Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung - Falsche F-Diagnose vom HNO-Arzt

13. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Myselfix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung - Falsche F-Diagnose vom HNO-Arzt

Liebe Community,

ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, aufgrund einer "Fehldiagnose" eines HNO-Arztes will das Versicherungsunternehmen jedoch Leistungsbereiche ausschließen.

Folgender Sachverhalt:
Im Frühjahr 2024 war ich beim HNO-Arzt, um meine Ohren reinigen zu lassen. Dieser hat jedoch keine Verschmutzung festgestellt und hat dafür aber folgende Diagnosen gestellt und abgerechnet:

F45.8 G Bruxismus
M53.1 G Zervikobrachial-Syndrom

Aufgrund der vom HNO-Arzt gestellten F-Diagnose will der Versicherer nun psychische Erkrankungen beim Abschluss des Vertrages ausschließen.

Ich habe weder psychische Probleme, noch war ich jemals in psychologischer Behandlung oder ähnlichem.

Mir erscheint der HNO-Arzt als nicht fachlich qualifiziert für Diagnosen wie Bruxismus, Zervikobrachial-Syndrom oder psychischen Störungen zu sein.

Ich habe den Arzt bereits konsultiert und ihn gebeten, die F-Diagnose zurückzuziehen oder eine entsprechende Stellungnahme zu schreiben. Beides hat der Arzt verweigert.

Kann ich den Arzt dazu bringen, die Diagnose zurückzunehmen?
Macht es Sinn hier einen Anwalt zu konsultieren?
Wie sind die Erfolgschancen?

Welche Möglichkeiten zur Klärung der Angelegenheit sehr Ihr?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41702 Beiträge, 14593x hilfreich)

Es kann dahingestellt bleiben, ob der Arzt etwas zurück nimmt oder nicht. Fakt ist, dass die alte Diagnose trotzdem in der Welt ist.

Es gibt keinen Anspruch auf Abschluss einer Vertrages. Das gilt auch für Versicherungsverträge. Deshalb ist der erste Schritt doch, mit der Versicherung zu klären, unter welchen Bedingungen eine voll umfassende Versicherung abgeschlossen werden kann, oder aber, man könnte sich ja auch eine andere Versicherung suchen.

wirdwerden

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 50x hilfreich)

Wie kann denn der Arzt beim Ohrenwaschen sowas feststellen? Und spricht der Arzt dann nicht auch mit dem Patienten?

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1109 Beiträge, 328x hilfreich)

Wurde das ganze als Privatleistung abgerechnet? Oder als Kassenleistung? Welche Ziffern wurden abgrechnet?

Das ganze riecht nämlich gewaltig nach Abrechnungsbetrug durch den Arzt. Und dann kann man selbstverständlich eine Korrektur der Abrechnung verlangen. Und damit auch der Diagnosen.

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#4
 Von 
TobiM78
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Myselfix):
F45.8 G Bruxismus
M53.1 G Zervikobrachial-Syndrom


Was haben nächtliches Zähneknirschen und Schmerzen in der Halswirbelsäule mit den Ohren zu tun?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Wie kann denn der Arzt beim Ohrenwaschen sowas feststellen?

Durch hören und sehen. Dafür hat er ja schließlich ein paar Jahre studiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1995 Beiträge, 269x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch hören und sehen. Dafür hat er ja schließlich ein paar Jahre studiert.


Es gibt Ärzte, die diagnostizieren gerne...und nicht nur die Krankheitsbilder, die tatsächlich vorhanden sind.

Einen Bruxismus kann man, auch wenn man kein Zahnmediziner ist, ggf. anhand der Abnutzung der Zähne diagnostizieren, die Diagnostik eines Zervikobrachialsyndrom hingegen dürfte ohne Bildgebung nicht möglich sein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Es gibt Ärzte, die diagnostizieren gerne...und nicht nur die Krankheitsbilder, die tatsächlich vorhanden sind.

In der Tat.



Zitat (von Nana71):
Einen Bruxismus kann man, auch wenn man kein Zahnmediziner ist, ggf. anhand der Abnutzung der Zähne diagnostizieren

Das kann man auch hören und durchaus auch sehen.



Zitat (von Nana71):
die Diagnostik eines Zervikobrachialsyndrom hingegen dürfte ohne Bildgebung nicht möglich sein.

