Gesundheitsamt - Rechtsgrundlage für Verlängerung der Corona Quarantäne auf unbestimmte Zeit?

11. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Gesundheitsamt - Rechtsgrundlage für Verlängerung der Corona Quarantäne auf unbestimmte Zeit?

Hallo an alle,

angenommen ein Auszubildender in der IT-Abteilung einer Klinik in Hessen war nach einem positiven Corona PCR-Test 14 Tage in Quarantäne, die vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Er hatte während der gesamten Zeit keinerlei Krankheitssymptome und wäre im Anschluss wieder zur Arbeit erschienen.

Nehmen wir weiter an, das Gesundheitsamt ruft am letzten Tag der Quarantäne bei ihm an und teilt ihm mit, seine Quarantäne sei "bis auf weiteres" verlängert. Seine Eltern, die als Kontaktpersonen ebenfalls unter Quarantäne standen, dürften diese jedoch beenden.

Als Begründung würde ihm lediglich mitgeteilt, dass es "Ausbrüche" (also positiv getestete Patienten und Mitarbeiter, die sich nun auch in häuslicher Quarantäne befinden) in der Klinik gab.

Auf welcher Rechtsgrundlage kann das Gesundheitsamt die Quarantäne auf unbestimmte Zeit verlängern, obwohl er naturgemäß während der letzten 14 Tage keinerlei Kontakte zu Kollegen oder Patienten hatte?

Gruß
Susanne




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von LangsamReichtEs):
Auf welcher Rechtsgrundlage kann das Gesundheitsamt die Quarantäne auf unbestimmte Zeit verlängern,

Das ist eine frage, die man sinnigerweise dem Amt stellen sollte...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40401 Beiträge, 6572x hilfreich)

Wenn das die aktuellste VO ist, dann findet sich die rechtl. Begründung hier:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/corona-quarantaeneverordnung_stand_01.12_barrierefrei.pdf

Vermutlich hat die Klinik dem Amt nicht bescheinigt, dass der Azubi zwingend notwendig in der Klinik sein muss.
Nach § 3

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 943x hilfreich)

Hatte der Azubi denn nach den 14 Tagen einen negativen PCR Test? Positiv geteste Menschen, egal ob Symptome oder nicht, bleiben natürlich so lange in Quarantäne, bis der Test negativ ist.

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#4
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Anami,
die VO nennt in 3a Abs.1 die Absonderungsdauer von 14 Tagen. Es ist nirgends die Rede von Quarantäne auf unbestimmte Zeit. Das Gesundheitsamt hat den Betroffenen weder aufgefordert noch informiert, dass ein abschließender Test durchzuführen wäre, um die Quarantäne zu beenden. Es wurde lediglich mitgeteilt, er müsse bis auf weiteres im Quarantäne bleiben.

Ich kann für den beschriebenen Fall nichts finden, was die Notwendigkeit einer Bescheinigung durch die Klinik nach Ablauf der 14 Tage erfordern würde.

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#5
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Anami,
die VO nennt in 3a Abs.1 die Absonderungsdauer von 14 Tagen. Es ist nirgends die Rede von Quarantäne auf unbestimmte Zeit. Das Gesundheitsamt hat den Betroffenen weder aufgefordert noch informiert, dass ein abschließender Test durchzuführen wäre, um die Quarantäne zu beenden. Es wurde lediglich mitgeteilt, er müsse bis auf weiteres im Quarantäne bleiben.

Ich kann für den beschriebenen Fall nichts finden, was die Notwendigkeit einer Bescheinigung durch die Klinik nach Ablauf der 14 Tage erfordern würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry für den Doppelpost, beim ersten Absenden erschien eine Fehlermeldung.

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#7
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Hatte der Azubi denn nach den 14 Tagen einen negativen PCR Test? Positiv geteste Menschen, egal ob Symptome oder nicht, bleiben natürlich so lange in Quarantäne, bis der Test negativ ist.


Er hat gar nicht die Möglichkeit erhalten, sich noch einmal testen zu lassen.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40401 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von LangsamReichtEs):
Es ist nirgends die Rede von Quarantäne auf unbestimmte Zeit
Ich lese dort in § 2 Ausnahmen, dass der AG dem Amt bescheinigen soll, dass der AN/Azubi unbedingt im Betrieb gebraucht wird...dann würde das Amt vermutlich die Quarantäne aufheben...oder erst noch einen Test verlangen.
Darauf bezog sich meine Aussage.

Ist der Azubi denn inzwischen wieder am PC bei seinem AG?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
LangsamReichtEs
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich lese dort in § 2 Ausnahmen, dass der AG dem Amt bescheinigen soll, dass der AN/Azubi unbedingt im Betrieb gebraucht wird...dann würde das Amt vermutlich die Quarantäne aufheben...oder erst noch einen Test verlangen.
Darauf bezog sich meine Aussage.

Ist der Azubi denn inzwischen wieder am PC bei seinem AG?


Soweit ich weiß, beziehen sich diese Ausnahmen auf zum Beispiel medizinisches Personal, dass nach nachweislich negativen Test vor Ablauf der 14 Tage aus der Quarantäne an den Arbeitsplatz zurückkehren darf, wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit nachweist.

Nein, er ist noch nicht wieder am Arbeitsplatz und das Gesundheitsamt verweigert jegliches Gespräch, Es wird lediglich darauf verwiesen, dass in dieser Woche ein entsprechender schriftlicher Bescheid kommen soll.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40401 Beiträge, 6572x hilfreich)

Zitat (von LangsamReichtEs):
wenn der Arbeitgeber die Notwendigkeit nachweist.
Ja. Genau. Der AG muss dem Amt schreiben...der Azubi ist (auch) notwendig hier in der Klinik...
Von nur med. Personal steht in der VO nichts.
Wenn der AG *Klinik* dem Amt das nicht schreibt, bleibt der Azubi in Qu.

Die G-Ämter haben derzeit alles andere zu tun, als mit jemandem noch ein persönliches Gespräch zu führen.
Also Bescheid abwarten. Dort wird zu lesen sein, was zu tun ist. Auch was zum Test.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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