Behandlung wider Willen bei Totgeburt

29. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Friedrich333
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlung wider Willen bei Totgeburt

Eine Freundin von mir hat folgendes unbeteiligt aus der Ferne miterlebt: Das Kind der Schwangeren A stirbt im Bauch, nach einer gewissen Zeit (1-2 Wochen?) läutet sich langsam die Niederkunft ein. Leider ist das Kind in der Zwischenzeit im Bauch der Mutter derart vergammelt, dass es der Schwangeren gesundheitlich zusehend schlechter geht. (lebensgefährliche Sepsis meine ich mich zu erinnern)
Die Ärzte raten dringend zu einem Kaiserschnitt, die Schwangere lehnt fortwährend ab und möchte eine natürliche Geburt. Das geht soweit, bis sie aufgrund der stark fortgeschrittenen Sepsis unzurechnungsfähig wird, dafür erklärt wird und der Kaiserschnitt gegen ihren vormals geäußerten ausdrücklichen Willen stattfindet.
Nun meine Frage: Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
PS: Mit ,,derart vergammelt" meine ich, dass das Kind beim Rausholen eine ekelerregende uniforme schwarze Masse war, die wahnsinnig stank.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von Friedrich333):
Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
Solange die Schwangere bei klarem Verstand ist und sich gegen den Eingriff ausspricht: Nein

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(893 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Friedrich333):
Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?


Diesen Satz verstehe ich nicht. Durch den eigenen Tod wird die Gesundheit schon ziemlich beeinträchtigt. Sie ist dann nämlich nicht mehr vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129810 Beiträge, 41395x hilfreich)

Zitat (von Friedrich333):
sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42467 Beiträge, 14738x hilfreich)

Ich neige dazu, diese Anfrage mehr in den Bereich Kinderspiel "Stille Post" zu verschieben. Kein im Mutterleib gestorbenes Kind verwest im Mutterleib. Der ist durch die Abschirmung der Leibesfrucht durch die Fruchtblase auch vor Verwesung geschützt. Da kommt also kein verwesender stinkender Klumpen raus.

Im übrigen setzt die Geburt in so Fällen in der Regel nach gewisser Zeit ganz natürlich ein. Dies wird auch von den Medizinern gefördert, evtl. auch mit wehenauslösenden Mitteln. Kaiserschnitte sind da die absolute Ausnahme.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(630 Beiträge, 156x hilfreich)

folgendes unbeteiligt aus der Ferne miterlebt

Sagts doch gleich, ein Post in Telegramm, dem Reich der Deppen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat (von Friedrich333):
Das geht soweit, bis sie aufgrund der stark fortgeschrittenen Sepsis unzurechnungsfähig wird, dafür erklärt wird und der Kaiserschnitt gegen ihren vormals geäußerten ausdrücklichen Willen stattfindet.


Wenn dies notwendig ist um die Muter zu retten, wäre es legitim aber da sie es ja nur von hörensagen wissen..... halte ich die Story auch nicht für sonderlich belastbar

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13394 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn dies notwendig ist um die Muter zu retten, wäre es legitim


Nicht wenn die Frau dem ausdrücklich vorher widersprochen hatte, als sie noch in Besitz ihrer vollen geistigen Fähigkeiten war.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18141 Beiträge, 6067x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Kein im Mutterleib gestorbenes Kind verwest im Mutterleib.
Verwesen mag der falsche Ausdruck sein. Das Ergebnis bleibt gleich. Der abgestorbene Fötus wird die Mutter vergiften.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.