Renovierung - Schönheitsreparaturen

21. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Christina_1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Renovierung - Schönheitsreparaturen

Es gibt Klauseln zu Schönheitsreparaturen, die grundsätzlich in Mietverträgen unwirksam sind.
Was nicht ganz klar ist:
wenn eine unwirksame Klausel (z.B. zusätzlich zu den gesetzlichen Fristen auch noch Renovierung bei Auszug) in einer Individualvereinbarung an den Mietvertrag angehängt ist, können diese dann hierdurch wirksam werden?

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dieckmann
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Haus wurde 2004 mit einem Vollwärmeschutz versehen. Der Mieter wurde darüber informiert mit dem Hinweis, dass die Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen erhöht wird.Nach Abschluß der Arbeiten hat ein RA dem Mieter die Mieterhöhung mitgeteilt. Es erfolgte vom Mieter keine Reaktion. Daraufhin wurde ein Mahnbescheid mit anschließender Klage eingereicht.Deas Urteil ist noch nicht ausgesprochen, jedoch hat der Richter zu erkennen gegeben, dass die Mieterhöhung als unwirksam eingestuft wird, weil dem Ankündigungsschreiben nicht entnommen werden kann,um welchen Betrag sich die Miete ungefähr erhöhen wird.
Ist diese Ankündigung des Gerichtes richtig oder gibt es auch andere Gerichtsbescheide.
Wer hat gleiches oder ähnliches erlebt. Antworten mit gleichem Thema freuen mich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Stell die Frage am besten nochmal im Miet-Forum.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen