1. Ich arbeite Ehrenamtilich in der Kirche mit. Dort haben wir in der Geschäftsordnung eine Klausel die Besagt: Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung sind nicht als Initativanträge möglich. Ist diese Klausel wirksam ?
2. Gibt es in Deutschland ein Gesetzt welches Regelt was unter einem GO-Antrag fällt.
Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.
-- Editier von Antonio111 am 08.12.2015 19:38
Kirche Geschäftsordnung
8. Dezember 2015
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Frage vom 8. Dezember 2015 | 19:35
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirche Geschäftsordnung
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#1
Antwort vom 2. Januar 2016 | 17:21
Von
Status: Schlichter (7116 Beiträge, 1486x hilfreich)
Hier gehen glaube ich, zwei Dinge durcheinander. Der Geschäftsordnungsantrag ist natürlich initiativ möglich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsordnungsantrag
Aber die Geschäftsordnung kann man nicht während einer Sitzung und spontan bzw. initiativ ändern. Das macht ja auch Sinn. Denn sonst könnte man mit einer Mehrheit Teile der Geschäftsordnung zu seinen Gunten ändern.
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