Als Privatpatient ausgegeben. Nun nicht behandelt.

7. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Darf ein Arztpraxis einem kranken Kassenpatienten, der sich als Privatpatient ausgibt, die Behandlung verweigern? Welche Konsequenzen sind rechtens? Gibt es gesetzliche Vorgaben und wie verhält es sich in einem Notfall?

 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Privatpatient ausgegeben. Nun nicht behandelt.

Hallo,

ich habe online einen Termin bei einem Neurologen ausgemacht. In der Kategorie Kassenpatient war der erste freie Termin erst in 4 Monaten !! frei. Als Privatpatient jedoch schon in 1 Woche ( mehrere ).
Da ich dringend einen Termin benötigte, habe ich mich dort als Privatpatient ausgegeben und einen Termin in 1 Woche ausgemacht.
Angekommen merkte man natürlich das ich "nur" Kassenpatient bin und hat mir den Termin verweigert und mir sogar eine Anzeige angedroht ( für was ? ). Zudem hat man mich dort als Patient gesperrt. Ich sollte mir ein andere Neurologen suchen.

Frage : Ist das so überhaupt zulässig ? Das man kranke Patienten die Hilfe benötigen einfach so nicht behandelt/untersucht ? Gibt es vom Gesetz her keine Vorgaben ?

LG
Jasmin

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Frage : Ist das so überhaupt zulässig ?
EUn ganz klares: Jain.
Wenn in diesem Zeitraum ausschliesslich Privatpatienten behandelt werden, dann darf der Arzt dich nach Hause schicken. Werden aber beide Klientele behandelt, dann muss er trotzdem behandeln. Nicht unbedingt direkt, aber er darf dich auch nicht nach Hause schicken.
Bei einem Notfall muss er sowieso behandeln.
https://www.krahnert-medizinrecht.de/als-privatpatient-ausgeben-um-schnellen-termin-zu-erhalten/
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/arzttermin-darf-man-sich-als-privatpatient-ausgeben-a-1064882.html
https://www.fr.de/ratgeber/geld/darf-mich-privatpatient-ausgeben-11128183.html
.
.
.
beliebig fortsetzbar

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Frage : Ist das so überhaupt zulässig ? Das man kranke Patienten die Hilfe benötigen einfach so nicht behandelt/untersucht ? Gibt es vom Gesetz her keine Vorgaben ?


Natürlich, sie machten falsche Angaben.
Für den Notfall gibt es Notaufnahmen auch bei psychischen Problemen.
Es gibt kein Gesetz wo man sich mit falschen Angaben einen Termin beschaffen kann.

Jeder Arzt hat Termine je nach Versicherungsart. Dass die Zeiten bei privat Versicherten kürzer sind, liegt an deren höheren Bezahlung der Behandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Ist das so überhaupt zulässig ?
Ja, offenbar hast du verstanden, was man dir in der Praxis erklärte. Offenbar warst du auch fähig, wieder nach Hause zu gehen. Offenbar eben kein neurologischer Notfall.

Der Arzt könnte dir evtl. eine Kostenrechnung schicken, weil du den freien Termin *blockiert* hast. Ähnlich machen es viele Ärzte, wenn Patienten ohne rechtzeitige Absage einfach nicht zum Termin erscheinen und somit andere *blockieren*.

Wer so schnell ärztliche Hilfe benötigt, geht besser in die Notaufnahme des Krankenhauses. Dort kommt man dran...irgendwann an diesem Tag...garantiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Da ich dringend einen Termin benötigte, habe ich mich dort als Privatpatient ausgegeben und einen Termin in 1 Woche ausgemacht.


Das ist ja echt genial, so muss ja niemand mehr warten.

Also bei manchen Fragen kann man sich echt nur noch wundern...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn ein Termin bei einem Facharzt dringend notwendig ist, aber schwer zu bekommen, dann hat man zwei Möglichkeiten:

Der Hausarzt vergibt Ihnen einen sog. Dringleichkeitscode, dann sollte das innerhalb 4 Wochen funktionieren oder Sie bitten Ihre Krankenkasse um Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Natürlich, sie machten falsche Angaben.
Zitat (von Anami):
Offenbar warst du auch fähig, wieder nach Hause zu gehen. Offenbar eben kein neurologischer Notfall.

Ganz offenbar habt ihr es nicht verstanden. Wenn zu dieser Zeit auch Kassenpatienten behandelt werden, dann darf ein Falschangeber eben nicht abgewiesen werden. Auch dann nicht wenn man kein Notfallpatient ist.
Ein Notfallpatient darf nie abgewiesen werden. Ein Nicht-Notfallpatient darf nur dann abgewiesen werden in dieser Zeit nur Privatpatienten behandelt werden.

Zitat (von CarstenF):
Also bei manchen Fragen kann man sich echt nur noch wundern...
Du würdest dich wundern wie oft genau dieses vorkommt!

