Gute Tag,
ich habe kein Unterforum entdeckt in welches das Thema passen würde. Wenn es doch eins gibt verzeiht mir bitte.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel.
Person B wird in die Patientenverfügung der Person C geschrieben. Eventuell auch als "Vormund".
Nun wird das Haus der Person C verkauft.
Person C hat Person A ein paar Gegenstände versprochen. Kein materieller, nur ein ideeller Wert, maximal 20€.
Nun ist Person A von Person B in das Haus eingeladen worden um sich noch ein paar Sachen aussuchen zu können. Die Sachen die sich Person A ausgesucht hat dürfen aber laut Person B nicht mitgenommen werden. Person A widersetzt sich Person B und geht mit den Sachen. Nun bekommt Person A eine Anzeige.
1. Wie hoch ist denn die Chance dass der Staatsanwalt dem wirklich nachgeht?
2. Wer hat denn hier nun recht? Wenn Person A Zeugen dafür hat dass Person C der Person A die Sachen versprochen hat. Aber Person C kann dies selbst nicht mehr bezeugen, da sie geistig leider nicht mehr so fit ist.
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Darf man mit einer Patientenverfügung über die Gegenstände einer Person entscheiden?
17. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 17. Dezember 2017 | 22:23
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf man mit einer Patientenverfügung über die Gegenstände einer Person entscheiden?
#1
Antwort vom 17. Dezember 2017 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (128818 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :Darf man mit einer Patientenverfügung über die Gegenstände einer Person entscheiden?
Kommt darauf an
- was genau diesbezüglich die Patientenverfügung enthält (üblich wäre es nicht)
- ob diese Patientenverfügung überhaupt rechtlich haltbar wäre.
Zitat :Wenn Person A Zeugen dafür hat dass Person C der Person A die Sachen versprochen hat.
Ja und? Nutzlos, denn Person C hat ja offenbar nicht den Zeitpunkt bestimmt.
#2
Antwort vom 18. Dezember 2017 | 03:06
Von
Status: Master (4292 Beiträge, 2441x hilfreich)
Das hat mit Patientenverfügung und Betreuung nichts zu tun.Laut Par. 518 BGB hat A einfach keinen Anspruch auf die Sachen. Zeugen ändern da gar nichts und selbst schriftlich wäre das allenfalls ein erst nach dem Tod des "Schenkers" anfallendes Vermächtnis.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arztrecht, Patientenrecht, Medizinrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Dezember 2017 | 08:14
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 0x hilfreich)
Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten.
Wie wahrscheinlich ist es denn dass so etwas von einem Staatsanwalt weiter verfolgt wird?
Grüße
#4
Antwort vom 21. Dezember 2017 | 16:59
Von
Status: Philosoph (13069 Beiträge, 4686x hilfreich)
Zitat :Wie wahrscheinlich ist es denn dass so etwas von einem Staatsanwalt weiter verfolgt wird?
Diebstahl, bei dem der Täter bekannt ist.
Es würde mich wundern, wenn der Staatsanwalt das nicht verfolgt.
#5
Antwort vom 21. Dezember 2017 | 17:44
Von
Status: Philosoph (13069 Beiträge, 4686x hilfreich)
edit
-- Editiert von spatenklopper am 21.12.2017 17:44
#6
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 21:23
Von
Status: Richter (8590 Beiträge, 4667x hilfreich)
Zitat:Person B wird in die Patientenverfügung (123recht.net Tipp: Patientenverfügung ) der Person C geschrieben.
Eine Patientenverfügung ist lediglich eine Verfügung, welche medizinischen Maßnahmen man im Fall des Falles wünscht bzw. ablehnt.
Zitat:Eventuell auch als "Vormund".
Einen Vormund haben nur Minderjährige.
#7
Antwort vom 28. Dezember 2017 | 01:34
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat:Wie wahrscheinlich ist es denn dass so etwas von einem Staatsanwalt weiter verfolgt wird?
Es kommt darauf an, was Du unter Verfolgung verstehst. Es wird mit ziemlicher Sicherheit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Tatbestand des Diebstahls ist offensichtlich erfüllt.
Allerdings gehe ich davon aus, dass das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.863
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
10 Antworten
Top Arztrecht, Patientenrecht, Medizinrecht Themen
-
18 Antworten