Hallo Zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Patient A fordert von Arzt B schriftlich seine Behandlungsunterlagen an, samt Bestätigung, dass diese vollständig und wahrheitsgemäß sind. Dafür setzt A eine Frist von 1 Monat. Der Zugang lässt sich beweisen durch Einschreiben-Sendungsverfolgungsnummer, zudem hat der Arzt auf die Mailbox gesprochen und zugesagt, dass er die Unterlagen fristgerecht zuschickt.
A hat bislang auch nach Ablauf der Frist keine Unterlagen erhalten.
1.) Wenn A einen Anwalt mit der Beschaffung der Unterlagen beauftragt, die Unterlagen bekommt der Patient aber erst kurz danach, bevor die Unterlagen des Anwalt den Arzt erreicht haben, muss dann der Arzt dennoch den Anwalt bezahlen?
2.) Gibt es einen groben Rahmen über die Höhe der Kosten die der Anwalt des Patienten dem Arzt in Rechnung stellen könnte?
3.) Kann A auf den Anwaltskosten sitzenbleiben?
4.) A benötigt die Unterlagen dringend. Wenn im Worst Case der Arzt erst gerichtlich zur Herausgabe gezwungen werden muss (das also meines Wissens dann die Steuerfahndung den Arzt besucht und sich die Unterlagen gegen seinen Willen besorgt).
4.1) Wie lange könnte dies dauern?
4.2.) Sind noch weitere Forderungen gegen den Arzt denkbar? Schadenersatz? Was anderes?
Beste Grüße,
Vergil23
-- Editiert von User am 30. November 2023 13:40
-- Editiert von User am 30. November 2023 13:44
Arzt verweigert Behandlungsunterlagen, Kosten Anwalt, Ablauf
Und seit wievielen Tagen ist die Frist abgelaufen? Und man hat sichergestellt, dass der Arzt die korrekte Adresse kennt?Zitat :A hat bislang auch nach Ablauf der Frist keine Unterlagen erhalten.
Vielleicht, eher nicht.Zitat :Wenn A einen Anwalt mit der Beschaffung der Unterlagen beauftragt, die Unterlagen bekommt der Patient aber erst kurz danach, bevor die Unterlagen des Anwalt den Arzt erreicht haben, muss dann der Arzt dennoch den Anwalt bezahlen
Dazu lese man die Regeln zur Anwaltsvergütung.Zitat :Gibt es einen groben Rahmen über die Höhe der Kosten die der Anwalt des Patienten dem Arzt in Rechnung stellen könnte?
Ja.Zitat :Kann A auf den Anwaltskosten sitzenbleiben?
Die Steuerfahndung hat damit NULL zu tun.Zitat :A benötigt die Unterlagen dringend. Wenn im Worst Case der Arzt erst gerichtlich zur Herausgabe gezwungen werden muss (das also meines Wissens dann die Steuerfahndung den Arzt besucht und sich die Unterlagen gegen seinen Willen besorgt).
Welcher bezifferbare Schaden ist denn entstanden?Zitat :Sind noch weitere Forderungen gegen den Arzt denkbar? Schadenersatz? Was anderes?
Besten Dank erstmal @vacantum
Zitat :Und seit wievielen Tagen ist die Frist abgelaufen? Und man hat sichergestellt, dass der Arzt die korrekte Adresse kennt?
Ca. 2 fikitive Tage. Adresse ist korrekt und wurde benannt!
Zitat :Dazu lese man die Regeln zur Anwaltsvergütung.
Finde dazu über eine Suchmaschine leider nichts Konkretes, bin auch juristischer Laie.
Was könnte denn dazu führen (außer dass der Arzt antwortet bevor der Anwalt ihm geschrieben hat), dass A auf den Alwaltskosten sitzen bleibt?
Zitat :Welcher bezifferbare Schaden ist denn entstanden?
Schäden können noch entstehen.
Unterlagen werden dringend benötigt für Zusatzversicherung des A. (die ohne Arztunterlagen nicht tätig wird) und für andere Ärzte ( die die Behandlungsunterlagen benötigen für Folgebehandlung, Korrektur der Behandlungen, Behandlungen von Arzt B. verursachter Schmerzen.)
-- Editiert von User am 30. November 2023 14:47
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
1) ja
2) ca. 540€ (bei Zugrundelegung des Auffangstreitwerts)
3) ja
4.1) kann man aus der Ferne nicht einschätzen
4.2) realistisch nein, da man einen monetäten Schaden kaum gerichtsfest beweisen kann. Zusatzversicherung, Weiterbehandlung und Schmerzen ändern sich ja nicht davon, dass Arzt B die Unterlagen einen Tag früher oder später schickt.
Dann sollte A noch eine freundliche, aber dringende Erinnerung an den Arzt senden und eine kurze Frist setzen.Zitat :Ca. 2 fikitive Tage.
Hätte noch eine Frage falls eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt im fiktive Beispiel eingeschaltet wird, wer dann die Kosten zu tragen hätte.
Ich habe auf der Homepage einer RA folgendes Zitat gefunden:
Wenn der Arzt oder das Krankenhaus nicht reagiert oder sich weigert
Gibt der Arzt oder das Krankenhaus innerhalb der gesetzten Frist die Unterlagen nicht heraus, können wir Ihnen gerne helfen. Die Kosten für unsere Inanspruchnahme muss dann die Gegenseite erstatten.
I.) Das liest sich für mich so, dass auch ohne gerichtlichen Kostenentscheid der Arzt den Aufwand des Anwaltes zahlen muss.
II.) Wenn die Frist abgelaufen ist, befindet sich der Arzt ja auch in Verzug oder?
III.) Würde die Anwältin oder der Anwalt eine Rechnung an den Patienten stellen und dieser müsste in Vorleistung gehen und sich anschließend vom Arzt das Geld zurückholen?
Auf Homepages von RA kann selten umfassend stehen, wann bzw. wann nicht wer was zu zahlen hätte.
Dieser Anwalt bietet seine Hilfe an.
Die Quelle oder das gesamte Zitat... wäre interessant.
zu I: Nein.
zu II: Vielleicht.
zu III : Ja.
Zitat :Ich habe auf der Homepage einer RA folgendes Zitat gefunden:
Der Meinung des RA muss sich weder der Arzt noch ein Gericht anschließen.
Zitat :I.) Das liest sich für mich so, dass auch ohne gerichtlichen Kostenentscheid der Arzt den Aufwand des Anwaltes zahlen muss.
Nö, ohne Titel ist das kein "muss".
Zitat :II.) Wenn die Frist abgelaufen ist, befindet sich der Arzt ja auch in Verzug oder?
Kommt ganz darauf an, ob das Ganze gerichtsfest war.
Zitat :III.) Würde die Anwältin oder der Anwalt eine Rechnung an den Patienten stellen und dieser müsste in Vorleistung gehen und sich anschließend vom Arzt das Geld zurückholen?
Das frage man sinnigerweise den Einzigen der das beantworten kann.
Und jetzt?
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