Gegenseite still - Bedeutung?

17. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Alicia778
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenseite still - Bedeutung?

Guten Abend zusammen,

nehmen wir Mal an Partei A und Partei B verfallen in einen Rechtsstreit.
Partei A schaltet einen Anwalt ein.
Partei B denkt zunächst, ohne Anwalt weiterzukommen, doch schaltet 1 Woche später doch einen ein.
Nun teilt Partei B dem Anwalt von Partei A mit, sich bitte nur noch an seinen Anwalt zu wenden, doch der benannte Anwalt lässt seit 2 Wochen nichts von sich hören.
Der Anwalt von Partei A ist sich unsicher, ob der Anwalt von Partei B überhaupt bevollmächtigt ist.

Nun stellt sich die Frage… wurde der Anwalt tatsächlich eingeschaltet?
Hat er das Mandat wirklich angenommen?
Ich kenne es so, dass auch Anwälte, die viel zutun haben schnell ihren Angelegenheiten nachkommen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Alicia778):
Der Anwalt von Partei A ist sich unsicher, ob der Anwalt von Partei B überhaupt bevollmächtigt ist.

Nun stellt sich die Frage… wurde der Anwalt tatsächlich eingeschaltet?
Hat er das Mandat wirklich angenommen?

All diese Fragen werden sich irgendwann beantworten, spätesten wenn die Klage eintrudelt ...



Zitat (von Alicia778):
doch der benannte Anwalt lässt seit 2 Wochen nichts von sich hören.

Zitat (von Alicia778):
Gegenseite still - Bedeutung?

Eventuell hat er einfach leine Lust auf eine "Brieffreundschaft" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Alicia778
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Partei B hat nicht das Geld dafür und war zudem vor kurzem im Knast, ob man dann wieder vor Gericht möchte?

In dem Fall würde die Rechtsschutzversicherung auch nicht greifen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Alicia778):
ob man dann wieder vor Gericht möchte?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Man wird abwarten müssen zu was die Parteien neigen und was sie finanzieren können.



Zitat (von Alicia778):
In dem Fall würde die Rechtsschutzversicherung auch nicht greifen.

Möglicherweise aber die PKH?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Alicia778):
Partei B hat nicht das Geld dafür und war zudem vor kurzem im Knast, ob man dann wieder vor Gericht möchte?
Knast gewesen hin oder her ...

Zitat (von Alicia778):
Partei A und Partei B verfallen in einen Rechtsstreit
... da sieht man sich vor dem ZIVIL-Gericht. Am Ende steht da selten Knast.

Zitat (von Alicia778):
Gegenseite still - Bedeutung?
Bedeutung?
Da hat B wohl 1 Woche später übereilt gehandelt:
Zitat (von Alicia778):
Partei B denkt zunächst, ohne Anwalt weiterzukommen, doch schaltet 1 Woche später doch einen ein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Alicia778):
Der Anwalt von Partei A ist sich unsicher, ob der Anwalt von Partei B überhaupt bevollmächtigt ist.


Und solange das nicht nachgewiesen ist, schreibt man Partei B direkt an und nicht einen "möglichen" Anwalt, dass sollte der eigene Anwalt aber normalerweise wissen.

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