Arzt stellt Rezept nicht aus.

22. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Arzt stellt Rezept nicht aus.

Hallo liebes Forum!

Ich habe mir am 09.10.24 über die App "Teleclinic" ein Medikament bestellt, das ich dringend brauche. Dort bestelle ich öfter, da ich dörflich wohne und es klappt immer wunderbar.

Nun habe ich aber am 09.10.24 einen Video-Chat-Termin gehabt, in welchem mir der Arzt das benötigte Medikament zugesichert hat. Allerdings wurde nir das Rezept bis heute nicht ausgestellt.

Ich habe auch schon versucht, ihn telefonisch, per Fax, per Mail zur erreichen. Ohne Erfolg.

Und sein Bewertungsprofil auf "Teleclinic" ist voll von schlechten Bewertungen wegen eben dieses Problematik (habe ich aber erst später gesehen).

Nun meine Frage: Wo beschwert man sich über so einen Arzt? Ich nehme ja auch mal an, dass er mit meiner Krankenkasse abgerechnet haben wird, obwohl er nichts geleistet hat.

Danke vorab für eure Antworten!

-- Editiert von Moderator topic am 22. Oktober 2024 17:02

-- Thema wurde verschoben am 22. Oktober 2024 17:02

-- Editiert von Moderator topic am 22. Oktober 2024 17:02

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von HoheSee):
Wo beschwert man sich über so einen Arzt?

Bei der Krankenkasse und bei der Ärztekammer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HoheSee
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bei der Krankenkasse und bei der Ärztekammer.


Alles klar. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich würde den Fall eher an den Betreiber von "Teleclinic" melden, der dann passend reagieren kann.

Krankenkasse und Ärtzekammer werden sich nicht wirklich dafür interessieren aus meiner Erfahrung.

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1118 Beiträge, 193x hilfreich)

Darf man denn wissen, um welches Medikament es sich handelt? Also manche Medikamente werden bei solchen Online-Ärzten (oder wie man es ja immer nennen sollen) ja generell nicht ausgestellt.

Wobei er das in der Sprechstunde denn natürlich direkt hätten sagen sollen, wenn es denn um ein solches Medikament ginge.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Ich würde den Fall eher an den Betreiber von "Teleclinic" melden, der dann passend reagieren kann.
Wie sollte oder könnte der Betreiber einer App reagieren?
Zitat (von HoheSee):
in welchem mir der Arzt das benötigte Medikament zugesichert hat.
Das ist mE nichts...was den App-Betreiber zu interessieren hätte. Ich gehe nicht von einem technischen Problem aus.

Schlechte Bewertungen und die Behauptung des TE, der Arzt habe sicher mit der KK abgerechnet, ohne Leistung zu erbringen, werden den App-Betreiber nicht interessieren.

Im übrigen hat der Arzt Leistungen erbracht. Das zumindest könnte sogar der Betreiber schnell feststellen, so wie wir hier.
Zitat (von HoheSee):
habe ich aber am 09.10.24 einen Video-Chat-Termin gehabt,
den ein Arzt iaR nach GOÄ abrechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie sollte oder könnte der Betreiber einer App reagieren?

Da gibt es diverse Möglichkeiten
- Ermahnung
- Abmahnung
- Strafzahlungen
- Vertrag kündigen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6615 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von HoheSee):
habe ich aber am 09.10.24 einen Video-Chat-Termin gehabt,

den ein Arzt iaR nach GOÄ abrechnet.

Nicht bei einem in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Patienten, und das sind ja nun die allermeisten Patienten...
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) findet nur bei "Privatpatienten" Anwendung und bei "IGeL", also "Individuellen Gesundheitsleistungen" für GKV-Patienten, die nicht von der GKV übernommen werden.

GKV-Patienten werden über das von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verteilte Budget abgerechnet.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Ok, danke für den Hinweis.

Dann mag es eben nicht nach GOÄ, sondern nach GKV-Vorgaben abzurechnen sein.

Die Leistung = Video-Chat hat der Arzt erbracht. Wenn der TE meint, der Arzt habe nichts geleistet, dann irrt er.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie sollte oder könnte der Betreiber einer App reagieren?


