Wo kann ich eine Diskriminierung anonym melden?
Ich bin Patient in einem Krankenhaus und gehbehindert, aber die Behindertenparkplätze sind fast immer mit unberechtigterweise parkenden Fahrzeugen belegt, deren Fahrer die Behindertenparkplätze nur aus Bequemlichkeit nutzen. Dadurch mussten bereits Patienten mit Termin unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren, weil sie keinen Parkplatz finden konnten. Dies möchte ich als Diskriminierung melden – kann dies auch anonym geschehen, da ich selbst Patient dort bin und regelmäßig Physiotherapie erhalte?
-- Editiert von Moderator topic am 5. Juni 2026 20:39
-- Thema wurde verschoben am 5. Juni 2026 20:39
Anonyme Beschwerde wegen Diskrimnierung möglich und wo?
Das braucht man nicht anonym zu machen, denn das Krankenhaus hat einen Empfang, der immer besetzt ist. Dort könnte man melden, dass die B-Parkplätze von Nichtberechtigten benutzt werden. Du könntest sogar die Kennzeichen nennen.Zitat :Ich bin Patient in einem Krankenhaus und gehbehindert, aber die Behindertenparkplätze sind fast immer mit unberechtigterweise parkenden Fahrzeugen belegt,
Das ist ein Verkehrsverstoß und wird den Falschparker 55,- kosten, wenn ein Mitarbeiter vom Empfang das entsprechend weitergibt. Eine Diskriminierung ist das nicht. uU kann ein solcher Falschparker auch abgeschleppt werden.
Das allerdings geht dich nichts an. Es gibt für solche Patienten andere Möglichkeiten.Zitat :Dadurch mussten bereits Patienten mit Termin unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren, weil sie keinen Parkplatz finden konnten.
Zitat :Das ist ein Verkehrsverstoß und wird den Falschparker 55,- kosten
Nicht auf Privatgelände welches kein öffentlicher Verkehrsraum ist ...
Zitat :Dies möchte ich als Diskriminierung melden
Ist zwar völlig nutzlos, kann man aber machen.
Zitat :kann dies auch anonym geschehen
Selbstverständlich.
Zitat :und wo?
Wo immer man will.
-- Editiert von User am 25. Mai 2026 19:58
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Zitat :Dies möchte ich als Diskriminierung melden
Ist keine Diskriminierung.
Zitat :kann dies auch anonym geschehen
Anonym?
Ist wertlos landet regelmäßig im Müll.
Gibts auch fragen zu *Arztrecht, Patientenrecht, Medizinrecht*?
Sonst bitte passend verschieben.
-- Editiert von User am 25. Mai 2026 20:43
Die Polizei kann da nichts unternehmen, weil es Privatgelände ist. Wir waren auch schon an der Pforte, aber das KH unternimmt nichts und es verstößt gegen dass AGG und ist somit klar eine Diskriminierung, weil es behinderte Menschen von Behandlungen ausschließt
Na gut. Bei uns verteilt das Ordungsamt Verwarngelder, aber wenn die auch nicht auf Privatgelände wirken dürfen...Zitat :Die Polizei kann da nichts unternehmen, weil es Privatgelände ist.
Und dem Krankenhaus ist das egal, dass auf ihrem Gelände und ausgewiesenen B-Parkplätzen von Nichtnutzungsberechtigten geparkt wird?
Ganz schön mutig, das AGG hier heranzuziehen.Zitat :und es verstößt gegen dass AGG und ist somit klar eine Diskriminierung, weil es behinderte Menschen von Behandlungen ausschließt
Aber richte doch deine Beschwerde direkt an die Krankenhaus-Leitung. Und nicht anonym.
Zitat :es verstößt gegen dass AGG
Als Fahrer eines Kfz ein asoziales Arschloch zu sein, verstößt leider nicht gegen dass AGG.
Zitat :weil es behinderte Menschen von Behandlungen ausschließt
Nein, es schließt es sie nicht aus, nur weil es keine freie Parkmöglichkeit gibt. Im übrigen ist es auch behinderten Menschen erlaubt und möglich ist auf normalen Flächen zu parken oder andere Möglichkeiten der Zubringung zu nutzen.
******* Mann, Aluhut vergessen?
Zitat :bin Patient in einem Krankenhaus und gehbehindert, aber die Behindertenparkplätze sind fast immer mit unberechtigterweise parkenden Fahrzeugen belegt, deren Fahrer die Behindertenparkplätze nur aus Bequemlichkeit nutzen
Bei privaten Anbietern muss kein Ausweis im Auto liegen. Die Parkplätze werden durch den Empfang freigeschaltet. Unberechtigte, erhalten automatisch eine Zahlungsaufforderung.
Somit für Sie nicht erkennbar, wer die Parkplätze belegt.
Haben Sie den blauen Ausweis, dann andere Parkplätze nützen und den Ausweis sichtbar ins Auto legen.
Zitat :Dies möchte ich als Diskriminierung melden
Es ist unangenehm, kann das nachvollziehen, aber ändern wird sich kaum etwas, da privater Grund.
Wenn es für Sie zu stressig ist, eine andere Praxis mit naheliegenden Parkplätzen suchen.
Klar, keine Diskriminierung iSd Gesetzes. Abgesehen davon, bei "unserem" Krankenhaus dürfen auch die Patienten auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken, die nur vorübergehend behindert sind, also den entsprechenden Ausweis nicht in das PKW-Fenster legen können. Und, es kann ja auch mal jemand seinen Ausweis vergessen haben. Der Fragesteller kann also gar nicht überprüfen, ob da berechtigte oder nichtberechtigte Personen ihren Wagen abgestellt haben. Und, es steht ihm doch frei, sich einen Behandler zu suchen, der seinen Service in einem Umfeld anbietet, der genehm ist. Außerdem, wenn man wirklich sehr stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, dann kann der Arzt doch auch einen Behindertentransport durch ein Taxiunternehmen verschreiben.
wirdwerden
Zitat :Zitat (von Anami):
Das ist ein Verkehrsverstoß und wird den Falschparker 55,- kosten
Nicht auf Privatgelände welches kein öffentlicher Verkehrsraum ist ...
Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum, genau so wie es auch z.B. der Kundenparkplatz eines Supermarktes während der Öffnungszeiten ist.
Und dort kann die Polizei/die Ordnungsbehörde durchaus "Knöllchen" verteilen, wenn ohne entsprechende Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz geparkt wird. Und macht das durchaus auch. Mit wieviel Engagement, muss man ausprobieren.
Zitat :Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum
Stimmt so nicht, Krankenhäuser haben auch Privatgelände und dieses wird in der Regel von einer privaten Firma bewacht.
Wird der Parkplatz nicht freigeschaltet, kommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.
Ein "wink" an die Lokalpresse kann da auch Wunder wirken, wenn seitens des Krankenhauses / der Stadt nichts gemacht wird
Zitat :Zitat (von eh1960):
Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum
Stimmt so nicht,
Was ist an dem Begriff "der allgemeine Parkplatz" nicht zu verstehen...???
Zitat:Krankenhäuser haben auch Privatgelände
Erstens ist es für den Status "öffentlicher Verkehrsraum" vollkommen egal, ob ein Gelände "Privatgelände" ist oder nicht, es kommt darauf an, wofür (für welche Nutzung( der jeweilige Verkehrsraum (Straße, Weg, Parkplatz) bestimmt ist.
Zweitens ist alles "Privatgelände", das nicht im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) ist. Das ist aber eine rein eigentums- bzw. besitzrechtliche Frage, und keine verkehrsrechtliche.
Zitat:und dieses wird in der Regel von einer privaten Firma bewacht.
Wird der Parkplatz nicht freigeschaltet, kommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.
Und was genau hat das mit dem im EP beschriebenen Problem zu tun?
Zitat :Der allgemeine Parkplatz eines Krankenhauses ist öffentlicher Verkehrsraum
Das ist schlicht falsch.
Der Parkplatz eines Krankenhauses kann unter Umständen öffentlicher Verkehrsraum sein, das gilt selbst verständlich auch für den "allgemeine Parkplatz". Was hier vorliegt oder nicht, hat der Fragesteller leider nicht mitgeteilt.
Zitat :Was ist an dem Begriff "der allgemeine Parkplatz" nicht zu verstehen...???
Offenbar so einiges, sonst würde man nicht so einen Unfug wie oben verbreiten.
Mein Vorschlag an @victory: die ganze Angelegenheit deutlich runterhängen und der Klinikverwaltung einen Brief schreiben. Darin die Beobachtungen schildern, dass anscheinend Leute ohne Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen eben diese belegen. Und um Abhilfe bitten.
Harry, volle Zustimmung. Ein Parkplatz wird nicht dadurch, dass er öffentlich zugängig ist, zu einem öffentlichen Verkehrsraum. Ebenso wenig durch das Aufstellen eines Schildes, auf welchem steht, es würden die Regeln der StVO gelten. Es kommt auf die Widmung an. Und selbst wenn dem so wäre, bestünde kein Anspruch darauf, dass die Ordnungsbehörde einschreitet. Bei Ordnungwidrigkeiten kann die Behörde das tun oder es eben lassen.
wirdwerden
Unabhängig von der tatsächlichen Parksituation: Nicht anonym, aber nach diesem Vorschlag sollte es evtl. sogar bundesweit gehen:Zitat :Wo kann ich eine Diskriminierung anonym melden?
https://www.agg-ratgeber.de/de/index/checkliste.html
Zitat :Als Fahrer eines Kfz ein asoziales ********* zu sein, verstößt leider nicht gegen dass AGG.
Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG, weil dadurch die medizinische Behandlung von körperlich eingeschränkten Menschen behindert wird da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.
Zitat :Das braucht man nicht anonym zu machen, denn das Krankenhaus hat einen Empfang, der immer besetzt ist. Dort könnte man melden, dass die B-Parkplätze von Nichtberechtigten benutzt werden. Du könntest sogar die Kennzeichen nennen.
Das haben wir schon öfter gemacht, aber niemand reaggiert. Darum sind auch rechtliche Schritte nötig.
Zitat :lar, keine Diskriminierung iSd Gesetzes. Abgesehen davon, bei "unserem" Krankenhaus dürfen auch die Patienten auf den ausgewiesenen Parkplätzen parken, die nur vorübergehend behindert sind, also den entsprechenden Ausweis nicht in das PKW-Fenster legen können. Und, es kann ja auch mal jemand seinen Ausweis vergessen haben. Der Fragesteller kann also gar nicht überprüfen, ob da berechtigte oder nichtberechtigte Personen ihren Wagen abgestellt haben. Und, es steht ihm doch frei, sich einen Behandler zu suchen, der seinen Service in einem Umfeld anbietet, der genehm ist. Außerdem, wenn man wirklich sehr stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, dann kann der Arzt doch auch einen Behindertentransport durch ein Taxiunternehmen verschreiben.
Es parken fast immer Bonzen- Autos da unberchtigt.Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG, weil dadurch die medizinische Behandlung von körperlich eingeschränkten Menschen behindert wird da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.
Zitat :Ist keine Diskriminierung.
Zitat :Aber richte doch deine Beschwerde direkt an die Krankenhaus-Leitung. Und nicht anonym.
Das habe ich schon öfter gemacht, aber keine Reaktion.
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 17:49
xxx
-- Editiert von User am 2. Juni 2026 18:07
Zitat :Wenn es für Sie zu stressig ist, eine andere Praxis mit naheliegenden Parkplätzen suchen.
Es gibt keine.(Waaerthrapie)
Zitat :Stimmt so nicht, Krankenhäuser haben auch Privatgelände und dieses wird in der Regel von einer privaten Firma bewacht.
Wird der Parkplatz nicht freigeschaltet, kommt automatisch eine Zahlungsaufforderung.
Da wird nichts überwacht und es herrscht wilkür. Und die Polizei war auch schon vor Ort, aber sie können nichts machen, da Prvatgelände vom KH.
Missstände sind ärgerlich, aber ein nicht abstellbares Ärgernis ist doch nicht zwangsweise eine Diskriminierung.
wirdwerden
Na dann. Mach dich auf die Suche nach einem Anwalt, der ggfls. in deinem Auftrag dagegen klagt.Zitat :Es parken fast immer Bonzen- Autos da
Der wird wissen, dass es nicht um Bonzen geht, sondern um unberechtigt parkende KFZ.
Aber da du auch hier wieder auf jeden Vorschlag eine patzige und abschlägige Antwort hast, wünsch ich dir viel Vergnügen mit einem (willigen) Anwalt.
Den wird sein guter Wille beizeiten verlassen.
Zitat :Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG
AGG gilt nicht für Privatpersonen.
Zitat :Es parken fast immer Bonzen- Autos da unberchtigt.Das ist sogar ein massiver Verstoß gegen das AGG,
Ja genau
Zitat :da könnte ggf. auch ein Anwalt dagegen klagen.
Mach das.
Nimm dir einen Anwalt.
Klage gegen die Bonzen-Autos.
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