zwangsurlaub

3. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
isor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
zwangsurlaub

Arbeite in der Gastronomie.Haben z.Z.nicht viel Arbeit.Jetzt hat mir mein Chef einfach 3Tage Urlaub gegeben.Die restichen 2Tage muss ich wieder arbeiten.Die Aushilfen arbeiten und wir Arbeiter mit Festanstellung müssen unser Urlaub verplempern.Darf der Chef einfach so Urlaub geben ohne meine Einwilligung.Vielleicht kann mir jemand helfen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merdith73
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, soweit ich weiss, darf der AG einen Teil des Urlaubes mitbestimmen, allerdings erscheint mir das von Deinem Chef etwas zu kurzfristig für Deine Urlaubsplanung. Hast Du keine Überstunden, die Du jetzt abbauen könntest?

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#2
 Von 
isor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!Habe leider Minusstunden.Naja,werde mir schon noch irgendwo mein Recht holen!

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Grundsaetzlich geht das natuerlich nicht, Stichwort "Annahmeverzug". Es kann aber sehr wohl Situationen geben, in denen das eine ganz gute Loesung ist. Dann sollte das aber auch mit dem AN so vereinbart werden und nicht einfach so angeordnet.

Eine grundsaetzliche Frage muss man in diesem Zusammenhang aber immer stellen: Hat der Betrieb weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzzeitmitarbeiter entsprechend anrechnen, Auszubildende jedoch nicht) oder bist du gar noch keine 6 Monate dort beschaeftigt? In beiden Faellen haettest du naemlich keinen Kuendigungsschutz (von einer Ausnahmeregelung bei der Betriebsgroesse einmal abgesehen).

Gruss
CAM

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#4
 Von 
isor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin über 4Jahre dort beschäftigt.Wir sind 4Festangestellte und 2Aushilfen.

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Also kein Kuendigungsschutz. Das sollte man zumindest immer im Hinterkopf haben.

Gruss
CAM

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