Generelles Besuchsverbot von Patienten auf der Intensivstation

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
go629197-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Generelles Besuchsverbot von Patienten auf der Intensivstation

Darf auch nach dem 01.03.2023 ein Krankenhaus in Baden-Württemberg aufgrund erhöter Inzidenz Verwanten den Besuch bzw den telefonischen Kontakt zu Patienten auf der Intensivstation Verweigern?

-- Editiert von User am 10. März 2023 21:01

-- Editiert von User am 10. März 2023 21:14

-- Editiert von User am 10. März 2023 21:14

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17 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)

Die Entscheidung liegt beim KH. Patienten auf der Intensivstation sind besonders schützenswert.
Man sollte das auch verstehen oder möchten sie, dass sich Verwandte mit dem Virus dort anstecken?

Warum kein tel. Kontakt möglich ist, kann mit der Klinik geklärt werden. Evtl. kann der Patient auch nicht telefonieren.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich würde dies unter Hausrecht bzw. den Regelungen für Krankenhäuser (Patienten- und Besucherschutz usw.) einordnen. Auch bei anderen Erregern kann ein Kontakt zu Patienten auf der Intensivstation verwehrt werden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go629197-87):
Darf auch nach dem 01.03.2023 ein Krankenhaus in Baden-Württemberg aufgrund erhöter Inzidenz Verwanten den Besuch bzw den telefonischen Kontakt zu Patienten auf der Intensivstation Verweigern?

Je nach Begründung des Krankenhauses darf es das immer und völlig unabhängig vom Datum und Bundesland.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go629197-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Man sollte das auch verstehen oder möchten sie, dass sich Verwandte mit dem Virus dort anstecken?

Man sollte es auch verstehen das Verwante das risiko in kauf nehmen würden und es meiner meinung nach auch ein Menschenrecht ist kontakt zur familie zu pflegen grade im Krankheitsfall. Die Person ist mitlerweile Verstorben und deren Ehepartner ist fertig mit der Welt da es inerhalb 14 tagen nicht möglich war den Partner zu sehen. Es ist wichtig für Menschen zu wissen das vertraute Personen da sind und es kann ihnen auch bei der Genesung helfen.
Ich kann es verstehen das man Personen schützen möchte aber das es innerhalb von 14 tagen nicht möglich ist seine Engsten verwanten zu besuchen grenzt an einem Verbrechen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es geht doch nicht nur um das Familienmitglied. Eine Intensivstation ist keine normale Krankenstation. Da liegen die schwächsten der Schwachen, die Anfälligsten, die eben eines besonderen Schutzes bedürfen. Und sie liegen da mitunter in einem Zustand, der es mit ihrer Menschenwürde unvereinbar macht, dass Dritte (Verwandte des Bettnachbarn) sie so sehen. Das ist nun mal so, wenn man das für sich selbst nicht will, dann muss man durch eine entsprechende Verfügung dafür sorgen, dass man nie auf eine Intensivstation kommt, jedenfalls nicht zum sterben.

Es gibt tragische Situationen im Leben, mit denen muss man fertig werden. Ein erster Schritt in die Richtung ist, das zu erkennen.

wirdwerden

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Zitat (von go629197-87):
Ich kann es verstehen das man Personen schützen möchte aber das es innerhalb von 14 tagen nicht möglich ist seine Engsten verwanten zu besuchen grenzt an einem Verbrechen.
Natürlich ist das ein schwerer Schicksalsschlag aber man muss hier abwägen was hier mehr geschützt werden muss. Die Gesundheit aller anderen Patienten auf dieser Station oder das Wohlergehen eines Einzelnen.
Wahrscheinlich kann jeder verstehen was es für die Familie bedeutet einen sterbenden nicht besuchen zu dürfen. Wahrscheinlich kann aber auch jeder verstehen, dass es gilt all die anderen Patienten zu schützen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go629197-87):
Man sollte es auch verstehen das Verwante das risiko in kauf nehmen würden

Ja und genau wegen solch rücksichtsloser Einstellungen gehen die Krankenhäuser da - zu Recht - sehr rigoros vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3553 Beiträge, 562x hilfreich)


An das Risiko der anderen Patienten auf der Intensivstation denken sie offenbar nicht?
Die haben auch Rechte und die Pflicht der Klinik ist, diese zu schützen.



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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Das Interesse des KH, die Patienten zu schützen - und sei es mit Besuchsverboten - ist absolut nachvollziehbar.

Tragisch wird es dann, wenn jemand im Sterben liegt und nicht besucht werden darf - nicht einmal ein Telefonat mögich ist. Das kann sicher jeder nachvollziehen.
Selbst in den "heißesten" Coronazeiten haben da einige KH Lösungen gefunden, z. b. via Videoschalte. Andere waren evtl. überfordert oder einfach schlechter organisiert.

Ob dieses KH auch ab März noch so strenge Regeln hat, fragst du am besten direkt dort.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

HeHe, oder aber der Tod war so nicht voraussehbar. Das kommt doch gerade in so Fällen auch oft genug vor.

wirdwerden

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#11
 Von 
go629197-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
An das Risiko der anderen Patienten auf der Intensivstation denken sie offenbar nicht?
Die haben auch Rechte und die Pflicht der Klinik ist, diese zu schützen.



Natürlich denke ich and diese leute. Jedoch kann ich diese begründung absolut nicht nachvollziehen. Ich spreche nicht davon das man mit der ganzen Familie diese Person besucht aber in absprache mit dem Krankenhaus von mir aus auch noch mit mehreren Corona tests etc oder einem Schutzanzug... das es dann nach so langer zeit nicht möglich ist das nichteinmal die Ehefrau die person für kurze zeit besuchen darf das ist Menschenverachtend und nicht förderlich für die psyche, egal für welchen Patienten.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Solche Regelungen kann man einer gerichtlichen Überprüfung zuführen, nötigenfalls auch im Eilverfahren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Solche Regelungen kann man einer gerichtlichen Überprüfung zuführen, nötigenfalls auch im Eilverfahren.
Was nur hier sinnlos wäre:
Zitat (von go629197-87):
Die Person ist mitlerweile Verstorben

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Was nur hier sinnlos wäre:

Das Eilverfahren wäre inzwischen sinnlos.
Aber das normale Verfahren nicht ... immerhin geht es dem Frager ja um hehre Ziele.


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#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber das normale Verfahren nicht ... immerhin geht es dem Frager ja um hehre Ziele.


Gerichte klaeren keine allgemeinen Rechtsfragen. Wenn der Antragsteller keine Grundlage mehr hat, ist der Fall tot. Er koennte dann vielleicht noch Feststellungsklage erheben, wenn eine Wiederholung der Situation zu besorgen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Er koennte dann vielleicht noch Feststellungsklage erheben, wenn eine Wiederholung der Situation zu besorgen ist.


Ergaenzend: .... was hier nicht der Fall sein duerfte, da man vermutlich nach der Erfahrung nicht noch einmal dasselbe Krankenhaus aufsuchen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Gerichte klaeren keine allgemeinen Rechtsfragen.

Mitunter tun sie das doch ...



Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn der Antragsteller keine Grundlage mehr hat,

Die hat er zum Glück noch.



Zitat (von BigiBigiBigi):
da man vermutlich nach der Erfahrung nicht noch einmal dasselbe Krankenhaus aufsuchen wird.

Erstaunlich viele Leute treffen die Entscheidung welches Krankenhaus sie aufsuchen nicht selber ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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