Arztpraxis: Überweisung wurde einbehalten, Leistung nicht erbracht

7. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Kann eine ärztliche Überweisung für eine spezifische Untersuchung nur einmal pro Quartal ausgestellt werden? In diesem Fall behielt die Praxis des Facharztes die Überweisung, obwohl am Ende keine Untersuchung stattfand.

 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Arztpraxis: Überweisung wurde einbehalten, Leistung nicht erbracht

Hallo werte 123-Gemeinde!

A. sucht die Möglichkeit, xxx-Diagnostik durchführen zu lassen. A. wendet sich an die GKK mit der Bitte, die entsprechenden Praxen & Krankenhäuser zu nennen. GKK kommt der Bitte nach, A. bekommt über 30 Anlaufstellen Deutschlandweit genannt.

A. ruft die Praxis L. von der Liste an & fragt sicherheitshalber, ob die Praxis L. xxx-Diagnostik auch wirklich durchführt. Dies wird von der Arzthelferin am Telefon bejaht. A. bekommt auch erklärt, was zu dem Termin alles vorliegen muss: Überweisung explizit für xxx-Diagnostik & Schreiben des überweisenden Facharztes mit der Fragestellung. A. bekommt in der Praxis L. einen Termin.

A. kommt zu Termin in die Praxis L. mit geforderten Unterlagen. Die Arzthelferin am Empfang nimmt Karte, den Arztbrief und Überweisung entgegen, schaut diese an und sagt A., dass in der Praxis generell die xxx-Diagnostik nicht durchgeführt wird., A. könne gleich wieder gehen.

A. besteht darauf, doch mit dem Arzt zu sprechen. Dieser ist verständnisvoll & kann sich den Hergang auch nicht erklären, bestätigt aber die Aussage der Arzthelferin. A. geht & möchte den Arztbrief & Überweisung wieder mitnehmen. Arztbrief wird abgegeben, Überweisung behält die Praxis.

A. findet eine andere Praxis B, die wirklich xxx-Diagnostik durchführt. A. wendet sich an den Facharzt mit der Bitte, eine neue Überweisung auszustellen und erklärt den Ablauf. A. bekommt keine neue Überweisung, da in diesem Quartal schon eine Überweisung explizit für die „ xxx-Diagnostik" ausgestellt wurde.

Fragen:

1. Ist es korrekt, dass die Praxis L. die Überweisung des Facharztes für die explizit „ xxx-Diagnostik" einbehielt, ohne dass die xxx-Diagnostik überhaupt in der Praxis L. Angeboten/durchgeführt wird?

2. Hat A. Anspruch auf die 2. Überweisung im gleichen Quartal?

3. A. vermutet Abrechnungsbetrug seitens der Praxis L.: Überweisung einkassieren, Leistung nicht erbringen, Leistung abrechnen. Welche Stelle wäre die richtige, um dies zu melden?

Danke für die Antworten im Voraus.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Überweisung behält die Praxis.

Mit welcher Begründung konkret?



Zitat (von alya_spock):
da in diesem Quartal schon eine Überweisung explizit für die „ xxx-Diagnostik" ausgestellt wurde.

Begründung nicht nachvollziehbar.
GKK fragen, ob es eine derartige Beschränkung gibt.



Zitat (von alya_spock):
1. Ist es korrekt, dass die Praxis L. die Überweisung des Facharztes für die explizit „ xxx-Diagnostik" einbehielt, ohne dass die xxx-Diagnostik überhaupt in der Praxis L. Angeboten/durchgeführt wird?

Höchstvermutlich nicht.



Zitat (von alya_spock):
2. Hat A. Anspruch auf die 2. Überweisung im gleichen Quartal?

Siehe oben, GKK fragen.



Zitat (von alya_spock):
3. A. vermutet Abrechnungsbetrug seitens der Praxis L.: Überweisung einkassieren, Leistung nicht erbringen, Leistung abrechnen. Welche Stelle wäre die richtige, um dies zu melden?

1. GKK
2. Staatsanwaltschaft





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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welcher Begründung konkret?


Moin Harry van Sell!

Wörtliches Zitat Arzthelferin:

"Nein, die kriegen wir, die habe ich schon eingegeben."

-- Editiert von alya_spock am 07.03.2022 20:13

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 197x hilfreich)

warum gibt sie die ein, wenn sie die Behandlung nicht anbietet?
Zumindest hat die Praxis dann eine weitere Überweisung für die "richtige" Praxis auszustellen.

Man kann ja schauen, wer den Termin eingetragen hat. Dann weiß man auch, wer die falsche Info gegeben hat.

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#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
warum gibt sie die ein, wenn sie die Behandlung nicht anbietet?


Genau das ist auch die Frage, die A. sich stellt(e).

Zitat (von Daskalos):
Man kann ja schauen, wer den Termin eingetragen hat.