Wie Harry van Sell schon schrieb. Für den Betreiber der App gibt es viele Möglichkeiten.

Der Betreiber der App ist keine Wohltätigkeitsorganisation sondern Geschäftsmann. Ein Arzt, der dem Ruf des Dienstes nachhaltig schadet aufgrund der vielen negativen Bewertungen, ist nicht tragbar.

Das ist der einzige Punkt der meiner Meinung nach erfolgsversprechend ist. Geld regiert die Welt.

Andere Ansätze über Schlechtleistung des Arztes, versprochene Verschreibungen die nicht gemacht wurden oder die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkassen... das gibts keinen den das so wirklich interessiert oder was man wirklich greifen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von Sunrabbit):
Wie Harry van Sell schon schrieb.
Ja, richtig. Er schrieb bereits, bei wem sich der TE beschweren könne. #1. Der TE bedankte sich schon und schreibt evtl. bereits an seiner Beschwerde.
Wenn er noch mitliest, kann er gern auch an den Betreiber der App schreiben.

Ich verweise noch auf # 4. uU hatte der Patient/TE das mit der Zusicherung falsch verstanden?

Zitat (von Sunrabbit):
Ein Arzt, der dem Ruf des Dienstes nachhaltig schadet aufgrund der vielen negativen Bewertungen, ist nicht tragbar.
Ja, so ist das wohl. Die Entscheidung darüber trifft dann der Betreiber, nicht die KK und nicht die Ärztekammer. Richtig?

Die vom TE genannte *Problematik* ist was? Schlechte Bewertungen, weil der Arzt
-zugesicherte Rezepte nicht liefert
-nicht erreichbar ist
-evtl. abrechnet, ohne Leistung zu erbringen?

ABER: Von wem bekommt der TE sein so dringend benötigtes Rezept? Ich nehme an, DAS war das Hauptanliegen des Patienten, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von Anami):
ABER: Von wem bekommt der TE sein so dringend benötigtes Rezept? Ich nehme an, DAS war das Hauptanliegen des Patienten, oder?


Naja. Der TE schrieb:

Zitat (von HoheSee):
Nun meine Frage: Wo beschwert man sich über so einen Arzt? Ich nehme ja auch mal an, dass er mit meiner Krankenkasse abgerechnet haben wird, obwohl er nichts geleistet hat.


Die Frage nach dem Rezept hat er nicht gestellt. Aber ein ist sicher: weder über eine Beschwerde an den Betreiber der App noch über eine Beschwerde an die Krankenkasse oder Ärtzekammer wird ihm das so dringend benötigte Rezept liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6615 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ok, danke für den Hinweis.

Dann mag es eben nicht nach GOÄ, sondern nach GKV-Vorgaben abzurechnen sein.

Von der GKV bekommt der Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung ein Budget, das sich u.a. nach der Zahl, dem Alter usw. der Patienten richtet, die im jeweiligen Quartal den Arzt aufsuchen.

Bei GKV-Patienten werden nur sehr wenige Leistungen vom Arzt einzeln abgerechnet. Er bekommt für den jungen Studenten, der sich einmal im Quartal ein Rezept für seine Schilddrüsenhormone ausstellen lässt und den Arzt sonst nicht weiter in Anspruch nimmt, genausoviel Geld wie für den Rentner, der einmal in der Woche in die Praxis kommt und zahlreiche "Maleschen" hat.

Mal etwas vereinfacht gesagt.

Und das kann dazu führen, daß ein Arzt für eine durchgeführte aufwendige Behandlung eines GKV-Patienten gar kein Geld bekommt - weil sein Budget für dieses Quartal schon erschöpft ist. Dann muss er den Patienten letztlich kostenlos behandeln. Und muss u.U. auch noch mit Regressforderungen der KV rechnen, wenn er Medikamente verschreibt, die sein Budget in diesem Quartal nicht mehr hergibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35022 Beiträge, 5986x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Mal etwas vereinfacht gesagt.
Ja, danke. Das mit der Budgetierung ist mir bewusst. Das 4. Quartal begann am 1.10.24
@eh...Lass es gut sein.
Es ging hier NICHT um eine aufwendige Behandlung oder ein leeres Budget. Man kann nachlesen, woran der TE leidet und was er wissen wollte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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