Änderung im bayrischen PAG (Polizeiaufgabengesetz) mit dem Grundgesetz vereinbar

12. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
0815Frager
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Master
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Änderung im bayrischen PAG (Polizeiaufgabengesetz) mit dem Grundgesetz vereinbar

So mal eine Frage, nach dem in München am 10 Mai die Demo in der Presse steht, und sich die Beführworter und Gegner im Netz buchstäblich die Köpfe einschlagen, fange ich mal hier mit der Diskussion an.
Das Gesetz hat den Begriff drohende Gefahr, welches das BGH schon 2017 in Verbindung mit iinternationalen Terror dem BKA besondere Befugnisse zugestanden hatte,
Jetzt ist im Entwurf der Begriff "drohende Gefahr" nicht mehr auf Terror begrenzt, wie man im Video (ich verlinke es mal nicht, aus Gründen der Neutralität da es auf FB von der Partei veröffentlicht ist) sehen kann, das Beispiel, von einer Frau welche vor dem Mann geschützt werden müsse, diesen Mann kann man so wie es sich anhört ermal ohne konkreten Verdacht ohne Richter in Haft nehmen?
so gesehen wird also wie selbst die Regierung damit zeigt, der Richtervorbehalt also außer Kraft gesetzt , es wird dort zwar erwähnt im Nachhinein würde oder könne ein Richter diese Maßnahme prüfen.
Das ist die Darstellung der regierenden Partei auf deren FB Seite,

Und nun die Argumente der Gegner:
Der Begriff drohende Gefahr bringe ohne konkreten Verdacht, also Anlasslos den Freibrief für dies gesamte Palette von Maßnahmen wie Post lesen und abfangen, , Überwachung Telefon, von Personen / Wohnungen Überwachen von Daten, löschen von Daten und verändern von Daten.

So und nun stellt man sich die Frage, hält dies dem BGH statt, es gibt ja die Meinungen von RA in den Medien welche hier einen Verstoß gegen das GG sehen, da die Gewaltenteilung durch den Begriff drohende Gefahr sehr kritisch sehen, da dieser Begriff so gut wie auf das gesamte PAG ausgeweitet wurde, nicht auf schwere Straftaten oder Terror begrenzt ist.

Ich stelle es mal zur Diskussion, da man selbst so gut wie keine Kenntnisse im PAG hat, und nach den Medienberichten kommen doch so Gedanken auf.
Erlaubt oder nicht erlaubt?

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