Die von diesem Urteil bei mir ausgelösten Gefühle sind mehr als ambivalent. Zum einen macht sich Angst breit. Die Angst, dass man durch die Erlaubnis solcher Aufmärsche - und ich kann mir wohl vorstellen, dass diese Veranstaltung einem Aufmarsch mit Fahnen und Gesängen, sowie quasi-uniformierten Teilnehmern gleicht - lange Zeit vorhandene Hemmschwellen lockert, um sie eines Tages wieder zu beseitigen.
Die Entscheidung ruft Angst vor Propagierung von Gewalt "zwischen den Zeilen" und dass wir dabei zusehen müssen hervor. Und die Angst, dass junge vielleicht orientierungslose Menschen ein Gruppengefühl in Organisationen erhalten, die sie selbst lediglich als Mitläufer ausnutzten. Es wird ja nicht Verbotenes getan...
Diese, vielleicht sogar größte Gefahr zu sehen verursacht sogar mehr als Angst: pure Abscheu.
Andererseits hat die Erlaubnis des Aufmarsches vielleicht doch eine gute Funktion, namentlich uns die Augen zu öffnen und endlich mit der Schönmalerei aufzuhören, der wahre Einfluss der Rechten werde aufgebauscht durch den Blick in unsere politische Vergangenheit. Ein durch Verbote nicht verzerrtes Bild auf die Landschaft hilft, der mehrheitlich doch mittig angesiedelten Gesellschaft, Probleme aufzuspüren und sie an der Wurzel anzufassen. Sich eine tatsachenbezogenen Meinung zu bilden. Es wird möglich sein klarzumachen, dass Toleranz nicht nur bestimmten Gruppen gegenüber und oberflächlich zu zeigen, sondern jeden Menschen zu achten, dafür dass er ein Individuum ist.
Zwar ist es einfacher die Augen zu schließen und nicht an die bedrückenden Tatsachen zu denken; dieses werden uns die Verfassungsrichter, sollten sie auf dieser Linie bleiben, nicht ermöglichen. Zum Glück!
BVG hebt Versammlungsverbot von Rechtsextremisten auf
29. Juni 2001
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Frage vom 29. Juni 2001 | 14:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BVG hebt Versammlungsverbot von Rechtsextremisten auf
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