Ich bin ab Freitag vom Arzt AU krankgeschrieben, aber der Arzt konnte die AU aus technischen Gründen nicht ausdrucken. Mein Arzt möchte mir die AU im Laufe dieser Woche wenn der Ausdruck wieder möglich ist zuschicken. Zurzeit beziehe ich ALG 1. Laut deren Regelung muss die AU Meldung spätestens ab dem 3 Tag bei der Behörde eingegangen sein, sonst gibt es Sanktionen. Wie verhalte ich mich hier richtig? Ich wollte die AU Meldung online auf dem eService Portal der Arbeitsagentur einreichen. Dies war nicht möglich, weil ich dafür das Dokument der AU benötige. Ich bin seit Freitag AU, kann diese nicht schicken, weil ich nicht über das Dokument verfüge. Ab wann beginnt diese 3 Tagesfrist? Ab dem Zeitpunkt wo ich von der AU Kenntnis erlange, oder ab dem Zeitpunkt wo ich tatsächlich über die AU verfüge?
-- Editiert von Moderator am 10.05.2021 10:32
-- Thema wurde verschoben am 10.05.2021 10:32
AU krankgeschrieben, kommt später weil Arztdrucker defekt
Ich würde erstmal abwarten bzw. den Arzt bitten, zu der AU noch einen kleinen Schrieb zu senden bzw. mitzugeben, dass die AU aufgrund eines technischen Fehlers verspätet gedruckt wurde
Zitat :Ich würde erstmal abwarten bzw. den Arzt bitten, zu der AU noch einen kleinen Schrieb zu senden bzw. mitzugeben, dass die AU aufgrund eines technischen Fehlers verspätet gedruckt wurde
Hoffentlich reicht das aus. Das Schreiben wird der Arzt mir sicherlich ausstellen. Nur die Frage wie das die Arbeitsagentur sieht, wenn ich die AU verspätet melde, auch wenn ich den Grund selber nicht zu vertreten habe. Oder macht es Sinn, die Arbeitsagentur zusätzlich mit einem formlosem Schreiben über die AU in Kenntnis zu setzen, um zumindest der Meldefrist Rechnung zu tragen? Meine Kernfrage war "gibt es einen Unterschied zwischen Beginn der AU und dem ausgehändigt bekommen der AU Bescheinigung?" Oder beginnt die AU formal erst wenn der Patient die Bescheinigung in der Hand hält? Man braucht auf der anderen Seite die AU Bescheinigung um einer offiziellen eine rechtssichere Auskunft über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu geben.
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Zitat :Laut deren Regelung muss die AU Meldung
Wenn nur eien AU Meldung gefordert wird, hindert einen ja nichts daran diese zu machen.
Wenn es die AU-Bescheinigung sein sollte, dann sollte der Arzt einen entsprechenden 2-Zeiler mitsenden und man selber das Amt entsprechend informieren.
Werden handschriftliche AUs nicht mehr anerkannt?
Der Arzt muss auch Rezepte ausstellen, glaube kaum, dass die Patienten da einige Tage warten können, bis der Drucker wieder funktioniert.
-- Editiert von Loni12 am 10.05.2021 12:39
Zitat :Werden handschriftliche AUs nicht mehr anerkannt?
AUs sind zwingend Maschinenlesbar auszufüllen. GKV Rezepte übrigens auch...
Ich würde das nicht machen. Man muss ohne zwingenden Grund den eh überlasteten Apparat nicht mit noch mehr Erklärungen zuschütten.Zitat :Oder macht es Sinn, die Arbeitsagentur zusätzlich mit einem formlosem Schreiben über die AU in Kenntnis zu setzen,
Was befürchtest du, was passiert, wenn der Schein am Mittwoch/Donnerstag dort ankommt?
Ich meine, er wird eh nur *abgeheftet*.
Es sei denn, du stehst gerade in intensiven Gesprächen zwecks Jobvermittlung/Arbeitsaufnahme...
Antwort: Jein.Zitat :Meine Kernfrage war "gibt es einen Unterschied zwischen Beginn der AU und dem ausgehändigt bekommen der AU Bescheinigung?"
Ich würde abwarten, bis der Arzt den Schein schickt. Dann würde ich ihn unverzüglich weiterleiten an die Arbeitsagentur.
Wenn die Agentur DANN die Ungeheuerlichkeit bemerkt und mir DANN was schreibt--- kann ich DANN alles erklären.
Zitat :AUs sind zwingend Maschinenlesbar auszufüllen. GKV Rezepte übrigens auch...
Ich bekam vor Mitte April ein Rezepz und eine Überweisung ins Krankenhaus per Hand ausgestellt, weil die Technik versagte. Es gab keinerlei Probleme damit.
Zitat :Ich bekam vor Mitte April ein Rezepz und eine Überweisung ins Krankenhaus per Hand ausgestellt, weil die Technik versagte. Es gab keinerlei Probleme damit.
So war es bei einer Überweisung bei mir auch.
Handschriftliche Rezepte und/oder Überweisungen können aber zu erheblichen Problemen bei der Abrechnung mit den GKVen führen. Wenn der Arzt oder Apotheker das dann akzeptiert macht er das auf eigenes Risiko. Wird bei der AU übrigens genau so sein. Wenn der Sachbearbeiter beim Amt die akzeptiert ist alles gut.
"Zwingend" bei Formalien im Gesundheitsbereich bedeutet eigentlich immer: Macht es nicht so uns es gibt eventuell kein Geld.
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