Unterhalt: Selbstbehalt - wieviel muss bleiben?

2. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
fips1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt: Selbstbehalt - wieviel muss bleiben?

Hallo Leute,

hab mal eine Frage Mein Sohn 15 Jahre ist fuer 15 Tage in Monat bei mir im Haushalt.(Wechselmodel) Hab eine Vollbeschäftigung.
Muss fuer Mutter und Sohn Unterhalt bezahlen.(Mangelberechnung) So das ich nur meinen Selbstbehalt habe, von diesem Selbstbehalt muss ich alles was so in diesen 15 Tage in der mein Sohn bei mir im Haushalt lebt aufkommen.So nun meine Frage Wie ist das mit der Insolvenz mit Unterhalt mit dem Selbstbehalt und den Unterhalt fuer mein Sohn wird er bei der Insolvenz mit berechnet.

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"Wechselmodel, Selbstbehalt und Unterhalt"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Bei der Insolvenz kann ich dir nicht weiterhelfen, aber es sollte doch von Seiten der Mutter aus klar sein, dass du ihr nicht den vollen Unterhalt für den Sohn zahlen kannst, wenn dieser auch nur 15 Tage im Monat in ihrem Haushalt lebt. Theoretisch dürftest du ihr nur die Hälfte zahlen, schließlich lebt der Sohn den halben Monat bei dir. Oder ihr tüddelt auseinander wie viel Kosten du für sein Essen und Unterkunft brauchst und die Mutter kauft dann die Anziehsachen und was sonst noch so anfällt.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
gemischt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde sagen direktes Gespräch mit der Mutter halten vielleicht eine dritte Person unbeteiligt beider Seiten hinzuziehen oder Anwalt MfG gemischt

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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