Ein Allgemeinmediziner ist unter Schülern dafür bekannt, dass er Atteste für die Schule ohne Untersuchung ausstellt. Es wird auch nicht gefragt welche Beschwerden man hat.
Der Ablauf ist wie folgt:
- Patient geht zur Sprechstundenhilfe und gibt an, eine Bescheinigung für die Schule zu benötigen.
- Sprechstundenhilfe verlangt die Gesundheitskarte und kassiert 3€ vom Patienten.
- Der Arzt betritt das Zimmer (wo die Anmeldungen stattfindet) und unterschreibt (meist mehrere) Atteste.
- Die Atteste werden vom Arzt kommentarlos an die Patienten verteilt.
Wie schätzen Sie die Rechtslage an? Wird gegen Gesetze verstoßen?
-- Editier von spinaro am 12.05.2016 21:15
Arzt stellt Attest für die Schule ohne Untersuchung aus
Es drängt sich jedenfalls ganz schwer der Verdacht auf, dass der Arzt ein Problem mit § 278 StGB
bekommt. Dazu meint der BGH im Jahre 2006:
Nach § 278 StGB
macht sich ein Arzt strafbar, der ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseren Wissens ausstellt. Hierunter fällt auch die Ausstellung eines solchen Zeugnisses ohne Untersuchung.
Mit der Begründung:
Ein Zeugnis, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt.
Der Vorwurf war dabei wohl im Wesentlichen vergleichbar:
Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen handhabte der Angeklagte großzügig. Üblicherweise unterschrieb er Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen blanko im Behandlungsraum und verwies den Patienten damit an die Rezeption, wo eine seiner Arzthelferinnen das Formular mit den Daten, die der Angeklagte in der Patientendatei vermerkt hatte, ausfüllte.
Aber ich musste schmunzeln. Mir persönlich ist genau so ein Fall bekannt, der sih in einer in jeder Hinsicht kuriosen Praxis ereignet hat, die dafür auch berüchtigt war. Ebenso flott wurden Medikamente verschrieben. Wie bei einer Pizzabestellung.
Zitat:Üblicherweise unterschrieb er Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen blanko im Behandlungsraum und verwies den Patienten damit an die Rezeption, wo eine seiner Arzthelferinnen das Formular mit den Daten, die der Angeklagte in der Patientendatei vermerkt hatte, ausfüllte.
Ehrlich gesagt kenne ich das gar nicht anders, auch nicht von meinem Hausarzt, der vernünftig verschreibt.
-- Editiert von Methadir am 13.05.2016 14:23
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