Eine Freundin von mir hat folgendes unbeteiligt aus der Ferne miterlebt: Das Kind der Schwangeren A stirbt im Bauch, nach einer gewissen Zeit (1-2 Wochen?) läutet sich langsam die Niederkunft ein. Leider ist das Kind in der Zwischenzeit im Bauch der Mutter derart vergammelt, dass es der Schwangeren gesundheitlich zusehend schlechter geht. (lebensgefährliche Sepsis meine ich mich zu erinnern)
Die Ärzte raten dringend zu einem Kaiserschnitt, die Schwangere lehnt fortwährend ab und möchte eine natürliche Geburt. Das geht soweit, bis sie aufgrund der stark fortgeschrittenen Sepsis unzurechnungsfähig wird, dafür erklärt wird und der Kaiserschnitt gegen ihren vormals geäußerten ausdrücklichen Willen stattfindet.
Nun meine Frage: Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
PS: Mit ,,derart vergammelt" meine ich, dass das Kind beim Rausholen eine ekelerregende uniforme schwarze Masse war, die wahnsinnig stank.
Behandlung wider Willen bei Totgeburt
29. Juli 2022
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Frage vom 29. Juli 2022 | 10:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlung wider Willen bei Totgeburt
#1
Antwort vom 29. Juli 2022 | 12:50
Von
Status: Legende (18141 Beiträge, 6067x hilfreich)
Solange die Schwangere bei klarem Verstand ist und sich gegen den Eingriff ausspricht: NeinZitat :Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
#2
Antwort vom 29. Juli 2022 | 13:24
Von
Status: Praktikant (893 Beiträge, 364x hilfreich)
Zitat :Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
Diesen Satz verstehe ich nicht. Durch den eigenen Tod wird die Gesundheit schon ziemlich beeinträchtigt. Sie ist dann nämlich nicht mehr vorhanden.
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#3
Antwort vom 29. Juli 2022 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (129810 Beiträge, 41395x hilfreich)
Zitat :sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
Finde den Widerspruch ...
#4
Antwort vom 29. Juli 2022 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (42467 Beiträge, 14738x hilfreich)
Ich neige dazu, diese Anfrage mehr in den Bereich Kinderspiel "Stille Post" zu verschieben. Kein im Mutterleib gestorbenes Kind verwest im Mutterleib. Der ist durch die Abschirmung der Leibesfrucht durch die Fruchtblase auch vor Verwesung geschützt. Da kommt also kein verwesender stinkender Klumpen raus.
Im übrigen setzt die Geburt in so Fällen in der Regel nach gewisser Zeit ganz natürlich ein. Dies wird auch von den Medizinern gefördert, evtl. auch mit wehenauslösenden Mitteln. Kaiserschnitte sind da die absolute Ausnahme.
wirdwerden
#5
Antwort vom 29. Juli 2022 | 20:25
Von
Status: Praktikant (630 Beiträge, 156x hilfreich)
folgendes unbeteiligt aus der Ferne miterlebt
Sagts doch gleich, ein Post in Telegramm, dem Reich der Deppen
#6
Antwort vom 31. Juli 2022 | 10:56
Von
Status: Unparteiischer (9860 Beiträge, 2076x hilfreich)
Zitat :Das geht soweit, bis sie aufgrund der stark fortgeschrittenen Sepsis unzurechnungsfähig wird, dafür erklärt wird und der Kaiserschnitt gegen ihren vormals geäußerten ausdrücklichen Willen stattfindet.
Wenn dies notwendig ist um die Muter zu retten, wäre es legitim aber da sie es ja nur von hörensagen wissen..... halte ich die Story auch nicht für sonderlich belastbar
#7
Antwort vom 1. August 2022 | 09:32
Von
Status: Philosoph (13394 Beiträge, 4791x hilfreich)
Zitat :Wenn dies notwendig ist um die Muter zu retten, wäre es legitim
Nicht wenn die Frau dem ausdrücklich vorher widersprochen hatte, als sie noch in Besitz ihrer vollen geistigen Fähigkeiten war.
#8
Antwort vom 8. August 2022 | 11:46
Von
Status: Legende (18141 Beiträge, 6067x hilfreich)
Verwesen mag der falsche Ausdruck sein. Das Ergebnis bleibt gleich. Der abgestorbene Fötus wird die Mutter vergiften.Zitat :Kein im Mutterleib gestorbenes Kind verwest im Mutterleib.
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