Anonyme Beschwerde wegen Diskrimnierung möglich und wo?

25. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Anonyme Beschwerde wegen Diskrimnierung möglich und wo?

Wo kann ich eine Diskriminierung anonym melden?
Ich bin Patient in einem Krankenhaus und gehbehindert, aber die Behindertenparkplätze sind fast immer mit unberechtigterweise parkenden Fahrzeugen belegt, deren Fahrer die Behindertenparkplätze nur aus Bequemlichkeit nutzen. Dadurch mussten bereits Patienten mit Termin unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren, weil sie keinen Parkplatz finden konnten. Dies möchte ich als Diskriminierung melden – kann dies auch anonym geschehen, da ich selbst Patient dort bin und regelmäßig Physiotherapie erhalte?

-- Editiert von Moderator topic am 5. Juni 2026 20:39

-- Thema wurde verschoben am 5. Juni 2026 20:39




43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40421 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
Ich bin Patient in einem Krankenhaus und gehbehindert, aber die Behindertenparkplätze sind fast immer mit unberechtigterweise parkenden Fahrzeugen belegt,
Das braucht man nicht anonym zu machen, denn das Krankenhaus hat einen Empfang, der immer besetzt ist. Dort könnte man melden, dass die B-Parkplätze von Nichtberechtigten benutzt werden. Du könntest sogar die Kennzeichen nennen.
Das ist ein Verkehrsverstoß und wird den Falschparker 55,- kosten, wenn ein Mitarbeiter vom Empfang das entsprechend weitergibt. Eine Diskriminierung ist das nicht. uU kann ein solcher Falschparker auch abgeschleppt werden.
Zitat (von Victory for Ukraine):
Dadurch mussten bereits Patienten mit Termin unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren, weil sie keinen Parkplatz finden konnten.
Das allerdings geht dich nichts an. Es gibt für solche Patienten andere Möglichkeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130051 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist ein Verkehrsverstoß und wird den Falschparker 55,- kosten

Nicht auf Privatgelände welches kein öffentlicher Verkehrsraum ist ...



Zitat (von Victory for Ukraine):
Dies möchte ich als Diskriminierung melden

Ist zwar völlig nutzlos, kann man aber machen.



Zitat (von Victory for Ukraine):
kann dies auch anonym geschehen

Selbstverständlich.



Zitat (von Victory for Ukraine):
und wo?

Wo immer man will.




-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(710 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
Dies möchte ich als Diskriminierung melden

Ist keine Diskriminierung.


Zitat (von Victory for Ukraine):
kann dies auch anonym geschehen

Anonym?
Ist wertlos landet regelmäßig im Müll.


Gibts auch fragen zu *Arztrecht, Patientenrecht, Medizinrecht*?
Sonst bitte passend verschieben.
:forum:

-- Editiert von User am 25. Mai 2026 20:43

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#4
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei kann da nichts unternehmen, weil es Privatgelände ist. Wir waren auch schon an der Pforte, aber das KH unternimmt nichts und es verstößt gegen dass AGG und ist somit klar eine Diskriminierung, weil es behinderte Menschen von Behandlungen ausschließt

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40421 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
Die Polizei kann da nichts unternehmen, weil es Privatgelände ist.
Na gut. Bei uns verteilt das Ordungsamt Verwarngelder, aber wenn die auch nicht auf Privatgelände wirken dürfen...
Und dem Krankenhaus ist das egal, dass auf ihrem Gelände und ausgewiesenen B-Parkplätzen von Nichtnutzungsberechtigten geparkt wird?
Zitat (von Victory for Ukraine):
und es verstößt gegen dass AGG und ist somit klar eine Diskriminierung, weil es behinderte Menschen von Behandlungen ausschließt
Ganz schön mutig, das AGG hier heranzuziehen.

Aber richte doch deine Beschwerde direkt an die Krankenhaus-Leitung. Und nicht anonym.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130051 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
es verstößt gegen dass AGG

Als Fahrer eines Kfz ein asoziales Arschloch zu sein, verstößt leider nicht gegen dass AGG.



Zitat (von Victory for Ukraine):
weil es behinderte Menschen von Behandlungen ausschließt

Nein, es schließt es sie nicht aus, nur weil es keine freie Parkmöglichkeit gibt. Im übrigen ist es auch behinderten Menschen erlaubt und möglich ist auf normalen Flächen zu parken oder andere Möglichkeiten der Zubringung zu nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3531 Beiträge, 1362x hilfreich)

******* Mann, Aluhut vergessen?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4420 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
bin Patient in einem Krankenhaus und gehbehindert, aber die Behindertenparkplätze sind fast immer mit unberechtigterweise parkenden Fahrzeugen belegt, deren Fahrer die Behindertenparkplätze nur aus Bequemlichkeit nutzen


Bei privaten Anbietern muss kein Ausweis im Auto liegen. Die Parkplätze werden durch den Empfang freigeschaltet. Unberechtigte, erhalten automatisch eine Zahlungsaufforderung.
Somit für Sie nicht erkennbar, wer die Parkplätze belegt.

