AU krankgeschrieben, kommt später weil Arztdrucker defekt

10. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)
AU krankgeschrieben, kommt später weil Arztdrucker defekt

Ich bin ab Freitag vom Arzt AU krankgeschrieben, aber der Arzt konnte die AU aus technischen Gründen nicht ausdrucken. Mein Arzt möchte mir die AU im Laufe dieser Woche wenn der Ausdruck wieder möglich ist zuschicken. Zurzeit beziehe ich ALG 1. Laut deren Regelung muss die AU Meldung spätestens ab dem 3 Tag bei der Behörde eingegangen sein, sonst gibt es Sanktionen. Wie verhalte ich mich hier richtig? Ich wollte die AU Meldung online auf dem eService Portal der Arbeitsagentur einreichen. Dies war nicht möglich, weil ich dafür das Dokument der AU benötige. Ich bin seit Freitag AU, kann diese nicht schicken, weil ich nicht über das Dokument verfüge. Ab wann beginnt diese 3 Tagesfrist? Ab dem Zeitpunkt wo ich von der AU Kenntnis erlange, oder ab dem Zeitpunkt wo ich tatsächlich über die AU verfüge?

-- Editiert von Moderator am 10.05.2021 10:32

-- Thema wurde verschoben am 10.05.2021 10:32




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9909 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ich würde erstmal abwarten bzw. den Arzt bitten, zu der AU noch einen kleinen Schrieb zu senden bzw. mitzugeben, dass die AU aufgrund eines technischen Fehlers verspätet gedruckt wurde

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Pascal Bräuning
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde erstmal abwarten bzw. den Arzt bitten, zu der AU noch einen kleinen Schrieb zu senden bzw. mitzugeben, dass die AU aufgrund eines technischen Fehlers verspätet gedruckt wurde


Hoffentlich reicht das aus. Das Schreiben wird der Arzt mir sicherlich ausstellen. Nur die Frage wie das die Arbeitsagentur sieht, wenn ich die AU verspätet melde, auch wenn ich den Grund selber nicht zu vertreten habe. Oder macht es Sinn, die Arbeitsagentur zusätzlich mit einem formlosem Schreiben über die AU in Kenntnis zu setzen, um zumindest der Meldefrist Rechnung zu tragen? Meine Kernfrage war "gibt es einen Unterschied zwischen Beginn der AU und dem ausgehändigt bekommen der AU Bescheinigung?" Oder beginnt die AU formal erst wenn der Patient die Bescheinigung in der Hand hält? Man braucht auf der anderen Seite die AU Bescheinigung um einer offiziellen eine rechtssichere Auskunft über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu geben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Laut deren Regelung muss die AU Meldung

Wenn nur eien AU Meldung gefordert wird, hindert einen ja nichts daran diese zu machen.
Wenn es die AU-Bescheinigung sein sollte, dann sollte der Arzt einen entsprechenden 2-Zeiler mitsenden und man selber das Amt entsprechend informieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4424 Beiträge, 732x hilfreich)

Werden handschriftliche AUs nicht mehr anerkannt?

Der Arzt muss auch Rezepte ausstellen, glaube kaum, dass die Patienten da einige Tage warten können, bis der Drucker wieder funktioniert.

-- Editiert von Loni12 am 10.05.2021 12:39

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#6
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Werden handschriftliche AUs nicht mehr anerkannt?


AUs sind zwingend Maschinenlesbar auszufüllen. GKV Rezepte übrigens auch...

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40425 Beiträge, 6573x hilfreich)

Zitat (von Pascal Bräuning):
Oder macht es Sinn, die Arbeitsagentur zusätzlich mit einem formlosem Schreiben über die AU in Kenntnis zu setzen,
Ich würde das nicht machen. Man muss ohne zwingenden Grund den eh überlasteten Apparat nicht mit noch mehr Erklärungen zuschütten.
Was befürchtest du, was passiert, wenn der Schein am Mittwoch/Donnerstag dort ankommt?

Ich meine, er wird eh nur *abgeheftet*.

Es sei denn, du stehst gerade in intensiven Gesprächen zwecks Jobvermittlung/Arbeitsaufnahme...
Zitat (von Pascal Bräuning):
Meine Kernfrage war "gibt es einen Unterschied zwischen Beginn der AU und dem ausgehändigt bekommen der AU Bescheinigung?"
Antwort: Jein.

Ich würde abwarten, bis der Arzt den Schein schickt. Dann würde ich ihn unverzüglich weiterleiten an die Arbeitsagentur.
Wenn die Agentur DANN die Ungeheuerlichkeit bemerkt und mir DANN was schreibt--- kann ich DANN alles erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 240x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
AUs sind zwingend Maschinenlesbar auszufüllen. GKV Rezepte übrigens auch...

Ich bekam vor Mitte April ein Rezepz und eine Überweisung ins Krankenhaus per Hand ausgestellt, weil die Technik versagte. Es gab keinerlei Probleme damit.

Signatur:

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4424 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Ich bekam vor Mitte April ein Rezepz und eine Überweisung ins Krankenhaus per Hand ausgestellt, weil die Technik versagte. Es gab keinerlei Probleme damit.


So war es bei einer Überweisung bei mir auch.

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 341x hilfreich)

Handschriftliche Rezepte und/oder Überweisungen können aber zu erheblichen Problemen bei der Abrechnung mit den GKVen führen. Wenn der Arzt oder Apotheker das dann akzeptiert macht er das auf eigenes Risiko. Wird bei der AU übrigens genau so sein. Wenn der Sachbearbeiter beim Amt die akzeptiert ist alles gut.

"Zwingend" bei Formalien im Gesundheitsbereich bedeutet eigentlich immer: Macht es nicht so uns es gibt eventuell kein Geld.

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