Hallo,
ich bin momentan echt verzweifelt.
Ich habe demnächst in einem örtlichen Krankenhaus eine Magenspiegelung, die wichtig für meine noch wichtigere OP ist.
Das war der schnellste Termin, den ich bekam. Für alle anderen warte ich mindestens 7 Monate.
Mir wurde gesagt, dass ich definitiv abgeholt werden muss, was ja auch grundsätzlich okay ist. Aber auch in Begleitung lassen die mich definitiv nicht weg, wenn ich anschließend von der Begleitperson nicht gefahren werde. Nicht einmal im Bus darf ich in Begleitung fahren, nicht einmal vom Taxi darf ich in Begleitung abgeholt werden.
Die sind völlig ******** und bevormundend.
Die Belegarztpraxis, bei der ich den Termin habe und die mich auf diese Beschränkungen des Krankenhauses hingewiesen hat, kann das auch nicht nachvollziehen.
Mein großes Problem ist, dass ich niemanden habe, der mich überhaupt abholen würde, außer meine Mutter, und die hat keinen Führerschein.
Kann ich als erwachsener Mensch gelinde gesagt drauf *******n und per Verfügung bestimmen, dass ich in Begleitung per Taxi nachhause fahre oder was kann ich dagegen tun?
Auf einen anderen Termin zu warten, ist keine Option, da ich schon genug unter meiner Krankheit zu leiden habe und nicht noch 7 Monate warten will.
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von User am 7. November 2024 20:59
Darf das Krankenhaus mich so bevormunden?
Notfall?
Notfall?
ZitatDarf das Krankenhaus mich so bevormunden? :
Bezüglich des ÖPNV ja, aber bezüglich der anderen beiden Punkte mögen die das doch mal bitte substantiiert begründen.
ZitatAber auch in Begleitung lassen die mich definitiv nicht weg, wenn ich anschließend von der Begleitperson nicht gefahren werde :
Wer der Fahrer ist, ist völlig egal.
Es ist kann sogar kontraproduktiv und gefährlich sein, wenn die Begleitperson auch der Fahrer ist.
Insofern würde ich das KH bei Abholung darauf hinweisen, das sie sich mit so was durchaus in eine erweiterte Haftung begeben.
ZitatNicht einmal im Bus darf ich in Begleitung fahren :
Das Verbot der Nutzung des ÖPNV macht auch Sinn.
Zitatnicht einmal vom Taxi darf ich in Begleitung abgeholt werden. :
Auch das ist unsinnig, siehe oben.
ZitatKann ich als erwachsener Mensch gelinde gesagt drauf *******n :
Nach der Magenspiegelung würde ich - wenn die Begleitperson da und ich dazu in der Lage bin - einfach gehen und mich nicht um die scheren.
Ja nach Grad der Personalnot bemerken die das eventuell nicht mal.
Und falls sie mit Gewalt hindern wollen, würde ich die Polizei rufen.
PS: Bei meinen Spiegelungen bin ich immer über Nacht geblieben. Mir war danach immer nach professioneller Umgebung.
ZitatMir wurde gesagt, dass ich definitiv abgeholt werden muss, was ja auch grundsätzlich okay ist. Aber auch in Begleitung lassen die mich definitiv nicht weg, wenn ich anschließend von der Begleitperson nicht gefahren werde. Nicht einmal im Bus darf ich in Begleitung fahren, nicht einmal vom Taxi darf ich in Begleitung abgeholt werden. :
Das ist völliger Quatsch.
Die Begleitung wegen der Sedierung hat haftungsrechtliche Gründe, aber ich wüsste nicht, warum ihr nicht mit ÖPNV oder Taxi nach Hause fahren dürftet.
Vermutlich hat da mal wieder ein Praktikant was missverstanden.
Mit anderen Worten: Darüber würde ich mich hinwegsetzen.
ZitatPS: Bei meinen Spiegelungen bin ich immer über Nacht geblieben. Mir war danach immer nach professioneller Umgebung. :
Mit dieser Begründung zahlt keine Kasse den Aufenthalt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatPS: Bei meinen Spiegelungen bin ich immer über Nacht geblieben. Mir war danach immer nach professioneller Umgebung. :
Bekamst Du so eine schwere Narkose, ansonsten kann ich das nicht verstehen.
