Falsche Diagnose in der AU

14. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2024 22:55:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Diagnose in der AU

Guten Tag,
ich mußte mich vor 9 Wochen einer große Schulter OP unterziehen, nach der man mindestens 3 Monate arbeitsunfähig ist. Vor 3 Wochen war ich zur Kontrolle beim niedergelassenen Orthopäden, der ursprünglich die Diagnose gestellt und mich ins Krankenhaus eingewiesen hat. Dieser hat mir dann zu verstehen gegeben, dass er die Nachbehandlung nicht machen möchte und ich diese doch bei der Hausärztin machen solle. Ich habe ihn gebeten, da ich jetzt schonmal bei ihm bin, mir doch bitte eine AU und PT Verordnung auszustellen und danach würde ich mich dann zur weiteren Behandlung bei der Hausärztin vorstellen. Das hat er dann auch widerwillig getan.
Nun habe ich gestern mit der Krankenkasse telefoniert wegen des Krankengeldes. Leider meinten sie, dass mir kein Krankengeld zusteht, da die dritte AU eine abweichende Diagnose habe, und zwar ein psychische Belastungsstörung. Dieses entspricht definitiv nicht der Wahrheit, ich habe und hatte keine Belastungsstörung. Der Orthopäde hat auch nicht über diese von ihm gestellte Diagnose mit mir gesprochen. Ich habe jetzt schon mehrfach in der Praxis angerufen und gebeten die Diagnose auf der AU zu korregieren, da ich schließlich wegen der Schulter OP da war und mir ansonsten auch 9 Wochen Krankengeld fehlen. Bislang ist nichts geschehen. Was habe ich als Patient noch für Möglichkeiten? Was kann ich tun?


-- Editiert von Moderator topic am 15. Dezember 2023 00:03

-- Thema wurde verschoben am 15. Dezember 2023 00:03




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von Sue85):
Was kann ich tun?

Als erstes: die Krankenversicherung fragen, was sie denn meint, was ihr Versicherter nun tun soll.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41946 Beiträge, 14649x hilfreich)

Ich bin etwas irritiert. Normalerweise führt ein Diagnosewechsel doch nicht zu einer Einstellung der Zahlungen. Das muss man mit der Krankenkasse klären.

wirdwerden

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#3
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich bin etwas irritiert. Normalerweise führt ein Diagnosewechsel doch nicht zu einer Einstellung der Zahlungen. Das muss man mit der Krankenkasse klären.


Klar tut es das. Es besteht dann ein erneuter Anspruch auf Lohfortzahlung durch den Arbeitgeber weil es sich um verschiedene Krankheiten handelt.

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#4
 Von 
guest-12303.01.2024 22:55:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit der Krankenkasse habe ich Kontakt aufgenommen. Diese sagt, den Arzt kontaktieren und bitten die Diagnose zu ändern. Die Praxis scheint aber nicht sehr kooperativ

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Also das ein Orthopäde, bei dem sie eigentlich wegen einer Schulter-OP sind, spontan eine psychische Belastungsstörung attestiert, finde ich etwas ungewöhnlich.

Mein Wissen auf dem Gebiet ist zwar begrenzt, aber diese Diagnose scheint es als ICD-Code auch nicht zu geben, eine posttraumatische Belastungsstörung käme dem wohl laut Google am nächsten. Ich finde nicht, dass das auf das Gebiet eines Orthopäden gehört - zu dem als Spontandiagnose.

Solche Diagnose können auch Folgen bei Versicherungen haben, bzw. das muss man angeben, auch in manchen Berufen. Also wenn Sie keine psychischen Beschwerden haben, sollte man unbedingt versuchen lassen, dies zu löschen.

Zitat (von Sue85):
Das hat er dann auch widerwillig getan.


Also ich hoffe, das war nicht der Grund für die Diagnose, ich würde mir da überlegen, ob man sich nicht schon an die Ärztekammer wendet.

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#6
 Von 
guest-12303.01.2024 22:55:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke auch, dass es den Kompetenzbereich eines Orthopäden überschreitet so eine Diagnose zu stellen. Vorallem ohne das mit der Patientin zu besprechen. Ich weiß was für Konsequenzen das in Zukunft für mich haben kann. Deshalb will ich ja auch, dass die Diagnose korrigiert wird. Ich bin mir sicher, dass er die Diagnose gestellt hat, weil ich auf eine AU bestanden habe und er genervt war, weil ich ihn nach OP nochmal aufgesucht habe. Über die Ärztekammer habe ich auch schon nachgedacht. Das sollte aber wahrscheinlich der letzte Schritt sein, wenn wirklich nichts mehr geht?!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Normalerweise führt ein Diagnosewechsel doch nicht zu einer Einstellung der Zahlungen

Das passiert dann sogar recht regelmäßig, insbesondere wenn die sich wie Tag und Nacht unterscheiden.