Zitat (von HeHe):
Der Hausarzt vergibt Ihnen einen sog. Dringleichkeitscode, dann sollte das innerhalb 4 Wochen funktionieren oder Sie bitten Ihre Krankenkasse um Hilfe.
Unser Gesundheitssystem ist doch echt krank. 4 Wochen Wartezeit..........
Tipp von mir: Im Ausland bekommt man sehr oft ganz schnell einen Untersuchungstermin! Da die Kosten meist sogar geringer sind als bei uns in Deutschland ist das eine sehr gute Alternative.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/patientenmobilitaetsrichtlinie.html

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Zudem hat man mich dort als Patient gesperrt. Ich sollte mir ein andere Neurologen suchen.

Mit betrügerisch agierenden Patienten muss der Arzt wenn überhaupt, nur in Notfällen kontrahieren.



Zitat (von -Laie-):
Ein Notfallpatient darf nie abgewiesen werden.

Doch, aber da ich die Hürden sehr hoch.



Zitat (von -Laie-):
Ein Nicht-Notfallpatient darf nur dann abgewiesen werden in dieser Zeit nur Privatpatienten behandelt werden.

Das wäre mir neu. Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?



Zitat (von -Laie-):
Unser Gesundheitssystem ist doch echt krank.

Ja, aber eine sinnvolle Reform wird von Politik und Lobbyisten leider blockiert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ganz offenbar habt ihr es nicht verstanden. Wenn zu dieser Zeit auch Kassenpatienten behandelt werden, dann darf ein Falschangeber eben nicht abgewiesen werden. Auch dann nicht wenn man kein Notfallpatient ist.

Ich habe mir alle 3 von dir oben genannten Quellen angesehen.
In keiner ist auch nur ansatzweise eine Rechtsgrundlage für die Behauptung ersichtlich.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ganz offenbar habt ihr es nicht verstanden.
Oder du nicht?
Der TE hat gelogen, ist aufgeflogen. Fertig.
Das hat aber nichts mit dem kranken Gesundheitssystem zu tun.
Wer schnelle Hilfe nötig hat, bekommt sie---auf jeden Fall. Im nächsten KH.
Deine Quellen bestätigen deine Ansicht nicht.
Zitat (von -Laie-):
Tipp von mir:
Ganz toll. :sad:
Zitat (von -Laie-):
4 Wochen Wartezeit..........
Bitte lesen: Innerhalb 4 Wochen

Andere Patienten erhalten überhaupt keinen Termin, weil ein Arzt keine neuen Patienten mehr annimmt, obwohl laut und schrill von der Notwendigkeit eines Hausarztes geschrieen wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn zu dieser Zeit auch Kassenpatienten behandelt werden, dann darf ein Falschangeber eben nicht abgewiesen werden. Auch dann nicht wenn man kein Notfallpatient ist.
Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Angekommen merkte man natürlich das ich "nur" Kassenpatient bin...


Warum eigentlich, war das erste was du getan hast, deine Gesundheitskarte auf den Tisch zu legen?
Neben Kassen- oder Privatpatient, gibt es immer noch den Selbstzahler.
Damit hättest Du dich quasi selbst zum "Privatpatienten" gemacht und zwar völlig legitim.
Man hätte das nur vorher kommunizieren müssen und natürlich auch bereit und in der Lage dazu sein, die Behandlung zu bezahlen.

Zitat (von Jasmin1976):
Zudem hat man mich dort als Patient gesperrt. Ich sollte mir ein andere Neurologen suchen.


Nicht wirklich verwunderlich, wenn man die Behandlung mit einer Lüge beginnt bzw. sich so einen früheren Beginn "erschleichen" will.

Zitat (von Jasmin1976):
Frage : Ist das so überhaupt zulässig ?


Unter gewissen Voraussetzungen durchaus und Du hast dem Arzt quasi eine Steilvorlage geliefert.


-- Editiert von spatenklopper am 07.03.2022 14:58

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Der Arzt ist einmal selbständiger Unternehmer, der seinen Betrieb letztlich ausgestalten kann, wie er es für angemessen und richtig hält. Und dann hat er Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen, er unterliegt außerdem auch der Aufsicht seiner Kammer. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Krankenkasse bestimmen darf, wie er seinen Terminplan zu gestalten hat, wann er wen zu "empfangen" hat, sehe ich wie @ bostonxl auch nicht.

Ob der Arzt seinen Abmachungen mit der GKV entsprechend gehandelt hat, das ist mit der Krankenkasse zu klären. Nur, das ist doch hier für den Fragesteller uninteressant. Denn das Problem fängt doch schon vorher an. Nämlich da, wo er falsche Angaben gemacht hat. Und ob jemand, der so das Vertrauensverhältnis gestört hat, angenommen werden muss, also ob der Arzt gezwungen sein kann, mit so jemandem Verträge abzuschließen, da habe ich so meine Zweifel.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Unser Gesundheitssystem ist doch echt krank. 4 Wochen Wartezeit..........