Die TE könnte es so handhaben, wie Harry es praktiziert, sofern das KH dieses Vorgehen mitmacht, ansonsten soll die Mutter sie abholen und mit dem Taxi heimfahren.
Hatte schon mehrere Magen- plus Darmspiegelungen, wüsste nicht, warum eine Taxifahrt ausgeschlossen sein sollte.
Es wird kaum eine Mitarbeiterin mit vors KH gehen und schauen wie man nach Hause fährt, Bus natürlich ausgeschlossen.
-- Editiert von User am 8. November 2024 07:42
ZitatBezüglich des ÖPNV ja :
Auf welcher Grundlage sollte das verboten werden können?
Nun ja, das Krankenhaus hat ja eine gewisse Fürsorgepflicht. Und der Schilderung des Fragestellers entnehme ich, dass da wohl eine Vorgeschichte da ist und er auch im Augenblick unter seiner Erkrankung ziemlich leidet. Ich glaube nicht, dass wir hier abschätzen können, was nach dem Eingriff in dieser speziellen Situation sinnvoll ist.
M.E. gibt es doch aber noch eine Alternative: das Krankenhaus kann nach dem Eingriff einen Krankentransport nach Hause organisieren. Das habe ich in meinem Umfeld mehrfach erlebt; auch bei Kassenpatienten. Wobei der Transport nicht immer mit einem der ganz großen Krankenwagen passierte. Kosten waren eine geringe Selbstbeteiligung, also kein Problem. Vielleicht diese Transportalternative mal ansprechen? Oder eben einen Kurz-Krankenhausaufenthalt einkalkulieren?
wirdwerden
ZitatNun ja, das Krankenhaus hat ja eine gewisse Fürsorgepflicht. :
Korrekt, aber bis auf ganz wenige Ausnahmen bedeutet das nicht, dass das KH einen Patienten daran hindern kann/darf das KH auf welchem Weg auch immer zu verlassen.
Da darf man dann unterschrieben, dass man entgegen des ärztlichen Rates das KH verlässt und geht.
ZitatMit dieser Begründung zahlt keine Kasse den Aufenthalt. :
Doch, das tut sie.
Ist nämlich billiger als wenn mir dann zu Hause oder auf dem Weg dort hin was passiert und ich dann länger im KH sein muss.
ZitatAuf welcher Grundlage sollte das verboten werden können? :
Das Stichwort lautet wohl "Drittgefährdung".
Dieses Verbot wird das KH nicht durchsetzen können, ist aber aus Haftungsgründen notwendig. Vom selbst fahren wollen wir gar nicht reden, aber wenn Ihnen im Taxi/ÖPNV etwas passiert und Sie dabei evtl. gar Dritte schädigen (einmal quer durch das Viererabteil übergeben…), wären Sie nicht der Erste, der dann das KH zum Schadensersatz verpflichten möchte, weil man Sie ja so nicht hätte heimgehen lassen sollen.
Vielen Dank für Eure Antworten!
ZitatIch habe demnächst in einem örtlichen Krankenhaus eine Magenspiegelung, die wichtig für meine noch wichtigere OP ist. :
Das war der schnellste Termin, den ich bekam. Für alle anderen warte ich mindestens 7 Monate.
Das ist heute leider manchmal der Fall. Wobei man ja für eine Gastroskopie Alternativen zum örtlichen Krankenhaus hat. Gastroskopien werden von vielen Gastroenterologie-Praxen auch ambulant gemacht. Da liegen die Wartezeiten eher so um die 8 Wochen - wenn es nicht brennt. Dann geht es auch schneller.
Zitat:Mir wurde gesagt, dass ich definitiv abgeholt werden muss, was ja auch grundsätzlich okay ist.
Abgeholt nach der Gastroskopie? Das ist korrekt. Die Gastroskopie erfolgt unter Kurznarkose (üblicherweise Propofol plus Valium o.ä.), danach ist man nicht "verkehrsfähig". Nicht selten passiert es z.b., daß man sich einen Tag später nicht mehr an das erinnert, was in der ersten halben Stunde nach Ende der Narkose passiert ist bzw. gesagt worden ist.