Zitat (von Sue85):
Ich denke auch, dass es den Kompetenzbereich eines Orthopäden überschreitet so eine Diagnose zu stellen.

Ist er zugelassener Arzt?
Dann darf er alles diagnostizieren was er meint zu erkennen.



Zitat (von Sue85):
Diese sagt, den Arzt kontaktieren und bitten die Diagnose zu ändern.

Da das bitten nicht geklappt hat, sollte man nun andere Wege gehen.
Als erstes mal die Krankenakte einsehen / Kopien anfertigen und durchlesen ob sich da was findet.
Falls nicht, dann gerichtsfest die Korrektur fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.01.2024 22:55:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da das bitten nicht geklappt hat, sollte man nun andere Wege gehen.
Als erstes mal die Krankenakte einsehen / Kopien anfertigen und durchlesen ob sich da was findet.
Falls nicht, dann gerichtsfest die Korrektur fordern.



Wenn jeder Arzt attestieren kann, was er will, habe ich denn überhaupt die Chance da rechtlich gegen vorzugehen? Muss ich einen Anwalt einschalten oder reicht es erstmal sich an die Ärztekammer zu wenden?
Vielen Dank an alle für die vielen hilfreichen Tips!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Sue85):
Wenn jeder Arzt attestieren kann, was er will, habe ich denn überhaupt die Chance da rechtlich gegen vorzugehen?

Klar.



Zitat (von Sue85):
Muss ich einen Anwalt einschalten oder reicht es erstmal sich an die Ärztekammer zu wenden?

Ob und wann die Ärztekammer handelt ist ungewiss.
Der Anwalt bekommt einen konkreten Auftrag und fängt an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Sue85):
Das sollte aber wahrscheinlich der letzte Schritt sein, wenn wirklich nichts mehr geht?!


Das kommt drauf an. Wenn mir ein Arzt absichtlich falsche Diagnosen unterstellen würde, auch noch eventuell mit großen Nachteilen verbunden, würde ich da nicht zögern.

Übrigens: Man kann eine Krankmeldung auch nicht "erzwingen", ich verstehe auch nicht, warum der Arzt Sie nicht krankschreiben möchte, wenn er sie doch selbst zu dieser OP überwiesen hat.

Zitat (von Sue85):
ich mußte mich vor 9 Wochen einer große Schulter OP unterziehen, nach der man mindestens 3 Monate arbeitsunfähig ist. Vor 3 Wochen war ich zur Kontrolle beim niedergelassenen


Das halte ich (so generell) aber etwas für übertrieben. Bei einer Arbeit am Schreibtisch wird man da doch sicher früher zurückkehren können, als bei körperlicher Arbeit. So ist das ja immer bei Verletzungen.

Wir waren bei dem Gespräch allerdings auch nicht dabei, also wenn Sie nichts von psychischen Problemen erwähnt haben oder vielleicht auch noch deswegen um eine Krankschreibung gebeten haben, wäre diese Diagnose für mich absolut unseriös.
Es gibt aber meines Wissens z.B. auch noch Verdachtsdiagnosen, also wäre interessant zu wissen, was denn nun genau diagnostiziert wurde. In einem 5-minütigem Gespräch über eine Schulter, wird ein Orthopäde wohl kaum eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostizieren können.

-- Editiert von User am 17. Dezember 2023 10:33

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#11
 Von 
guest-12303.01.2024 22:55:40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von CarstenF):
Das halte ich (so generell) aber etwas für übertrieben. Bei einer Arbeit am Schreibtisch wird man da doch sicher früher zurückkehren können, als bei körperlicher Arbeit. So ist das ja immer bei Verletzungen



Die Schulter war post OP für 6 Wochen in einem Abduktionskissen ruhiggestellt. Danach hat man keinen Muskel mehr im Arm und ist erstmal nicht wirklich funktionsfähig. Der Operateur hat mir gesagt, dass frühestens nach 3 Monaten an eine Wiedereingliederung zu denken ist. Das habe ich dem Arzt auch so gesagt. Und als Schulterspezialist wird ihm das auch selber bewußt sein.

