Hallo,
ich habe online einen Termin bei einem Neurologen ausgemacht. In der Kategorie Kassenpatient war der erste freie Termin erst in 4 Monaten !! frei. Als Privatpatient jedoch schon in 1 Woche ( mehrere ).
Da ich dringend einen Termin benötigte, habe ich mich dort als Privatpatient ausgegeben und einen Termin in 1 Woche ausgemacht.
Angekommen merkte man natürlich das ich "nur" Kassenpatient bin und hat mir den Termin verweigert und mir sogar eine Anzeige angedroht ( für was ? ). Zudem hat man mich dort als Patient gesperrt. Ich sollte mir ein andere Neurologen suchen.
Frage : Ist das so überhaupt zulässig ? Das man kranke Patienten die Hilfe benötigen einfach so nicht behandelt/untersucht ? Gibt es vom Gesetz her keine Vorgaben ?
LG
Jasmin
Als Privatpatient ausgegeben. Nun nicht behandelt.
Darum geht es hier:
Darf ein Arztpraxis einem kranken Kassenpatienten, der sich als Privatpatient ausgibt, die Behandlung verweigern? Welche Konsequenzen sind rechtens? Gibt es gesetzliche Vorgaben und wie verhält es sich in einem Notfall?
Notfall?
Notfall?
EUn ganz klares: Jain.ZitatFrage : Ist das so überhaupt zulässig ? :
Wenn in diesem Zeitraum ausschliesslich Privatpatienten behandelt werden, dann darf der Arzt dich nach Hause schicken. Werden aber beide Klientele behandelt, dann muss er trotzdem behandeln. Nicht unbedingt direkt, aber er darf dich auch nicht nach Hause schicken.
Bei einem Notfall muss er sowieso behandeln.
https://www.krahnert-medizinrecht.de/als-privatpatient-ausgeben-um-schnellen-termin-zu-erhalten/
https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/arzttermin-darf-man-sich-als-privatpatient-ausgeben-a-1064882.html
https://www.fr.de/ratgeber/geld/darf-mich-privatpatient-ausgeben-11128183.html
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beliebig fortsetzbar
ZitatFrage : Ist das so überhaupt zulässig ? Das man kranke Patienten die Hilfe benötigen einfach so nicht behandelt/untersucht ? Gibt es vom Gesetz her keine Vorgaben ? :
Natürlich, sie machten falsche Angaben.
Für den Notfall gibt es Notaufnahmen auch bei psychischen Problemen.
Es gibt kein Gesetz wo man sich mit falschen Angaben einen Termin beschaffen kann.
Jeder Arzt hat Termine je nach Versicherungsart. Dass die Zeiten bei privat Versicherten kürzer sind, liegt an deren höheren Bezahlung der Behandlung.
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Ja, offenbar hast du verstanden, was man dir in der Praxis erklärte. Offenbar warst du auch fähig, wieder nach Hause zu gehen. Offenbar eben kein neurologischer Notfall.ZitatIst das so überhaupt zulässig ? :
Der Arzt könnte dir evtl. eine Kostenrechnung schicken, weil du den freien Termin *blockiert* hast. Ähnlich machen es viele Ärzte, wenn Patienten ohne rechtzeitige Absage einfach nicht zum Termin erscheinen und somit andere *blockieren*.
Wer so schnell ärztliche Hilfe benötigt, geht besser in die Notaufnahme des Krankenhauses. Dort kommt man dran...irgendwann an diesem Tag...garantiert.
ZitatDa ich dringend einen Termin benötigte, habe ich mich dort als Privatpatient ausgegeben und einen Termin in 1 Woche ausgemacht. :
Das ist ja echt genial, so muss ja niemand mehr warten.
Also bei manchen Fragen kann man sich echt nur noch wundern...
Wenn ein Termin bei einem Facharzt dringend notwendig ist, aber schwer zu bekommen, dann hat man zwei Möglichkeiten:
Der Hausarzt vergibt Ihnen einen sog. Dringleichkeitscode, dann sollte das innerhalb 4 Wochen funktionieren oder Sie bitten Ihre Krankenkasse um Hilfe.
ZitatNatürlich, sie machten falsche Angaben. :
ZitatOffenbar warst du auch fähig, wieder nach Hause zu gehen. Offenbar eben kein neurologischer Notfall. :
Ganz offenbar habt ihr es nicht verstanden. Wenn zu dieser Zeit auch Kassenpatienten behandelt werden, dann darf ein Falschangeber eben nicht abgewiesen werden. Auch dann nicht wenn man kein Notfallpatient ist.
Ein Notfallpatient darf nie abgewiesen werden. Ein Nicht-Notfallpatient darf nur dann abgewiesen werden in dieser Zeit nur Privatpatienten behandelt werden.