Zitat:
Aber auch in Begleitung lassen die mich definitiv nicht weg, wenn ich anschließend von der Begleitperson nicht gefahren werde. Nicht einmal im Bus darf ich in Begleitung fahren, nicht einmal vom Taxi darf ich in Begleitung abgeholt werden.
Bus ist unpraktisch, wenn etwas passiert. Taxi ist sogar besser als wenn die Begleitperson selber fährt. Begleitung muss aber sein, bis in die Wohnung des Patienten. Insofern ist der Taxifahrer allein nicht ausreichend.
Darüber würde ich als Patient aber gar nicht weiter diskutieren. "Ja, ich habe jemanden der mich abholt. Nein, das ist nicht meine tüdelige 78jährige Oma. Ja, ich werde mit dem PKW nach Hause gefahren." Und gut ist.
Was der Patient mit seiner Begleitperson macht, nachdem er das Krankenhaus verlassen hat, geht das KH sowieso nichts an, und es bekommt es auch gar nicht mit.
Zitat:Die Belegarztpraxis, bei der ich den Termin habe und die mich auf diese Beschränkungen des Krankenhauses hingewiesen hat, kann das auch nicht nachvollziehen.
Völlig verständlich. Der Patient sollte diesen Teil der Anforderungen schlicht ignorieren.
Zitat:Kann ich als erwachsener Mensch gelinde gesagt drauf *******n und per Verfügung bestimmen, dass ich in Begleitung per Taxi nachhause fahre oder was kann ich dagegen tun?
Sie können als mündiger Mensch zusammen mit ihrer Begleitung in ein Taxi steigen, wenn sie das wollen, und niemand darf Sie daran hindern.
Wenn das Krankenhaus mitbekommen würde, daß Sie nach einer Narkose allein nach Hause fahren/laufen, dann würde es im Sinne seiner Fürsorgepflicht notfalls die Polizei rufen - weil Sie nun mal nicht in der Lage sind, ohne Begleitung am Straßenverkehr teilzunehmen, und dadurch nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden können.
ZitatPS: Bei meinen Spiegelungen bin ich immer über Nacht geblieben. Mir war danach immer nach professioneller Umgebung. :
Das machen Krankenhäuser heute nur noch bei selbstzahlenden Privatpatienten, und auch da nur, wenn sie ein Bett frei haben.
Ansonsten wird das von der Fallpauschale kostenseitig nicht ansatzweise gedeckt, das Krankenhaus würde kräftig zubuttern.
Für GKV-Patienten gibt es das höchstens, wenn die Hochrisiko-Patienten sind und die Gastroskopie nicht verschoben werden kann, bis der Patient kein Hochrisiko-Patient mehr ist. (Bzw. der Patient dauerhaft ein Hochrisiko-Patient ist.)
ZitatZitat (von Harry van Sell): :
Bezüglich des ÖPNV ja
Auf welcher Grundlage sollte das verboten werden können?
Auf der Grundlage, daß es gefährlich für den Patienten und die anderen Fahrgäste sein kann.
Allerdings: wenn der Patient nach dem Verlassen des Krankenhauses mit seiner Begleitperson in einen Bus steigt ... wird das Krankenhaus das überhaupt nicht mitbekommen.
In der Praxis achten die nur darauf, daß der Patient auf der Station von jemandem abgeholt wird, der den Eindruck macht, als könne er sich um den Patienten kümmern, wenn plötzlich etwas passiert. Was nach einer Narkose (auch einer Kurznarkose) immer vorkommen kann.
ZitatM.E. gibt es doch aber noch eine Alternative: das Krankenhaus kann nach dem Eingriff einen Krankentransport nach Hause organisieren. Das habe ich in meinem Umfeld mehrfach erlebt; auch bei Kassenpatienten. Wobei der Transport nicht immer mit einem der ganz großen Krankenwagen passierte. :
Nee - der Transport wird dann mit dem Taxi gemacht... "Taxischein" für den Patienten, der Taxiunternehmer rechnet direkt mit der Krankenversicherung ab.
An der Stelle merkt man schon, wie absurd die Forderung ist, daß der Patient mit seiner Begleitperson nicht mit dem Taxi fahren dürfe...