Haben Sie den blauen Ausweis, dann andere Parkplätze nützen und den Ausweis sichtbar ins Auto legen.
Zitat (von Victory for Ukraine):
Dies möchte ich als Diskriminierung melden


Es ist unangenehm, kann das nachvollziehen, aber ändern wird sich kaum etwas, da privater Grund.

Wenn es für Sie zu stressig ist, eine andere Praxis mit naheliegenden Parkplätzen suchen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Klar, keine Diskriminierung iSd Gesetzes. Abgesehen davon, bei "unserem" Krankenhaus dürfen auch die Patienten auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken, die nur vorübergehend behindert sind, also den entsprechenden Ausweis nicht in das PKW-Fenster legen können. Und, es kann ja auch mal jemand seinen Ausweis vergessen haben. Der Fragesteller kann also gar nicht überprüfen, ob da berechtigte oder nichtberechtigte Personen ihren Wagen abgestellt haben. Und, es steht ihm doch frei, sich einen Behandler zu suchen, der seinen Service in einem Umfeld anbietet, der genehm ist. Außerdem, wenn man wirklich sehr stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, dann kann der Arzt doch auch einen Behindertentransport durch ein Taxiunternehmen verschreiben.

wirdwerden

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7583 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
Das ist ein Verkehrsverstoß und wird den Falschparker 55,- kosten


Nicht auf Privatgelände welches kein öffentlicher Verkehrsraum ist ...

Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum, genau so wie es auch z.B. der Kundenparkplatz eines Supermarktes während der Öffnungszeiten ist.

Und dort kann die Polizei/die Ordnungsbehörde durchaus "Knöllchen" verteilen, wenn ohne entsprechende Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz geparkt wird. Und macht das durchaus auch. Mit wieviel Engagement, muss man ausprobieren.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4420 Beiträge, 732x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum


Stimmt so nicht, Krankenhäuser haben auch Privatgelände und dieses wird in der Regel von einer privaten Firma bewacht.
Wird der Parkplatz nicht freigeschaltet, kommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.

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#14
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 2081x hilfreich)

Ein "wink" an die Lokalpresse kann da auch Wunder wirken, wenn seitens des Krankenhauses / der Stadt nichts gemacht wird

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7583 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von eh1960):
Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum



Stimmt so nicht,

Was ist an dem Begriff "der allgemeine Parkplatz" nicht zu verstehen...???

Zitat:
Krankenhäuser haben auch Privatgelände

Erstens ist es für den Status "öffentlicher Verkehrsraum" vollkommen egal, ob ein Gelände "Privatgelände" ist oder nicht, es kommt darauf an, wofür (für welche Nutzung( der jeweilige Verkehrsraum (Straße, Weg, Parkplatz) bestimmt ist.

Zweitens ist alles "Privatgelände", das nicht im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) ist. Das ist aber eine rein eigentums- bzw. besitzrechtliche Frage, und keine verkehrsrechtliche.

Zitat:
und dieses wird in der Regel von einer privaten Firma bewacht.
Wird der Parkplatz nicht freigeschaltet, kommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.

Und was genau hat das mit dem im EP beschriebenen Problem zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130051 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum

Das ist schlicht falsch.

Der Parkplatz eines Krankenhauses kann unter Umständen öffentlicher Verkehrsraum sein, das gilt selbst verständlich auch für den "allgemeine Parkplatz". Was hier vorliegt oder nicht, hat der Fragesteller leider nicht mitgeteilt.



Zitat (von eh1960):
Was ist an dem Begriff "der allgemeine Parkplatz" nicht zu verstehen...???

Offenbar so einiges, sonst würde man nicht so einen Unfug wie oben verbreiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7337x hilfreich)

Mein Vorschlag an @victory: die ganze Angelegenheit deutlich runterhängen und der Klinikverwaltung einen Brief schreiben. Darin die Beobachtungen schildern, dass anscheinend Leute ohne Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen eben diese belegen. Und um Abhilfe bitten.

