Guten Abend zusammen,
ist es wahr das mein Chef, wenn er mir die Kündigung ausgesprochen hat (mit welcher ich Einverstanden bin), die Kündigungsfrist in meinem Fall von 4 auf 2 Wochen kürzen darf weil er in seinem Handwerksbetrieb nur 3 Mitarbeiter beschäftigt?
Muß ich das wirklich akzeptieren?
"Meine Kündigungsfrist sollte die Kfrist des Tarifvertrages für Sanitär & Heizung Gewerbe sein, welchen ich nirgends finde..."
Gruß
Andreas
zu wenig Mitarbeiter, neue Kündigungsfristen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag? Die Kündigungsfrist ist für beide Seiten bindend, wenn nicht beide Seiten einer anderen Regelung zustimmen.
Auch für Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeitern gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen.
Guten Morgen,
im Vertrag steht keine Kündigungsfrist , daher gilt ja in meinem Falle die Tarifliche Frist (4W).
Und danke fürs antworten )
Gruß Andreas
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Es gilt die gesetzliche Frist nach § 622 BGB
. Ein Tarifvertrag kommt nur dann zur Anwendung, wenn der AG im Mitglied im Verband ist und der AN Mitglied in der Gewerkschaft ist oder wenn im Arbeitsvertrag die Gültigkeit des Tarifvertrages vereinbart wurde.
Für Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern gilt kein Kündigungsschutz, d.h. der Chef darf ohne Begründung kündigen. Die Kündigungsfristen müssen dabei jedoch eingehalten werden.
Die Fristen nach § 622 BGB
sind auch noch abhängig von der Beschäftigungsdauer, betragen nach der Probezeit aber mindestens 4 Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende.
Wenn diese Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, droht eine Kürzung des ALG.
Dass im Tarifvertrag kürzere Kündigungsfristen vereinbart worden sind, kann ich mir nicht vorstellen. Absolut ausschließen kann ich das allerdings auch nicht.
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