Zitatwenn Ihnen im Taxi/ÖPNV etwas passiert und Sie dabei evtl. gar Dritte schädigen (einmal quer durch das Viererabteil übergeben…), :
Ach - und im Privat-PKW der Begleitperson kann das nicht passieren?
Die Begleitperson muss sich übrigens auf den Verkehr konzentrieren - die merkt im blödesten Fall nicht mal, daß der Patient hinten auf der Rückbank plötzlich ohnmächtig wird...
Sitzt die Begleitperson direkt daneben, kann sie dem Taxifahrer sofort sagen "Zurück ins Krankenhaus!" Und vielleicht sogar für Stabile Seitenlage sorgen.
Die meisten "Begleitpersonen" wären übrigens eher überfordert, wenn auf dem Heimweg wirklich ein plötzlicher Zwischenfall auftritt. Eine kurze Instruktion, auf was zu achten ist und was wann gemacht werden muss, bekommt die "Begleitperson" im Krankenhaus/in der Arztpraxis in aller Regel nicht.
ZitatDas machen Krankenhäuser heute nur noch bei selbstzahlenden Privatpatienten, und auch da nur, wenn sie ein Bett frei haben. :
Ansonsten wird das von der Fallpauschale kostenseitig nicht ansatzweise gedeckt, das Krankenhaus würde kräftig zubuttern.
Das letzte Mal war Anfang des Jahres. Da hat der Arzt mich gefragt ob ich mich in der Lage sehe, mit der Begleitperson nach Hause zu fahren und die Nacht über zu Hause zu verweilen. Habe ich verneint und durfte bleiben.
OK, war ein "Notbett", kein Essen etc. vom KH gestellt, nur die "Aufsicht" und die Liegemöglichkeit gab es. Bin halt GKV.
Aber eventuell hat der Arzt gedacht es wäre billiger, als wenn die nachher einen Haftungsfall haben.
ZitatDie Begleitperson muss sich übrigens auf den Verkehr konzentrieren :
In diesem Fall nicht, da sie keinen Führerschein hat und die TE im Taxi begleiten würde, also kein Problem.
ZitatZitat (von eh1960): :
Die Begleitperson muss sich übrigens auf den Verkehr konzentrieren
In diesem Fall nicht, da sie keinen Führerschein hat und die TE im Taxi begleiten würde, also kein Problem.
Das bezog sich auf die Forderung des Krankenhauses, die "Begleitperson" müsse selbst der Fahrer sein, und man dürfe auch mit Begleitperson kein Taxi nehmen...
@eh: wenn ich in meinem Beitrag Transporte mit einem Taxi gemeint hätte, dann hätte ich das auch geschrieben. Glaub mir das mal. Der Unterschied ist der, dass ein Taxi bis zum nächsten Halteplatz vor die Tür transportiert; der Krankentransport aber bis in die Wohnung erfolgt.
wirdwerden
Zitat@eh: wenn ich in meinem Beitrag Transporte mit einem Taxi gemeint hätte, dann hätte ich das auch geschrieben. Glaub mir das mal. Der Unterschied ist der, dass ein Taxi bis zum nächsten Halteplatz vor die Tür transportiert; der Krankentransport aber bis in die Wohnung erfolgt. :
In aller Regel gibt es aber eben keinen "Krankentransport" nach einer Koloskopie oder Gastroskopie von der ambulanten Behandlung bis in die Wohnung. Das bezahlt in aller Regel keine Krankenversicherung.
Es wird vorausgesetzt, daß der Patient privat eine Begleitung für eine Abholung organisiert.
"Krankentransport" meint im übrigen den Fahrdienst der AOK (oder einer anderen GKV). Und auch der bringt den Transportierten nicht bis in seine Wohnung. Das ist einfach ein krankenversicherungseigener Fahrdienst, mit dem die GKVen versuchen, die Kosten für Taxifahrten einzusparen. (Angeblich, so sagt die AOK, ist das kostengünstiger. In der Gesamtrechnung geht das aber nicht auf, weil die Fahrzeuge des AOK-Fahrdienstes nachts in der Garage stehen, und nur etwa 10 Stunden am Tag eingesetzt werden, während ein Taxi 24 Stunden täglich fährt und seine Kapitalkosten amortisiert.)