Du würdest dich wundern wie oft genau dieses vorkommt!ZitatAlso bei manchen Fragen kann man sich echt nur noch wundern... :
Unser Gesundheitssystem ist doch echt krank. 4 Wochen Wartezeit..........ZitatDer Hausarzt vergibt Ihnen einen sog. Dringleichkeitscode, dann sollte das innerhalb 4 Wochen funktionieren oder Sie bitten Ihre Krankenkasse um Hilfe. :
Tipp von mir: Im Ausland bekommt man sehr oft ganz schnell einen Untersuchungstermin! Da die Kosten meist sogar geringer sind als bei uns in Deutschland ist das eine sehr gute Alternative.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/patientenmobilitaetsrichtlinie.html
ZitatZudem hat man mich dort als Patient gesperrt. Ich sollte mir ein andere Neurologen suchen. :
Mit betrügerisch agierenden Patienten muss der Arzt wenn überhaupt, nur in Notfällen kontrahieren.
ZitatEin Notfallpatient darf nie abgewiesen werden. :
Doch, aber da ich die Hürden sehr hoch.
ZitatEin Nicht-Notfallpatient darf nur dann abgewiesen werden in dieser Zeit nur Privatpatienten behandelt werden. :
Das wäre mir neu. Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
ZitatUnser Gesundheitssystem ist doch echt krank. :
Ja, aber eine sinnvolle Reform wird von Politik und Lobbyisten leider blockiert ...
ZitatGanz offenbar habt ihr es nicht verstanden. Wenn zu dieser Zeit auch Kassenpatienten behandelt werden, dann darf ein Falschangeber eben nicht abgewiesen werden. Auch dann nicht wenn man kein Notfallpatient ist. :
Ich habe mir alle 3 von dir oben genannten Quellen angesehen.
In keiner ist auch nur ansatzweise eine Rechtsgrundlage für die Behauptung ersichtlich.
Oder du nicht?ZitatGanz offenbar habt ihr es nicht verstanden. :
Der TE hat gelogen, ist aufgeflogen. Fertig.
Das hat aber nichts mit dem kranken Gesundheitssystem zu tun.
Wer schnelle Hilfe nötig hat, bekommt sie---auf jeden Fall. Im nächsten KH.
Deine Quellen bestätigen deine Ansicht nicht.
Ganz toll.ZitatTipp von mir: :
Bitte lesen: Innerhalb 4 WochenZitat4 Wochen Wartezeit.......... :
Andere Patienten erhalten überhaupt keinen Termin, weil ein Arzt keine neuen Patienten mehr annimmt, obwohl laut und schrill von der Notwendigkeit eines Hausarztes geschrieen wird.
Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.ZitatWenn zu dieser Zeit auch Kassenpatienten behandelt werden, dann darf ein Falschangeber eben nicht abgewiesen werden. Auch dann nicht wenn man kein Notfallpatient ist. :
ZitatAngekommen merkte man natürlich das ich "nur" Kassenpatient bin... :
Warum eigentlich, war das erste was du getan hast, deine Gesundheitskarte auf den Tisch zu legen?
Neben Kassen- oder Privatpatient, gibt es immer noch den Selbstzahler.
Damit hättest Du dich quasi selbst zum "Privatpatienten" gemacht und zwar völlig legitim.
Man hätte das nur vorher kommunizieren müssen und natürlich auch bereit und in der Lage dazu sein, die Behandlung zu bezahlen.
ZitatZudem hat man mich dort als Patient gesperrt. Ich sollte mir ein andere Neurologen suchen. :
Nicht wirklich verwunderlich, wenn man die Behandlung mit einer Lüge beginnt bzw. sich so einen früheren Beginn "erschleichen" will.
ZitatFrage : Ist das so überhaupt zulässig ? :
Unter gewissen Voraussetzungen durchaus und Du hast dem Arzt quasi eine Steilvorlage geliefert.
-- Editiert von spatenklopper am 07.03.2022 14:58
Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden. Der Arzt ist einmal selbständiger Unternehmer, der seinen Betrieb letztlich ausgestalten kann, wie er es für angemessen und richtig hält. Und dann hat er Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen, er unterliegt außerdem auch der Aufsicht seiner Kammer. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Krankenkasse bestimmen darf, wie er seinen Terminplan zu gestalten hat, wann er wen zu "empfangen" hat, sehe ich wie @ bostonxl auch nicht.
Ob der Arzt seinen Abmachungen mit der GKV entsprechend gehandelt hat, das ist mit der Krankenkasse zu klären. Nur, das ist doch hier für den Fragesteller uninteressant. Denn das Problem fängt doch schon vorher an. Nämlich da, wo er falsche Angaben gemacht hat. Und ob jemand, der so das Vertrauensverhältnis gestört hat, angenommen werden muss, also ob der Arzt gezwungen sein kann, mit so jemandem Verträge abzuschließen, da habe ich so meine Zweifel.
wirdwerden
ZitatUnser Gesundheitssystem ist doch echt krank. 4 Wochen Wartezeit.......... :
Falsche Interpretation: Innerhalb von 4 Wochen bedeutet nicht in 4 Wochen. Je nach Dringlichkeit - sofern die der Hausarzt auch so sieht - kann es sehr viel schneller gehen.
