Ambulante Termine im Krankenhaus, Fahrtkostenerstattung

16. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
BBK
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)
Ambulante Termine im Krankenhaus, Fahrtkostenerstattung

Hallo,

leider gibt es bei uns in der Nähe keine angemessene Versorgung so das wir jetzt an mehreren Terminen mit einem Kleinkind 110 km fahren müssen zu ambulanten Untersuchungsterminen.

Nach 2 Wochen habe ich auch endlich eine Antwort der Krankenkasse erhalten, die aber nicht viel aussagt.

"Damit wir eine Fahrkostenübernahme prüfen können, benötigen wir in jedem Fall eine „Verordnung einer Krankenbeförderung", ausgestellt von Ihrem behandelnden Arzt. Hier wird auch das Transportmittel (Taxi, Krankenwagen, PKW, etc.) durch den Arzt eingetragen."

Ein Arzt wird mir sicherlich keine Krankenbeförderung ausstellen für einen Untersuchungstermin.

Mich nervt schon das ich für jeden Termin Urlaub nehmen muss und es keine Kostenerstattung der Arbeitszeit gibt.

Hab ich sonst irgendeine Möglichkeit?

Danke




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129050 Beiträge, 41175x hilfreich)

Zitat (von BBK):
die aber nicht viel aussagt.

Die sagt sogar sehr viel aus.



Zitat (von BBK):
Ein Arzt wird mir sicherlich keine Krankenbeförderung ausstellen für einen Untersuchungstermin.

Das wäre dann Pech.



Zitat (von BBK):
Hab ich sonst irgendeine Möglichkeit?

- Jemand anderen suchen der die Kosten tragen will
- Umziehen
- in den zuständigen politischen Gremien aktiv werden (und dann auch gleich sich über die Finanzierung etc. Gedanken machen)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39828 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von BBK):
Ein Arzt wird mir sicherlich keine Krankenbeförderung ausstellen für einen Untersuchungstermin.
Warum nicht? Der Arzt wird wissen, dass es für solche Untersuchungen eben nur in X-Stadt diese Klinik gibt, die diese Untersuchungen durchführt.
Also fragen, das Schreiben der KK vorlegen.

Viel Glück!

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1321 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich hatte vor knapp 3 Monaten einen Notfall mit einem Netzhausriss, der schon seit Wochen bestand und bereits fast zur Erblindung geführt hatte. Hier wurde sofort eine Krankenbeförderung ausgestellt. Hin - und Rückfahrt in die 40 km entfernte Augenklinik. (2 x 130 Euro, als Info)

Aber mehrere Male nur zur Untersuchung 110 km befördern? Never ever!

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4343 Beiträge, 718x hilfreich)

Zitat (von BBK):
Ein Arzt wird mir sicherlich keine Krankenbeförderung ausstellen für einen Untersuchungstermin.

Also noch nicht versucht?
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass Kosten nur für Bahnfahrten bzw. Kilometergeld erstattet werden.
Zitat (von BBK):
Mich nervt schon das ich für jeden Termin Urlaub nehmen muss und es keine Kostenerstattung der Arbeitszeit gibt.

Damit muss man immer rechnen, wenn Kinder erkranken. Wer sollte ihnen die Kosten erstatten? Weder der Staat noch die KK ist dafür zuständig.
Wechselnde Fahrten, mal sie - mal der Kindsvater ist keine Option für sie?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39828 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Aber mehrere Male nur zur Untersuchung 110 km befördern? Never ever!
Wieso denn niemals? Es geht um Kostenübernahme durch KK.
Verstehe nicht, wieso es nur nach deiner Not gehen sollte.
Für Notfälle und den Notfalltransport stellt der behandelnde Arzt selbstverständlich sofort eine solche Verordnung aus. Wie bei dir.

Der TE sollte mit dem KK-Schreiben zum Kinderarzt und dort um die Verordnung fragen. Der Arzt kennt seine Möglichkeiten/Vorschriften.
Wenn der TE schon vorher weiß, dass der Arzt nichts dazu ausstellt, dann erübrigt sich mein Vorschlag. Logo.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
BBK
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Von Daskalos
Status:
Praktikant (533 Beiträge, 122x hilfreich)
Ich hatte vor knapp 3 Monaten einen Notfall mit einem Netzhausriss, der schon seit Wochen bestand und bereits fast zur Erblindung geführt hatte. Hier wurde sofort eine Krankenbeförderung ausgestellt. Hin - und Rückfahrt in die 40 km entfernte Augenklinik. (2 x 130 Euro, als Info)

Aber mehrere Male nur zur Untersuchung 110 km befördern? Never ever!


Hast du die Fahrt mit dem privaten PKW gemacht? Vom Arzt hast du die Bescheinigung bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1321 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat (von BBK):
Hast du die Fahrt mit dem privaten PKW gemacht?


Nein, natürlich nicht! Ich konnte ja auf einem Auge gar nichts mehr sehen!
Ein Taxi wurde gerufen! Und das muss von dem Augenarzt ins KK fahren! Erst nach Hause, um Koffer zu packen und dann ins KK, hätte die Kasse nicht als Notfall angesehen und nicht gezahlt! (Als Info: 10.- muss man selber für die Fahrt zahlen)

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39828 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Nein, natürlich nicht! Ich konnte ja auf einem Auge gar nichts mehr sehen!
Verstehst du Notfall? Manchmal kommt sogar ein Helikopter.
Es gibt nicht nur Notfälle, also nicht nur Kostenübernahmen bei Notfalltransporten.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1321 Beiträge, 214x hilfreich)

Wir können jetzt natürlich hin- und herdiskutieren.
Das Wort hat immer noch die KK!

Hier mal dazu das Internet:
https://www.betanet.de/fahrtkosten-krankenbefoerderung.html

4.2, der zweite Punkt könnte vielleicht dafür sprechen.
Aber von Untersuchung finde ich da absolut nichts.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129050 Beiträge, 41175x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das Wort hat immer noch die KK!

Die hat die Erstattung ja schon entsprechend zugesagt ... welche Worte sollen da noch folgen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1321 Beiträge, 214x hilfreich)

Zugesagt hat sie noch gar nichts

Zitat (von BBK):
"Damit wir eine Fahrkostenübernahme prüfen können


Das Wort "ja" oder "nein" sollte noch folgen ..

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39828 Beiträge, 6505x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das Wort hat immer noch die KK!
Vielleicht liest du nochmal nach, was die KK dem TE schrieb.
Wenn der TE also mit diesem Schreiben zu dem Kinderarzt geht ---- könnte der Arzt den Transportschein entsprechend ausfüllen und auch PKW eintragen.
Zitat (von Daskalos):
Das Wort "ja" oder "nein" sollte noch folgen ..
Das kann erst folgen, wenn der TE....so macht, wie hier mehrfach empfohlen wurde.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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