ZitatDas ist einfach ein krankenversicherungseigener Fahrdienst, mit dem die GKVen versuchen, die Kosten für Taxifahrten einzusparen. :
In hiesiger Gegend haben die das ausgelagert an Taxiunternehmen / private Fahrdienste und karitative Organisationen.
Zumindest die Privaten setzen die Fahrzeuge auch im normalen Fahrdienst 24/7 ein.
ZitatUnd auch der bringt den Transportierten nicht bis in seine Wohnung. :
Ich habe gewisse Zweifeln daran, dass man in eurer Gegend gehunfähige Klienten einfach am Straßenrand abstellt.
Sorry, aber der Krankentransport, welcher von der Klinik angeordnet/bewilligt wird, der bringt auch bei GKV-Mitgliedern den Patienten bis in die Wohnung. Wenn sich der Patient abwimmeln lässt, okay, aber der Anspruch besteht. Habe ich bei verschiedenen Transporten, in verschiedenen Orten, bei verschiedenen Krankenkassen erlebt. Alles in den letzten 5 Jahren.
wirdwerden
Nicht per Verfügung.ZitatKann ich als erwachsener Mensch gelinde gesagt drauf *******n und per Verfügung bestimmen, :
Du kannst dich ---auf eigene Verantwortung-- entlassen lassen. Das musst du selbst äußern, denn danach fragt dich keiner.
Das dauert ein paar bürokratische Papiere und Unterschriften... und dann kannst du mit diesem Papier/Entlassungsbericht aus der Klinik spazieren.
Das ist keine Bevormundung, sondern reiner Selbstschutz/Enthaftung der Klinik. Krankenhäuser sind keine Gefängnisse.
Erstmal danke füf Eure weiteren Antworten.
@anami
Exakt anders wurde es mir aber von der MFA mitgeteilt. Ich zitiere (sinngemäß, der genaue Wortlaut ist mir nicht mehr gegenwärtig):
„Wir hatten mal einen Patienten, den haben die dann bis abends dabehalten, weil der niemanden mit Auto auftreiben konnte und die kein Taxi akzeptiert haben."
Und das klingt durchaus nach Gefängnis.
Ich frage mich auch, was das Krankenhaus da überhaupt mitzureden hat. Der Arzt nutzt dort die Räume, aber Patient bin ich bei dem niedergelassen Internisten. Alles ein bisschen seltsam.
Ein anderer Arzt ist leider auch nicht möglich. 8 Wochen, wie hier vermutet, ist eben nur bei dieser einen Praxis.
Ich habe sämtliche Praxen im Kreis abtelefoniert. Der früheste Termin ist im April.
Ich werde aber den Rat aus anderen Beiträgen hier annehmen und diesbezüglich einfach lügen. Meine Mutter weiß bescheid und spielt mit.
Und sollten die Stress machen, gehe ich einfach. Die Antworten hier haben mich bestärkt, dass die das nicht einfach so entscheiden dürfen.
-- Editiert von User am 10. November 2024 19:07
-- Editiert von User am 10. November 2024 19:09
NÖ. Exakt genau so ist es.ZitatExakt anders wurde es mir aber von der MFA mitgeteilt. :
Wer sich nicht auf eigene Verantwortung entlassen lässt und dass allen, die es haben wollen, auch unterschreibt, der bleibt eben für die notwendige Zeit in medizinischer Obhut. Völlig korrekt.
Das hat nichts mit Gefängnis zu tun, denn da geht ja auch keiner raus, wenn der Schmerz oder die Wirkung von Medikamenten nachlässt.
Alles. Der Arzt, der den Eingriff macht, hat die Verantwortung für dich. Der hat die Nach-und Nebenwirkungen zu kontrollieren.ZitatIch frage mich auch, was das Krankenhaus da überhaupt mitzureden hat. :
Dein Hausarzt hat höchstens die Überweisung geschrieben.
Bei anderen Ärzten würdest du die gleiche Auskunft erhalten. Auch DIE haben bis xx für dich die volle Verantwortung.
Was ist eigentlich so schlimm daran, dort im KH sich für ein paar Stunden so richtig auszuschlafen, bis die Sedierung ihre Wirkung verliert.