Das bedeutet aber auch: Kann bis zu 4 Wochen dauern. Das ist einfach zu lange. Ich hatte bis heute Glück und musste noch nie länger als ca. 1 Woche auf einen Facharzttermin warten. Ich kenne aber auch etliche Gegenbeispiele die sogar mehrere Monate warten mussten.ZitatFalsche Interpretation: Innerhalb von 4 Wochen bedeutet nicht in 4 Wochen. :
Falsch, nicht fertig.ZitatDer TE hat gelogen, ist aufgeflogen. Fertig. :
In einem Notfal besteht eine ärztliche Behandlungspflicht.ZitatDoch, aber da ich die Hürden sehr hoch. :
Diese besteht darin, dass ein Arzt eben nicht jeden wie er Lust und Laune hat ablehnen darf.ZitatDafür sehe ich keine Rechtsgrundlage. :
Es wurde bereits ein Termin vereinbart, also hat der Arzt auch die Kapazität den Patienten zu behandeln.
Dann gibt es nur noch wenige Ablehnungsgründe. Eine Falschangabe Kasse/Privat gehört nicht dazu.
https://www.praktischarzt.de/magazin/aerztliche-behandlungspflicht/#:~:text=Eine%20grunds%C3%A4tzliche%20%C3%A4rztliche%20Behandlungspflicht%20liegt,kann%20eine%20Behandlung%20vollzogen%20werden.
Zitathttps://www.praktischarzt.de/magazin/aerztliche-behandlungspflicht/#:~:text=Eine%20grunds%C3%A4tzliche%20%C3%A4rztliche%20Behandlungspflicht%20liegt,kann%20eine%20Behandlung%20vollzogen%20werden. :
In der Quelle steht irgendwie das genaue Gegenteil ...
Existiert in Deutschland eine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht?
Eine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht liegt laut Medizinrecht nicht vor. Das bedeutet, dass ein Arzt prinzipiell nicht verpflichtet ist, eine Behandlung durchzuführen. Nur wenn beide Parteien - Arzt und Patient - einen Behandlungsvertrag bejahen, kann eine Behandlung vollzogen werden
Hier ist aber schon mal gar kein Behandlungsvertrag vorliegend, denn auch hier gehören 2 übereinstimmende Willenserklärungen zum Grundlegendsten, das ein Vertrag überhaupt entsteht.
NÖ. Das steht auch in deiner neuen Quelle nicht.ZitatEs wurde bereits ein Termin vereinbart, also hat der Arzt auch die Kapazität den Patienten zu behandeln. :
Fertig heißt: Thema durch.
Es dauert auch mal länger als 4 Wochen, ob du dich aufregst oder nicht.
Der Neurologe und sein Team haben die TE nicht nach Lust und Laune abgelehnt.
Um dich und dein Glück gehts doch hier nicht, sondern um eine Lüge, die aufflog---und nicht um einen Notfall.
-Eine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht liegt laut Medizinrecht nicht vor. Das bedeutet, dass ein Arzt prinzipiell nicht verpflichtet ist, eine Behandlung durchzuführen.
-In Deutschland existiert keine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht. Daher kann es durchaus vorkommen, dass ein Patient von einem Arzt abgewiesen und die Behandlung verweigert wird.
- Privat abrechnende Ärzte profitieren von der Wahlfreiheit und können Patienten ablehnen - dies ist in Paragraph 7 Abs. 2 Satz 2 MBO-Ä geregelt.
Als Ausnahme ist nur der Notfall genannt.
Der lag aber bei der TE nicht vor. Man liest dazu nichts.
ZitatWenn in diesem Zeitraum ausschliesslich Privatpatienten behandelt werden, dann darf der Arzt dich nach Hause schicken. Werden aber beide Klientele behandelt, dann muss er trotzdem behandeln :
Damit wäre der Arzt in der Beweispflicht, wen er gerade behandelt hat, geht andere Patienten aber nichts an.
Es ist einfach dreist, sich so einen Termin zu erschleichen.
ZitatDer Arzt könnte dir evtl. eine Kostenrechnung schicken, weil du den freien Termin *blockiert* hast. :
Üblich mit dem 2,5 fachen Satz, da wäre u.st. eine Option gewesen.
ZitatNeben Kassen- oder Privatpatient, gibt es immer noch den Selbstzahler. :
-- Editiert von Loni12 am 07.03.2022 17:12
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