zum unbezahlten Urlaub gezwungen

11. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
streller
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
zum unbezahlten Urlaub gezwungen

Hallo, bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Ich arbeite zur Zeit über eine Zeitarbeitsfirma, und bin bei einem Betrieb eingesetzt, der jetzt 1 Woche Betriebsferien macht.

Meine Zeitarbeitsfirma will mich nirgendwo anders einsetzen, und hat mich daher dazu gezwungen unbezahlten Urlaub für diese Woche zu nehmen - mit der Androhung einer Kündigung im Falle das ich nicht zustimme. Da ich auf den Job angewiesen bin habe ich dummerweise dafür unterschrieben.

Jetzt frage ich mich ob die das überhaupt dürfen? Dazu kommt das ich zeitgleich mit dem Beginn des unbezahlten Urlaubs krank geworden bin, und jetzt garnicht weiß wie sich das mit der Krankschreibung verhält. Ich habe ja am Tag an dem ich krankgeschrieben wurde (nachmittags) vormittags den Antrag auf unbezahlten Urlaub unterschrieben.

Was tun? Darf man mir den unbezahlten Urlaub aufzwingen? Gilt der auch wenn ich zeitgleich krankgeschrieben bin?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo streller, warst du beim Arzt und hast eine AU?

Schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach welcher Tarifvertrag gilt und schreib mal den genauen Namen hier rein.

MfG

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#2
 Von 
streller
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eine AU ist vorhanden. Laut Arbeitsvetrag gelten:
„...die zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA und dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP)abgeschlossenen Tarifveträge...“

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der MTV -> http://www.mv-zeitarbeit.de/pdfs/MVZManteltarifvertragV36.pdf sagt leider nichts passendes dazu.

Nun hast du leider den Wisch schon unterschrieben und man kann/darf sowas einvernehmlich vereinbaren.
Aber eigentlich befindet sich der Arbeitgeber hier im <font color=red>Annahmeverzug</font> (einfach mal googlen) und das dürfte ihm bewusst sein. Das die ZA-Branche mit ihren zeitbegrenzten Einsätzen eine Besonderheit darstellt ist zwar klar, aber ansonsten sind das Arbeitgeber wie alle anderen auch und es ist nicht Problem des Arbeitnehmers das Betriebsrisiko zu tragen durch solche Maßnahmen, die man da mit dir 'abgezogen' hat.

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#4
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

wenn du unterschrieben hast, wirst du wohl nichts mehr machen können.
Wenn ein unbezahlter Urlaub vereinbart wurde, dann befindet sich der AG nicht mehr in Annahmeverzug (meiner Meinung nach)

Sowas sollte man einfach nicht unterschreiben.
Erstmal können die (je nach Vertrag) gar nicht fristlos kündigen.
Und wenn die eine Frist einhalten müssen, dann lohnt sich das ja gar nicht. Weil dann arbeitest du ja schon wieder, bevor die Frist abgelaufen ist.

Außerdem können die auch nicht einfach jemanden rauswerfen. Es müsste immerhin jemand anderes für die Stelle gefunden werden.
Außerdem wird jeder Richter lachen, wenn die versuchen würden, die Kündigung in einem Prozess zu begründen.

Einfach nicht einschüchtern lassen.

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#5
 Von 
streller
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun kann ich also die Zeit des unbezahlten Urlaubs vergessen?
Gibts da keine Regelung, die verhindert das so extrem zum Nachteil des Arbeitnehmers gehandelt wird?

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#6
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ja, solche Regelungen gibt es:
Die ganz normalen Gesetze, die für Arbeitsverhältnisse gelten und die Kündigungregeln etc. festlegen.

Und diese Gesetze sagen ganz klar aus:
Du kannst dich freiwillig mit deinem AG darauf einigen, eine Woche unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Du könntest dich natürlich auf Nötigung oder sonst was berufen, aber ich glaube kaum, dass das was bringt, weil meiner Meinung nach keine Nötigung vorliegt oder zu beweisen wäre (genauer kann das sicher auch ein Anwalt erklären)

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