Immer? A. ist mir der Funktionsweise einer Arztpraxis nicht vertraut... Ist es nicht so, dass die Termin-Seite (ggf. an einem bestimmten Rechner) geöffnet ist und alle Angestellten dort die Termine eintragen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Immer?

Nö, kommt darauf an wie die Praxis organisiert ist, welche Software eingesetzt ist, ...


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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3921 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
A. könne gleich wieder gehen.
A. besteht darauf, doch mit dem Arzt zu sprechen.

A bestand auf ein Arztgespräch, folgedessen musste das Gespräch abgerechnet werden. Vollkommen legitim, dass dies über den Überweisungsschein geschah. Oder sollte der Arzt auf sein Honorar verzichten?
Zitat (von alya_spock):
A. bekommt keine neue Überweisung, da in diesem Quartal schon eine Überweisung explizit für die „ xxx-Diagnostik" ausgestellt wurde.

Am 1. April beginnt ein neues Quartal, sie kann sich bereits um einen Termin bei einem Arzt welcher diese Behandlung durchführt bemühen.
Zitat (von alya_spock):
A. vermutet Abrechnungsbetrug seitens der Praxis L.: Überweisung einkassieren, Leistung nicht erbringen,

Wenn es nicht so klappt wie man möchte, denkt man sofort an Betrug. Was für Behandlungen soll er in wenigen Wochen im März abrechnen?
Der Fehler lag eindeutig bei A, weil sie das Arztgespräch wollte.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17608 Beiträge, 5980x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
A bestand auf ein Arztgespräch, folgedessen musste das Gespräch abgerechnet werden. Vollkommen legitim, dass dies über den Überweisungsschein geschah. Oder sollte der Arzt auf sein Honorar verzichten?
Nein! Es gab hier kein Behandlungsgespräch für welches der Arzt ein Honorar würde verlangen dürfen.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3921 Beiträge, 632x hilfreich)



Zitat (von -Laie-):
Nein! Es gab hier kein Behandlungsgespräch für welches der Arzt ein Honorar würde verlangen dürfen.

Zitat (von alya_spock):
A. besteht darauf, doch mit dem Arzt zu sprechen


Natürlich gab es ein Gespräch. Der Arzt erklärte ihr, dass er diese Behandlung nicht durchführt. Warum soll das umsonst sein? Sie war im Sprechzimmer.

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#9
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
A bestand auf ein Arztgespräch, folgedessen musste das Gespräch abgerechnet werden. .

Natürlich, auch 90 Sekunden müssen abgerechnet werden. Allerdings hatten diese nicht mit „xxx-Diagnostik" zu tun -> können also auch nicht als diese abgerechnet werden. Oder hab ich einen Gedankenfehler?

Zitat (von Loni12):
Am 1. April beginnt ein neues Quartal, sie kann sich bereits um einen Termin bei einem Arzt welcher diese Behandlung durchführt bemühen. .
Danke für Ihren gutgemeinten Tipp: In meinem Eingangspost befand sich allerdings kein Hinweis darauf, auf welchen Zeitraum sich die Fragen und Ablauf beziehen.

Zitat (von Loni12):
Wenn es nicht so klappt wie man möchte, denkt man sofort an Betrug. (...)
Ja, wenn Handwerker einen undichten Wasserhahn repariert aber eine Wand gefliest abrechnet, ist das sehr wohl ein Abrechnungsbetrug. Dass der Handwerker auch für die Wasserhahn-Reparatur vergütet werden will, hat hier keiner in Zweifel gezogen.

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1028 Beiträge, 307x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Natürlich gab es ein Gespräch. Der Arzt erklärte ihr, dass er diese Behandlung nicht durchführt. Warum soll das umsonst sein? Sie war im Sprechzimmer.


Nicht jedes Gespräch mit dem Arzt kann und darf abgerechnet werden. Würde ich über eine Liste von einer GKV für eine spezielle Behandlung zu einer Praxis geleitet die mir dann noch telefonisch bestätigt, dass genau das gemacht wird um dann vor Ort zu erfahren: Ätsch machen wir doch nicht, dann würd ich auch den Arzt ranzitieren. Und zwar nicht als Arzt sondern als Vorgesetzter. Von dem Gespräch darf er dann keinen Cent abrechnen.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6697 Beiträge, 1558x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
A bestand auf ein Arztgespräch, folgedessen musste das Gespräch abgerechnet werden. Vollkommen legitim, dass dies über den Überweisungsschein geschah. Oder sollte der Arzt auf sein Honorar verzichten?

Bei in der GKV versicherten Patienten rechnen Ärzte mit "Kassenzulassung" in der Regel überhaupt keine einzelne Leistungen ab, sie bekommen ein Budget pro Patient, aus dem sie alle Kosten decken müssen.

