zwei 400€ Jobs?

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Marc200
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
zwei 400€ Jobs?

Hallo liebe Leute,

meine Frau arbeitet auf 400€ Basis als Kellnerin im bei einem Saalbetrieb. Die Arbeit findet überwiegend am Wochenende statt, logisch. Nun hat sie ein Angebot bekommen von einem anderen Geschäft, dort in der Woche ab und zu auszuhelfen. Das würde auch zeitlich ganz gut passen. Nun meine Frage(n):
Darf man zwei 400€ Job´s haben?
Oder kann man den 400€ Job auf zwei Arbeitgeber aufteilen?
Oder darf man bei einem 400€ Job noch etwas dazu verdienen (wieviel)?
Freue mich auf Eure Hinweise, Danke.
(Vielleicht gehört dieser Tread auch eher ins Steuerrecht...?)

Gruß, Marc-Oh




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, klar darf man 2 400-€-Jobs haben. Man darf sogar mehr als 2 davon haben, wenn man das zeitlich 'gebacken' kriegt. Nur werden die Jobs steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zusammengezählt und dann ist man (über 400 € insgesamt) SV-pflichtig (ob schon Steuern anfallen, ist ne Frage der Steuerklasse).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marc200
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Venotis,

das bedeutet also, wenn meine Frau mit beiden Job´s zusammen nicht über 400€ kommt ist alles gut, oder?

Wie würde das denn mit der SV in der Praxis aussehen. Normalerweise führt das ja der AG ab. Wenn meine Frau also über 400€ verdienen würde, welcher AG muss dann die SV abführen?

Gruß, Marc

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Das muss deine Frau mit dem Arbeitgeber abklären. Im Normalfall ist der AG ja nicht daran interessiert, mehr als die 30,1 % Pauschale abzuführen. Es gibt dann übrigens noch eine Gleitzone bei € 400-800,- . Google doch einfach mal bei der Bundesknappschaft - Minijobzentrale.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.773 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.751 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.