---Auf eigene Verantwortung entlassen--- bedeutet nun mal, dass DU für dich selbst und allein verantwortlich bist.
Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?
Doch, dürfen sie. Aber du darfst anders entscheiden. Musst nicht mal lügen...ZitatDie Antworten hier haben mich bestärkt, dass die das nicht einfach so entscheiden dürfen. :
Meistens gibts doch ein Info-Blatt, schon zur Vorbereitung und Nachsorge. Auch dort steht nichts zur *Entlassung auf eigene Verantwortung*.
p.s.
mir hat mal ein befreundeter Facharzt erzählt: Ein renitenter Patient unter heftiger Medikation wollte unbedingt wegen xyz am xxDatum entlassen werden. Alle verantwortlichen Ärzte lehnten das ab. Schließlich forderte der Typ die Entlassung auf eigene Verantwortung, dröhnte wütend, warum das mit den Zetteln so lange dauert und pfiff nach 40 min ab und rannte los.
Schon nach einer halben Stunde wurde er wieder stationär aufgenommen, war nämlich an der Straßenbahn-Haltestelle zusammengebrochen, gestürzt und fast überfahren worden. Na klar, dann hatte die Ärzteschaft und das Drumherum wieder die volle Verantwortung für diesen Typen...
@Anami
„Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?"
Das frage ich dich. Ich finde nämlich, dass mehr als deutlich wurde, dass das Krankenhaus auch nicht auf eigene Verantwortung entlassen will. Sonst hätte ich mir die ganze Mühe mit dem Thread hier und deiner keifenden Art sparen können, findest du nicht? Ich müsste dann auch nicht lügen, um stressfrei nach einer ohnehin schon stressigen Situation da rauszukommen, denkst Du nicht?
Nochmal: Das Krankenhaus stellt keinen Arzt, der den Eingriff übernimmt. Das macht der Belegarzt, der nur die Räume nutzt. Das Krankenhaus meint aber, mitsprechen zu können und das verstehe ich nicht. Übrigens sieht das die MFA der Praxis auch so.
Ich danke allen, die sachlich darüber diskutiert haben. Ihr habt mir sehr geholfen.
-- Editiert von User am 10. November 2024 19:52
Zitat„Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?" :
Nicht nur das lesen, auch das verstehen ist mitunter ein Hürde die nicht jeder schafft.
Noch ein kleiner Hinweis:
Es darf hier fast jeder schreiben, Kompetenz ist kein Zulassungskriterium. Da bleibt nicht aus, das man Beträge liest, die mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, unverständlicher Ausblendung der Realität, völliger Unkenntnis der Rechtslage, … verfasst wurden.
Die Beiträge geben daher oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist mitunter sinnvoller, die sie einfach zu ignorieren oder zumindest mit Vorsicht zu betrachten, da sie bei befolgen in (massiven) Nachteilen enden könnten.
Zitatpfiff nach 40 min ab und rannte los. :
Das wäre dann durchaus sein eigenes Problem.
Gern. Und ich frage dich:ZitatDas frage ich dich. :
Wo ist denn deutlich geworden, dass das KH dich nicht auf eigene Verantwortung entlassen würde?
Ich habe das nicht gelesen, konnte es also auch nicht verstehen.
Es steht dir so oder so frei,
- das KH unerlaubt und ohne Abmeldung zu verlassen.
- erstmal substantiierte Begründungen vom KH für die Aussagen der MFA zu fordern
- erstmal zu recherchieren, wie die Verantwortungsbereiche zwischen KH, MFA, Belegarzt vereinbart sind.
- zu lesen und zu verstehen:
https://hoernlein-feyler.de/selber-aus-dem-krankenhaus-entlassen-diese-konsequenzen-drohen/
Such dir aus, was hilft.... Hier bevormundet dich niemand. Ich finde, wer hier *keift*, liest sich schon im EP.
Eine MFA hat dir erzählt, was schon mal war.
Ich habe erzählt, was schon mal war...und danach passierte.
So what.
Eben.ZitatDas wäre dann durchaus sein eigenes Problem. :
ZitatZitat (von eh1960): :
Das ist einfach ein krankenversicherungseigener Fahrdienst, mit dem die GKVen versuchen, die Kosten für Taxifahrten einzusparen.