Der Arzt braucht hier die Überweisung, damit er überhaupt den Arzt-Patienten-Kontakt abrechnen kann.

Zur Überweisung gehört übrigens immer auch der Bericht an den überweisenden Arzt. Den sollte man mal fragen, was der Arzt von seinem Kollegen hier als Bericht erhalten hat...

Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, wieso eine neue Überweisung im laufenden Quartal nicht möglich sein sollte, denn die mit der Überweisung beauftragte Leistung wurde ja überhaupt nicht erbracht.

Der Patient sollte sich unverzüglich an seine Krankenversicherung weden, dort den Vorfall schildern und Unterstützung durch seine Krankenversicherung einfordern.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es gab hier kein Behandlungsgespräch

Das ist so korrekt: A. schilderte dem Arzt den Ablauf der Terminvergabe & Kommunikation mit GKV in 5 Sätzen, was im Eingangspost wiedergeben wurde & hatte dazu natürlich gleich drei Fragezeichen über dem Kopf schweben. Es fand kein Behandlungsgespräch statt: A. holte beim Arzt ein "keine-Ahnung-was-da-schief-lief-xxx-machen-wir-wirklich-nicht-es-tut-mir-leid-Ihnen-noch-alles-Gute" ab.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Patient sollte sich unverzüglich an seine Krankenversicherung weden, dort den Vorfall schildern und Unterstützung durch seine Krankenversicherung einfordern.


Vielen Dank, wird gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127052 Beiträge, 40751x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum soll das umsonst sein?

Das es umsonst war steht außer Frage, allerdings hat es auch kostenlos zu sein.



Zitat (von Loni12):
Sie war im Sprechzimmer.

Irrelevant

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17608 Beiträge, 5980x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Natürlich gab es ein Gespräch.
Nicht jedes Gespräch kann abgerechnet werden. Nenn mir doch bitte mal die Nummer in der GOÄ nach welcher ein Beschwerdegespräch abgerechnet werden kann.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, wieso eine neue Überweisung im laufenden Quartal nicht möglich sein sollte, denn die mit der Überweisung beauftragte Leistung wurde ja überhaupt nicht erbracht.


Hallo eh1960, danke für Ihre Antwort.

Die Begründung war (sinngemäß) folgende:

"Die GKV kann zu motzen anfangen, weil im gleichen Quartal der gleiche Facharzt für das Gleiche eine Überweisung ausstellt & evtl. 2x das Gleiche abgerechnet wird. Darüber hinaus ist "xxx-Diagnostig" eine einmalige Sache."

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#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2479 Beiträge, 386x hilfreich)

Dann sollte man seinen Facharzt mal fragen, was denn jetzt das Ergebnis der Untersuchung (die offensichtlich ja nicht durchgeführt wurde) gewesen ist.

Meine Vermutung:
Das Beschwerdegesprräch wurde bestenfalls irrtümlich, möglicherweise betrügerischer über die Überweisung abgerechnet. (Meine Reaktion auf ein "is aba scho eingetragen" wäre da gewesen "Dann schlage ich vor es wieder auszutragen, ich rufe in der Zwischenzeit mal meine Krankenkasse an, schildere den Sachverhalt und frage wie ich mich konkret verhalten soll. Wenn Sie sich beeilen schaffen Sie das Austragen bevor ich aus der Warteschleife raus bin.")

Dein Facharzt hat danach einfach keine Lust sich bezüglich dieses Sachverhalts mit der Krankenkasse anzulegen (das bezahlt ihm nämlich keiner). Da könnte man evtl. die künftige Zusammenarbeit mit diesem eher finanziell als kurativ handelnden Facharzt überdenken.

Ich denke der zielführende Weg wäre hier wirklich das der Krankenkasse zu melden und dort auch darum zu bitten, sich mit dem Facharzt in Verbindung zu setzen, damit der sich sicher sein kann am Ende keine Probleme zu bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Das Beschwerdegesprräch wurde bestenfalls irrtümlich, möglicherweise betrügerischer über die Überweisung abgerechnet


Guten Tag Kalanndok, danke für Ihre Antwort.

A. meldete den Vorfall telefonisch bei der GKK: diese meinte, der falsche Ansprechpartner zu sein und empfahl, den Hergang bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden.

A. teilte den Vorfall telefonisch der Kassenärztlichen Vereinigung mit: diese meinte, der falsche Ansprechpartner zu sein und empfahl, den Hergang bei der Krankenkasse zu melden.

A. schrieb das ganze wie im Eingangspost geschildert nieder, druckte das Schreiben 2x aus und verschickte diesen auf dem konventionellen Post-Weg als Einwurf-Einschreiben sowohl an die GKK als auch an die Kassenärztlichen Vereinigung.

-- Editiert von alya_spock am 15.03.2022 13:40

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