Prinzelo müsste die Bestimmungen für das Arbeitszeitkonto hier einstellen, sonst geht nix voran.

-- Editiert von User am 7. Oktober 2022 08:07

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Da der TE laut seiner anderen Beiträge wohl für eine Zeitarbeitsfirma tätig ist, dürfe der entsprechende Tarifvertrag gültig sein.

Zitat (von Manteltarifvertrag Zeitarbeit):

3.2.3 ... Bei Arbeitsunfähigkeit während eines beanspruchten Freizeitausgleichs werden Zeiten auf das Arbeitszeitkonto rückübertragen.

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#8
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

im vertrag habe ich gefunden
"die rechte und pflichten... - igz e.v. und der tarifgemeinschaft der mitgliedsgewerkschaft dee dgb geschlossenen tairverträgen für die zeitarbeitsbranche, bestehend aus dem mantel,entgelt, entgeltrahmen und beschäftigungssicherungtarifvertrag in ihrer jeweils gültigen fassung."

hae dann noch
14.2.2
14.2.3
14.2.4
14.3

hab nix gefunden was mir weiterhelfen würde

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen dank drkabo.
hoffentlich wird es "rückübertragen".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
hoffentlich

Wenn dieser TV für dein Arbeitsverhältnis und deinen Betrieb gilt, ist das Zeitguthaben im Fall einer AU während des Zeitausgleichs gutzuschreiben. Darauf hast du dann einen Anspruch. M.a.W.: AU im Zeitausgleich wird inzwischen da und dort per TV behandelt wie bei Urlaub.

Zitat (von iGZ-DGB-Tarifwerk 3.2.3):
Bei Arbeitsunfähigkeit während eines beanspruchten Freizeitausgleichs werden Zeiten auf das Arbeitszeitkonto rückübertragen.


-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 06:32

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)

jetzt verkürzen sie auch noch meine urlaubstage. bin mir jetzt sicher, dass sie die gesetzte verbrechen. :(

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