Je nach dem wie man sich da setzt, bewegt und verhält aif dem HNO-Stuhl kann man da auch hören und durchaus auch sehen.


Wobei ich eine derartige erweiterte Diagnostik von einem HNO Arzt nicht unbedingt erwarten würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38920 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Myselfix):
will das Versicherungsunternehmen jedoch Leistungsbereiche ausschließen.
Etwa ALLE psychischen Erkrankungen ?

Ein HNO-Arzt kann beides mE durchaus feststellen. Warum er das nun bei einem Termin zur Ohrenreinigung diagnostiziert hat, und sogar in der PA vermerkt hat...?
Zitat (von Myselfix):
Ich habe weder psychische Probleme,
Das mag ja sein. Die Versicherung betrachtet alles für die Zukunft und möchte später nichts zahlen.

Knirschst du denn mit den Zähnen?
Hast du diesen Hals/Arm-Schmerz?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von Myselfix):
F45.8 G Bruxismus

Das bedeutet: nächtliches Zähneknirschen und Aufeinanderpressen der Schneide- und Mahlzähne, ohne daß dafür eine klar diagnostizierbare körperliche Ursache gibt.
Zitat:
Mir erscheint der HNO-Arzt als nicht fachlich qualifiziert für Diagnosen wie Bruxismus,

Ganz im Gegenteil - er ist der absolute Fachmann dafür, denn er kann am besten feststellen, daß keine körperlichen Ursachen wie Kieferfehlstellungen, Zahlfehlstellungen usw. die Ursache für das Zähneknirschen und Aufeinanderpressen sind. (Welches übrigens längerfristig die Zähne erheblich schädigt, insofern sollte man versuchen, dagegen etwas zu unternehmen.)

Woher dann die "nächtlichen Verspannungen" sonst kommen - typischerweise Stress etc. - das müssen andere Fachärzte ergründeln und ggf. behandeln.

Das wiederum kann dauern, und bis dahin sollte der Patient mit Hilfe seines HNO-Arztes dringend etwas gegen das nächtliche Zähneknirschen und Aufeinanderpressen tun.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Wie kann denn der Arzt beim Ohrenwaschen sowas feststellen? Und spricht der Arzt dann nicht auch mit dem Patienten?

Der HNO-Arzt hat offensichtlich in den Mund und Hals-Rachenraum geguckt... Und dort den Bruxismus diagnostiziert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von TobiM78):
Was haben nächtliches Zähneknirschen und Schmerzen in der Halswirbelsäule mit den Ohren zu tun?

Mit Ohrenschmalz nichts, aber das ganze HNO-System wird nicht zufällig so zusammengefasst. Nächtliches Zähneknirschen und Schmerzen in der Halswirbelsäule z.B. können sehr stark miteinander zusammenhängen.

Der Arzt hat hier offenkundig zwei Dinge untersucht bzw. behandelt: erstens die durch nicht abgeflossenes Ohrenschmalz verstopften Ohren und zweitens die Schmerzen in der HWS, und bei letzterer Untersuchung den Bruxismus festgestellt. (Das ist in der Regel eine visuelle Diagnose - man sieht die Spuren an den Zähnen, dann guckt man sich Zahn- und Kieferstellung an, und wenn es da keine Auffälligkeiten gibt, liegt die Diagnose Bruxismus auf der Hand. Das haben übrigens sehr viele Menschen...)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein HNO-Arzt kann beides mE durchaus feststellen.

Yepp.
Zitat:
Warum er das nun bei einem Termin zur Ohrenreinigung diagnostiziert hat

Vielleicht wurde er darauf vom Patienten angesprochen.
Vielleicht macht er das routinemäßig.
Vielleicht gab es irgendwas, das ihn dazu veranlasst hat. (Okay, sicher gab es sowas, sonst hätte er es ja nicht gemacht.)
Zitat:
und sogar in der PA vermerkt hat...?

Wir wollen doch mal stark hoffen, daß der HNO-Arzt alle von ihm vorgenommenen Untersuchungen und deren Befunde und die dazugehörigen Diagnosen in der Patientenakte dokumentiert hat.
Anderenfalls hätte er sich grob pflichtwidrig verhalten...

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