Hallo liebe Leute,
meine Frau arbeitet auf 400€ Basis als Kellnerin im bei einem Saalbetrieb. Die Arbeit findet überwiegend am Wochenende statt, logisch. Nun hat sie ein Angebot bekommen von einem anderen Geschäft, dort in der Woche ab und zu auszuhelfen. Das würde auch zeitlich ganz gut passen. Nun meine Frage(n):
Darf man zwei 400€ Job´s haben?
Oder kann man den 400€ Job auf zwei Arbeitgeber aufteilen?
Oder darf man bei einem 400€ Job noch etwas dazu verdienen (wieviel)?
Freue mich auf Eure Hinweise, Danke.
(Vielleicht gehört dieser Tread auch eher ins Steuerrecht...?)
Gruß, Marc-Oh
zwei 400€ Jobs?
Hallo, klar darf man 2 400-€-Jobs haben. Man darf sogar mehr als 2 davon haben, wenn man das zeitlich 'gebacken' kriegt. Nur werden die Jobs steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zusammengezählt und dann ist man (über 400 € insgesamt) SV-pflichtig (ob schon Steuern anfallen, ist ne Frage der Steuerklasse).
MfG
Danke Venotis,
das bedeutet also, wenn meine Frau mit beiden Job´s zusammen nicht über 400€ kommt ist alles gut, oder?
Wie würde das denn mit der SV in der Praxis aussehen. Normalerweise führt das ja der AG ab. Wenn meine Frau also über 400€ verdienen würde, welcher AG muss dann die SV abführen?
Gruß, Marc
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Das muss deine Frau mit dem Arbeitgeber abklären. Im Normalfall ist der AG ja nicht daran interessiert, mehr als die 30,1 % Pauschale abzuführen. Es gibt dann übrigens noch eine Gleitzone bei € 400-800,- . Google doch einfach mal bei der Bundesknappschaft - Minijobzentrale.
--- editiert vom Admin
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