Falsche Interpretation: Innerhalb von 4 Wochen bedeutet nicht in 4 Wochen. Je nach Dringlichkeit - sofern die der Hausarzt auch so sieht - kann es sehr viel schneller gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Falsche Interpretation: Innerhalb von 4 Wochen bedeutet nicht in 4 Wochen.
Das bedeutet aber auch: Kann bis zu 4 Wochen dauern. Das ist einfach zu lange. Ich hatte bis heute Glück und musste noch nie länger als ca. 1 Woche auf einen Facharzttermin warten. Ich kenne aber auch etliche Gegenbeispiele die sogar mehrere Monate warten mussten.
Zitat (von Anami):
Der TE hat gelogen, ist aufgeflogen. Fertig.
Falsch, nicht fertig.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, aber da ich die Hürden sehr hoch.
In einem Notfal besteht eine ärztliche Behandlungspflicht.

Zitat (von bostonxl):
Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Diese besteht darin, dass ein Arzt eben nicht jeden wie er Lust und Laune hat ablehnen darf.
Es wurde bereits ein Termin vereinbart, also hat der Arzt auch die Kapazität den Patienten zu behandeln.
Dann gibt es nur noch wenige Ablehnungsgründe. Eine Falschangabe Kasse/Privat gehört nicht dazu.
https://www.praktischarzt.de/magazin/aerztliche-behandlungspflicht/#:~:text=Eine%20grunds%C3%A4tzliche%20%C3%A4rztliche%20Behandlungspflicht%20liegt,kann%20eine%20Behandlung%20vollzogen%20werden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
https://www.praktischarzt.de/magazin/aerztliche-behandlungspflicht/#:~:text=Eine%20grunds%C3%A4tzliche%20%C3%A4rztliche%20Behandlungspflicht%20liegt,kann%20eine%20Behandlung%20vollzogen%20werden.

In der Quelle steht irgendwie das genaue Gegenteil ...

Existiert in Deutschland eine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht?
Eine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht liegt laut Medizinrecht nicht vor. Das bedeutet, dass ein Arzt prinzipiell nicht verpflichtet ist, eine Behandlung durchzuführen. Nur wenn beide Parteien - Arzt und Patient - einen Behandlungsvertrag bejahen, kann eine Behandlung vollzogen werden


Hier ist aber schon mal gar kein Behandlungsvertrag vorliegend, denn auch hier gehören 2 übereinstimmende Willenserklärungen zum Grundlegendsten, das ein Vertrag überhaupt entsteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32268 Beiträge, 5671x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es wurde bereits ein Termin vereinbart, also hat der Arzt auch die Kapazität den Patienten zu behandeln.
NÖ. Das steht auch in deiner neuen Quelle nicht.
Fertig heißt: Thema durch.
Es dauert auch mal länger als 4 Wochen, ob du dich aufregst oder nicht.

Der Neurologe und sein Team haben die TE nicht nach Lust und Laune abgelehnt.
Um dich und dein Glück gehts doch hier nicht, sondern um eine Lüge, die aufflog---und nicht um einen Notfall.

-Eine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht liegt laut Medizinrecht nicht vor. Das bedeutet, dass ein Arzt prinzipiell nicht verpflichtet ist, eine Behandlung durchzuführen.
-In Deutschland existiert keine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht. Daher kann es durchaus vorkommen, dass ein Patient von einem Arzt abgewiesen und die Behandlung verweigert wird.
- Privat abrechnende Ärzte profitieren von der Wahlfreiheit und können Patienten ablehnen - dies ist in Paragraph 7 Abs. 2 Satz 2 MBO-Ä geregelt.


Als Ausnahme ist nur der Notfall genannt.
Der lag aber bei der TE nicht vor. Man liest dazu nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn in diesem Zeitraum ausschliesslich Privatpatienten behandelt werden, dann darf der Arzt dich nach Hause schicken. Werden aber beide Klientele behandelt, dann muss er trotzdem behandeln


Damit wäre der Arzt in der Beweispflicht, wen er gerade behandelt hat, geht andere Patienten aber nichts an.
Es ist einfach dreist, sich so einen Termin zu erschleichen.
Zitat (von Anami):
Der Arzt könnte dir evtl. eine Kostenrechnung schicken, weil du den freien Termin *blockiert* hast.

Üblich mit dem 2,5 fachen Satz, da wäre u.st. eine Option gewesen.
Zitat (von spatenklopper):
Neben Kassen- oder Privatpatient, gibt es immer noch den Selbstzahler.




-- Editiert von Loni12 am 07.03.2022 17:12

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.266 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen