Hallo erstmal!
So da jetzt im text stand das bei Fahrverbot man einzelheiten schicken soll mach ich das mal.
Wurde 05.08.08 ca 200m vor Ortschild im Ort Geblitz.
mit 39 Km/h zu viel. Hab zu früh beschleunigt.
Jetzt habe ich Anhörung im Bußgeldverfahren zu gesandt bekommen, dort steht noch keinerlei Bußgeld oder Fahrverbort erteilung, aber ist sehr wahrscheinlich das es erteielt wird.
Da ich einen Arbeitsweg von 30KM pro strecke habe und ich mit den Örtlichen Verkehrsmittel nicht rechtzeitig zum dienstbeginn kommen kann. Jetzt möchte ich wissen ob, wie und wann ich handeln muss.
Dies ist mein erstes Bußgeldverfahren.
achja ^^
Bin in einer Pflegeeinrichtung Tätig und habe aufgrund meiner Dienstzeiten und dem Fahrtzeiten der Öffentlichen Verkehrsmittel nicht die möglichkeit Rechtzeitig hin zu kommen bzw. bei spätdienst nicht die möglichkeit nach Hause zu kommen.
Laut Vertrag darf ich max. 2 Wochen Urlaub am stück nehmen und ich habe ab Oktober eine Halbjährige Probezeit in dem Betrieb.
-- Editiert von jemkoitzsch am 24.09.2008 17:33:32
-- Editiert von JemKoitzsch am 24.09.2008 21:13:15
Verkehrsrecht - Bußgeld (Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, OWiG, Punkte Flensburg)
24. September 2008
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Frage vom 24. September 2008 | 17:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsrecht - Bußgeld (Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, OWiG, Punkte Flensburg)
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2008 | 09:38
Von
Status: Schüler (192 Beiträge, 104x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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