In hiesiger Gegend haben die das ausgelagert an Taxiunternehmen / private Fahrdienste und karitative Organisationen.
Meine Rede. Vor allem haben sie es an erstere "ausgelagert". Taxi-Unternehmen führen übrigens schon seit Jahrzehnten solche Fahrten durch, dafür können die Arztpraxen und Krankenhäuser "Taxischeine" ausfüllen, mit denen die Taxi-Unternehmen dann mit der Krankenversicherung abrechnen.
Eine Zeitlang gab es mal den Trend, daß große Krankenversicherungen - allen voran die AOKen - eigene Fahrdienste aufzubauen versucht haben. Nach einiger Zeit hat man dann gemerkt, daß diese Konstruktion um ein vielfaches teurer ist als auf die Dienste des Taxigewerbes zurückzugreifen. Und hat das auch wieder gemacht.
So ein "Krankentransport" ist im übrigen ein PKW mit einem Fahrer, der eine Personenbeförderungserlaubnis besitzt - so wie sie auch ein Taxifahrer braucht.
Da ist weder "Liegendtransport" noch irgendeine "Betreuung" während der Fahrt gegeben.
Etwas völlig anderes sind "Liegendtransporte". Die werden mit Krankenwagen gemacht, üblicherweise durch DRK & Co.
Die gibt's aber nicht nach einer Koloskopie oder Gastroskopie. Da braucht der Patient keine "Liegendtransport". Da braucht er nur einen Transport nach Hause, bei dem er nicht selbstätig am öffentlichen Verkehr teilnimmt - wegen bestimmter, in seltenen Fällen möglicher Narkose-Spätfolgen.
ZitatDu kannst dich ---auf eigene Verantwortung-- entlassen lassen. Das musst du selbst äußern, denn danach fragt dich keiner. :
Das dauert ein paar bürokratische Papiere und Unterschriften... und dann kannst du mit diesem Papier/Entlassungsbericht aus der Klinik spazieren.
Um "sich selbst aus dem Krankenhaus zu entlassen", muss man entgegen weitverbreiteter Legenden nicht mal irgendwas unterschreiben.
Der Patient kann jederzeit das Krankenhaus verlassen - sollte jemand versuchen, ihn daran zu hindern, macht der sich der Nötigung und Freiheitsberaubung strafbar,
Davon gibt es genau eine Ausnahme: wenn der behandelnde Arzt der Ansicht ist, der Patient stelle eine Fremdgefährdung dar, wenn er das Krankenhaus verlässt. Weil er z.B. vors nächste Auto laufen könnte.
Dann kann das Krankenhaus den Patienten im Sinne des §35 StGB, Rechtfertigender Notstand, so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft, und dann die Sache übernimmt. Und dann wird zügigst der Bereitschaftsrichter in Marsch gesetzt.
ZitatEs steht dir so oder so frei, :
- das KH unerlaubt und ohne Abmeldung zu verlassen.
- erstmal substantiierte Begründungen vom KH für die Aussagen der MFA zu fordern
- erstmal zu recherchieren, wie die Verantwortungsbereiche zwischen KH, MFA, Belegarzt vereinbart sind.
- zu lesen und zu verstehen:
Im beschriebenen Fall kann man sich das ganze Bohei auch komplett sparen.
Man lässt sich abholen - "Das ist mein Abholer, Tschüss dann!" - und steigt mit selbigem in ein Taxi und lässt sich nach Hause bringen. Den Abholer bittet man, einen ggf. noch bis in die Wohnung zu bringen.
Und damit ist die ganze Sache erledigt.
Ist man schlau, legt man sich das Telefon griffbereit nebens Sofa. So daß man notfalls Hilfe rufen kann, wenn einem plötzlich "schwummerig" wird o.ä.
Und wenn man es ganz toll hinbekommt, dann guckt der "Abholer" nach einiger Zeit noch mal, ob alles in Ordnung ist.
In 99,9999x Prozent aller Fälle gibt's keine Probleme. Gibt es aber welche - Blutungen dürften ein größeres Risiko sein als nachträgliche Narkose-Probleme - dann ist es gut, wenn man schnell Hilfe bekommt.
Aber das alles ist offensichtlich viel zu einfach für manche Leute...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten