Falsch positiver PCR Test - trotzdem bezahlen?

25. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 4x hilfreich)
Falsch positiver PCR Test - trotzdem bezahlen?

Hallo zusammen,
für eine Urlaubsreise habe ich vor 4 Wochen einen PCR Test bei meinem Hausarzt machen lassen. Der Abstrich wurde an das Labor vor Ort gesendet.

Ergebnis: fraglich positiv, laut Corona Warnapp "ungültiger test".
Es wurden das E-Gen und das ORF-gen untersucht. Ersteres positiv und das zweite negativ.

Laut RKI Vorgaben erfolgt keine Meldung an das Gesundheitsamt.

Auf dem Laborergebnis steht also KEIN ERGEBNIS.

Einen Tag später habe ich in einem anderen Labor einen negativen PCR Test abgenommen bekommen.

Kosten €152.50 für den fraglich positiven Test der mir ja überhaupt nichts nützt.

Muß ich diesen Test bezahlen?
Die Analyse würde durchgeführt, aber sie bringt ja keinerlei Nutzen für mich. Bei einem Corona test darf ich davon ausgehen das er positiv oder negativ ist.
Warum sollte ich für die noch nicht ausgereiften Analyse Methoden bezahlen??

Danke für Ihre bzw eure Einschätzung.

-- Editiert von str516605-53 am 25.02.2021 09:09




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Warum sollte ich für die noch nicht ausgereiften Analyse Methoden bezahlen??

Weil man den entsprechenden Auftrag erteilt hat.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#2
 Von 
str516605-53
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja sicher. Aber bei einem Corona Test kann doch der "Verbraucher" davon ausgehen ein positives oder negatives Ergebnis zu bekommen!?

Ich geh auch nicht zum Bäcker damit mir dieser Wurst und Käse statt Brot in die Tüte füllt!?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Aber bei einem Corona Test kann doch der "Verbraucher" davon ausgehen ein positives oder negatives Ergebnis zu bekommen!?

Da es bekanntermaßen bei solchen Tests 3 Zustände gibt (positiv, negativ, neutral/kein Ergebnis) entspricht die Erwartung des Verbrauchers nicht der Realität.

Allerdings kann man vertraglich vereinbaren, das der Test nicht gezahlt wird wenn er "neutral/kein Ergebnis" auswirft - das sit allerdings unüblich.

Die Frage ist also, was genau war vertraglich vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
str516605-53
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 4x hilfreich)

Hätte mein Hausarzt mich aufklären müssen das möglicherweise auch ein ungültiges Ergebnis herauskommen kann?

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 332x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Ja sicher. Aber bei einem Corona Test kann doch der "Verbraucher" davon ausgehen ein positives oder negatives Ergebnis zu bekommen!?
Ja, mit einer Wahrscheinlichkeit von (geraten) 99,7%. Sie zählen dann halt zu den (ebenfalls geraten) 0,3%.
Ihr vergleich hinkt daher. Sie gehen zum Metzger und bestellen Salami. Diese schmeckt immer gleich, aber manchmal vielleicht doch etwas intensiver nach *******. Das stellt dann aber keinen Mangel dar, da es nicht von der üblichen Beschaffenheit abweicht.
Bei PCR Tests ist die übliche BEschaffenheit eben eine gewisse Treffsicherheit.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130341 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Hätte mein Hausarzt mich aufklären müssen das möglicherweise auch ein ungültiges Ergebnis herauskommen kann?

Da dies bei allen Test so ist und auch allgemein bekannt ist, dürfte es da keien große Aufklärungspflicht geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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