Zitat (von CarstenF):
Wir waren bei dem Gespräch allerdings auch nicht dabei, also wenn Sie nichts von psychischen Problemen erwähnt haben oder vielleicht auch noch deswegen um eine Krankschreibung gebeten haben, wäre diese Diagnose für mich absolut unseriös.



Um meinen psychischen und seelischen Zustand gibg es in dem Gespräch überhaupt nicht. Er hatte definitiv keinen Einblick in meine Gefühlswelt. Es ging nur um post operative Zuständigkeit und die Bescheinigungen/ Verordnungen. Und dann so eine Diagnose in einer laufenden Arbeitsunfähigkeit auf die AU zu schreiben, ohne das mit der Patientin zu besprechen oder es ihr zumindest mitzuteilen, halte ich moralisch auch für fragwürdig und unprofessionell. So sollte es definitiv nicht laufen. Dann hätte er eine AU einfach klar ablehnen sollen.


Zitat (von CarstenF):
Es gibt aber meines Wissens z.B. auch noch Verdachtsdiagnosen, also wäre interessant zu wissen, was denn nun genau diagnostiziert wurde. In einem 5-minütigem Gespräch über eine Schulter, wird ein Orthopäde wohl kaum eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostizieren können



Er hat die Belastungsstörung nicht als Verdachtsdiagnose, sondern als gesichert Diagnose eingetragen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4319 Beiträge, 711x hilfreich)

Zitat (von Sue85):
Der Operateur hat mir gesagt, dass frühestens nach 3 Monaten an eine Wiedereingliederung zu denken ist. Das habe ich dem Arzt auch so gesagt. Und als Schulterspezialist wird ihm das auch selber bewußt sein.

Vermutlich nicht schriftlich fixiert. Was steht denn im Entlassungsbericht der Klinik als Empfehlung?

Der Orthopäde war offenbar anderer Meinung und brachte die Psyche ins Spiel.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Sue85):
Um meinen psychischen und seelischen Zustand gibg es in dem Gespräch überhaupt nicht. Er hatte definitiv keinen Einblick in meine Gefühlswelt. Es ging nur um post operative Zuständigkeit und die Bescheinigungen/ Verordnungen. Und dann so eine Diagnose in einer laufenden Arbeitsunfähigkeit auf die AU zu schreiben, ohne das mit der Patientin zu besprechen oder es ihr zumindest mitzuteilen, halte ich moralisch auch für fragwürdig und unprofessionell. So sollte es definitiv nicht laufen. Dann hätte er eine AU einfach klar ablehnen sollen.


Sehe ich aus so, da würde ich dagegen vorgehen.

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#14
 Von 
mike_b
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Der Orthopäde war offenbar anderer Meinung und brachte die Psyche ins Spiel.


Der war nicht anderer Meinung, er optimiert nur seine Einnahmen. Mit der Psyche-Diagnose kann er ein zweites Mal im Quartal abkassieren.

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#15
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von mike_b):
Der war nicht anderer Meinung, er optimiert nur seine Einnahmen. Mit der Psyche-Diagnose kann er ein zweites Mal im Quartal abkassieren.

Könnte er, wenn es sich nicht um einen in der GKV versicherten "Kassen-Patienten" handelte, für den er eh nur eine Pauschale pro Quartal bekommt...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4319 Beiträge, 711x hilfreich)

Zitat (von mike_b):
Der war nicht anderer Meinung, er optimiert nur seine Einnahmen. Mit der Psyche-Diagnose kann er ein zweites Mal im Quartal abkassieren.

Wg. der paar Euro, bringt er keine 2. Diagnose ins Spiel, zumal er dann an einen Facharzt überweisen sollte.
Wir waren bei dem Gespräch nicht dabei, ergo sind Aussagen immer schwierig.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2034 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Sue85):
Ich habe jetzt schon mehrfach in der Praxis angerufen und gebeten die Diagnose auf der AU zu korregieren, da ich schließlich wegen der Schulter OP da war und mir ansonsten auch 9 Wochen Krankengeld fehlen. Bislang ist nichts geschehen.


Nichts geschehen - oder wurdest du abgewimmelt?

Ich an deiner Stelle würde mal mit der Bitte in der Praxis aufschlagen, das mit dem Arzt persönlich zu klären.

Der hat ggf. noch gar nix davon mitbekommen und die falsche Diagnose beruht evtl. auf einem Versehen?

Signatur:

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