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Harry, volle Zustimmung. Ein Parkplatz wird nicht dadurch, dass er öffentlich zugängig ist, zu einem öffentlichen Verkehrsraum. Ebenso wenig durch das Aufstellen eines Schildes, auf welchem steht, es würden die Regeln der StVO gelten. Es kommt auf die Widmung an. Und selbst wenn dem so wäre, bestünde kein Anspruch darauf, dass die Ordnungsbehörde einschreitet. Bei Ordnungwidrigkeiten kann die Behörde das tun oder es eben lassen.

wirdwerden

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40421 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
Wo kann ich eine Diskriminierung anonym melden?
Unabhängig von der tatsächlichen Parksituation: Nicht anonym, aber nach diesem Vorschlag sollte es evtl. sogar bundesweit gehen:

https://www.agg-ratgeber.de/de/index/checkliste.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#20
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als Fahrer eines Kfz ein asoziales ********* zu sein, verstößt leider nicht gegen dass AGG.


Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG, weil dadurch die medizinische Behandlung von körperlich eingeschränkten Menschen behindert wird da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.

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#21
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das braucht man nicht anonym zu machen, denn das Krankenhaus hat einen Empfang, der immer besetzt ist. Dort könnte man melden, dass die B-Parkplätze von Nichtberechtigten benutzt werden. Du könntest sogar die Kennzeichen nennen.


Das haben wir schon öfter gemacht, aber niemand reaggiert. Darum sind auch rechtliche Schritte nötig.

Signatur:



0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
lar, keine Diskriminierung iSd Gesetzes. Abgesehen davon, bei "unserem" Krankenhaus dürfen auch die Patienten auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken, die nur vorübergehend behindert sind, also den entsprechenden Ausweis nicht in das PKW-Fenster legen können. Und, es kann ja auch mal jemand seinen Ausweis vergessen haben. Der Fragesteller kann also gar nicht überprüfen, ob da berechtigte oder nichtberechtigte Personen ihren Wagen abgestellt haben. Und, es steht ihm doch frei, sich einen Behandler zu suchen, der seinen Service in einem Umfeld anbietet, der genehm ist. Außerdem, wenn man wirklich sehr stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, dann kann der Arzt doch auch einen Behindertentransport durch ein Taxiunternehmen verschreiben.


Es parken fast immer Bonzen- Autos da unberchtigt.Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG, weil dadurch die medizinische Behandlung von körperlich eingeschränkten Menschen behindert wird da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ChrominaDas ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG, weil dadurch die medizinische Behandlung von körperlich eingeschränkten Menschen behindert wird da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.nz):
Ist keine Diskriminierung.

Signatur:



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#24
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber richte doch deine Beschwerde direkt an die Krankenhaus-Leitung. Und nicht anonym.


Das habe ich schon öfter gemacht, aber keine Reaktion.

-- Editiert von User am 2. Juni 2026 17:49

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#25
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

xxx

-- Editiert von User am 2. Juni 2026 18:07

Signatur:



0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn es für Sie zu stressig ist, eine andere Praxis mit naheliegenden Parkplätzen suchen.


Es gibt keine.(Waaerthrapie)

Signatur:



0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Victory for Ukraine
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Stimmt so nicht, Krankenhäuser haben auch Privatgelände und dieses wird in der Regel von einer privaten Firma bewacht.
Wird der Parkplatz nicht freigeschaltet, kommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.

Da wird nichts überwacht und es herrscht wilkür. Und die Polizei war auch schon vor Ort, aber sie können nichts machen, da Prvatgelände vom KH.

Signatur:



0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42607 Beiträge, 14765x hilfreich)

Missstände sind ärgerlich, aber ein nicht abstellbares Ärgernis ist doch nicht zwangsweise eine Diskriminierung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40421 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
Es parken fast immer Bonzen- Autos da
Na dann. Mach dich auf die Suche nach einem Anwalt, der ggfls. in deinem Auftrag dagegen klagt.
Der wird wissen, dass es nicht um Bonzen geht, sondern um unberechtigt parkende KFZ.
Aber da du auch hier wieder auf jeden Vorschlag eine patzige und abschlägige Antwort hast, wünsch ich dir viel Vergnügen mit einem (willigen) Anwalt.
Den wird sein guter Wille beizeiten verlassen. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#30
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(710 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Victory for Ukraine):
Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG

AGG gilt nicht für Privatpersonen.


Zitat (von Victory for Ukraine):
Es parken fast immer Bonzen- Autos da unberchtigt.Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG,

Ja genau
:augenroll:


Zitat (von Victory for Ukraine):
da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.

Mach das.
Nimm dir einen Anwalt.
Klage gegen die Bonzen-Autos.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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