Arzt handelt fahrlässig - Kinderwunschklinik

14. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.12.2022 23:42:30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arzt handelt fahrlässig - Kinderwunschklinik

Guten Tag,

vor knapp einem Monat wurde bei meiner Frau ein Blastozysten Transfer durchgeführt.
Eine Blastozyste ist eine weiter entwickelte Form eines Embryos, was die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Schwangerschaft erhöht.

Wir mussten vor dem Eingriff ein Dokument unterzeichnen und wählen, wie viele Blastozysten eingesetzt werden sollen. Wir haben uns für nur eine Blastozyste entschieden, da bei zwei oder mehr die Wahrscheinlichkeit auf eine Mehrlingsgeburt sehr stark ansteigt.

2 Blastozysten steigen die Wahrscheinlichkeit schwanger zu werden nur bei ungefähr 3-6%, jedoch die Wahrscheinlichkeit auf ein Mehrlings Geburt um 25%+

Am Eingriffstag hat der Arzt meiner Frau jedoch einfach zwei eingesetzt und das Dokument mit der Einverständniserklärung ignoriert. Seine Antwort war das er viel zu tun hatte, und Fehler passieren.
Gott würde sich über 2 Kinder freuen...ich bin fassungslos...

Nun ist meine Frau schwanger und wir wissen noch nicht ob es eine Mehrlingsgeburt ist.
Die Einverständniserklärung mit nur einer Blastozyste + das Dokument was besagt das zwei, anstatt eine Blastozyste eingesetzt wurde habe ich neben mir liegen.

Kann ich rechtliche Schritte einleiten?
Ich finde das schockierend.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9703 Beiträge, 2055x hilfreich)

Zitat (von Guts):
Kann ich rechtliche Schritte einleiten?
Ich finde das schockierend.


Ich kann Ihre Empörung bei diesem hoch emotionalen Thema verstehen. Ich würde aber dennoch Ruhe bewahren und abwarten, bis Sie wissen ob es eine Mehrlingsgeburt ist und ob es dadurch Komplikationen gibt

Gönnen Sie vor allem Ihrer Frau die Ruhe, die Sie für die Schwangerschaft benötigt. Ihnen und Ihrer Frau alles Gute

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Guts):
Ich finde das schockierend.
Ich weiß jetzt wirklich nicht so richtig was ich davon halten soll. Auf der einen Seite hat der Arzt die Anweisung deiner Frau ignoriert. Auf der anderen Seite kann auch bei einer normalen Befruchtung niemand die Anzahl der Kinder vorhersagen. Bin hin und her gerissen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128813 Beiträge, 41131x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Auf der anderen Seite kann auch bei einer normalen Befruchtung niemand die Anzahl der Kinder vorhersagen. Bin hin und her gerissen.

Dann einfach mal verstehen was ein Blastozysten Transfer ist - da ist die Anzahl nach oben ganz klar begrenzt und schon festgelegt bevor irgendwas gemacht wird.



Zitat (von Guts):
Kann ich rechtliche Schritte einleiten?

Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Hier wäre es wohl sinnlos, denn im Gegensatz zu der Frau ist man derzeit nicht betroffen.

Vor allem müsste man sich erst mal überlegen, in welche Richtung diese rechtlichen Schritte gehen sollten. Da dürfte es auch davon abhängen, was mit dem zweiten, unerwünschten Embryo passieren wird.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann einfach mal verstehen was ein Blastozysten Transfer ist
Das ist mir bekannt. Hat aber nichts mit meiner Einstellung zu dieser Frage zu tun.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Theoretisch kann man den Arzt bei der Ärztekammer anzeigen. Wird aber nicht viel passieren, da es wirklich ein Versehen gegeben haben kann. Theoretisch kann man, wenn es nun wirklich eine Zwillingsgeburt wird, den Arzt auf Schadenersatz verklagen. Wenn es aber medizinisch glatt läuft, halte ich das für unsinnig. Irgendwann bekommt das Kind das mit, und wie willst du das erklären?

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Theoretisch kann man, wenn es nun wirklich eine Zwillingsgeburt wird, den Arzt auf Schadenersatz verklagen.
Interessant. Von was für einem Schaden sprichst du da?

Stefan

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#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

Eine Zwillingsgeburt ist ein deutlich erhöhtes medizinisches Risiko. Viele Frauen müssen sich danach einer Bauchdeckenstraffung unterziehen. Die Frühgeburtsrate ist erhöht. Das Geburtsgewicht in der Regel niedriger, und oft die ersten Monate von einer Person die Pflege nicht stemmbar. Ich rede aus Erfahrung in der Familie.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128813 Beiträge, 41131x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Eine Zwillingsgeburt ist ein deutlich erhöhtes medizinisches Risiko.

Das ist aber gar kein Schaden.



Zitat (von Chylla ):
Viele Frauen müssen sich danach einer Bauchdeckenstraffung unterziehen.

Das ist aber medizinisch nicht notwendig, somit wohl kein ersatzfähiger Schaden



Zitat (von Chylla ):
Die Frühgeburtsrate ist erhöht. Das Geburtsgewicht in der Regel niedriger,

Kein ersatzfähiger Schaden



Zitat (von Chylla ):
und oft die ersten Monate von einer Person die Pflege nicht stemmbar.

Wird meist von der Krankenkasse übernommen. Aber egal wer es zahlt, das könnte ein ersatzfähiger Schaden sein.



Zitat (von reckoner):
Interessant. Von was für einem Schaden sprichst du da?

Ein Kind kostet bis zum 18. Lebensjahr ca. 150.000 EUR. Exklusive Zusatzkosten wie größere Wohnung, Verdienstausfall etc.
Und dann kommt noch die Ausbildung dazu ... dann kann noch mal ordentlich was oben drauf kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1132 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist aber medizinisch nicht notwendig, somit wohl kein ersatzfähiger Schaden


Nach einer Mehrlingsschwangerschaft kann es sogar sein, dass die GKV diese Kosten zahlt. Beim Schadensersatz sind die Grenzen wann der Schädiger zahlen muss teilweise extrem viel niedriger - siehe plastische Chirurgie nach Autounfällen, Zahnersatz, etc.. Die Chance das im Falle einer Zwillingsschwangerschaft hier gezahlt werden muss ist gar nicht so gering. Wobei das natürlich nur ein minimaler Teil der Gesamtsumme wäre.

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#10
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

Gab es nicht mal ein BGH-Urteil, dass ein Kind kein Schaden ist?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128813 Beiträge, 41131x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Gab es nicht mal ein BGH-Urteil, dass ein Kind kein Schaden ist?

Das Kind ist ja nicht der Schaden, sondern die zusätzlichen Kosten die es verursacht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw00_1782.htm

Ist schon was älter, aber nö, das ist wohl kein Schaden.

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