zum Manteltarifvertrag

30. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ivonne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
zum Manteltarifvertrag

Guten Tag,
mein Name ist Ivonne und weiß jetzt nicht genau, ob Sie mir hiermit weiterhelfen können.
Ich bin seit Juni 2000 in einer Bäckerei als Verkäuferin eingestellt und werde nach dem Manteltarif bezahlt.

Heute , bei einer Versammlung mußte ich erfahren - nach eigener Anfrage (es ging um die Mehrarbeit), daß wir nicht mehr nach dem Manteltarif für Bäckerhandwerk bezahlt werden, sondern nach dem allgemeinen Manteltarifvertrag.
Wie muß ich das jetzt verstehen??? Hätte mich der AG über Änderungen des Tarifvertrages nicht informieren müssen??? Und was ist der Unterschied zwischen den allg. und dem Tarifvertrag für Bäckerhandwerk??

Und da die Frage durch die Mehrarbeit entstanden ist - wie werden eigentlich Überstunden und deren Aufschläge (25%???) gehandhabt?

ich arbeite in einer 30,5 Stunden-Woche.....wenn ich in einer Woche beispielsweise 35 Stunden arbeite, dann hätte ich 4,5 Überstunden. Müßten diese nicht mit einem Aufschlag berechnet werden?
Laut Arbeitgeber wurde mir gesagt, daß es nicht so sei, sondern es werden Aufschläge in einer 40Stunden-Woche gezahlt.
Ist das so richtig??

Würde mich sehr über eine Antwort diesbezüglich freuen, denn ich bin hier ziemlich durcheinander und weiß nicht, wem ich was glauben soll.

MfG
Ivonne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo Ivonne, es gibt in Deutschland ca. 50000 Tarifverträge, aber einen allgemeinen gibt es nicht. Da müsstest du dann schon nochmal näher bei deinem Arbeitgeber fragen wie der heißt.

Was Überstunden und Zuschläge betrifft, das kommt drauf an, was vertraglich bzw. tarifvertraglich dazu geregelt ist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt regelhaft auch in Tarifverträgen keinen Zuschlag für Teilzeitkräfte, bevor die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigen erreicht wird. Wäre mir neu, wenn es da Ausnahmen gäbe.

0x Hilfreiche Antwort

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