Große Angst - Wie sicherstellen, dass meine Patientenverfügung auch umgesetzt wird?

7. August 2024 Thema abonnieren
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guest-12324.08.2024 19:13:50
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Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Große Angst - Wie sicherstellen, dass meine Patientenverfügung auch umgesetzt wird?

Guten Tag,

ich bin zwar erst Anfang 30, gesundheitlich durch zahlreiche "Zufallsbefunde" jedoch sehr angeschlagen. Da wollte mir was Gutes tun und habe aus reiner Vorsorge u.a. eine Sonographie meines Auges und ein MRT meines Kopfes machen lassen. Ergebnis war, dass ich nicht nur eine Drusenpapille habe, die jederzeit zum Augeninfarkt und damit zur vollständigen Erblindung führen kann, sondern auch noch ein Aneurysma im Gehirn, welches jederzeit platzen kann. Im besten Fall sterbe ich daran (sofort), im schlimmsten Fall überlebe ich mit schwersten geistigen Behinderungen. Auch die anderen Organe, die vorsorglich untersucht wurden, sind nicht gesünder (u.a. Zysten in der Schilddrüse und Leber sowie einseitig verengte Halsschlagader, die zum Schlaganfall führen kann).

Schon vor diesen Diagnosen hatte ich eine Patientenverfügung angefertigt, die ich zu Hause und bei meinen Eltern hinterlegt habe. Zusätzlich habe ich eine Ausfertigung davon sowie ein Video, in der ich erläutere, was ich alles nicht will, auf ein USB-Stick kopiert, welches ich fast immer mitführe. Weitere Hinweise auf die Patientenverfügung befinden sich in meiner Geldbörse und auf meinem Handy (Notfall-Info).

Nun mein Problem: ich habe berechtigte Zweifel, dass meine Verfügung auch umgesetzt wird. Diese besagt übrigens, dass ich im Prinzip alles ablehne. Wenn mein Körper von sich aus nicht mehr kann, möchte ich den natürlichen Tod nicht aufhalten. Und wenn ich durch ein geplatztes Aneurysma schwerste Behinderungen davontrage und nicht mehr selbstständig essen, trinken oder atmen kann, dann möchte ich eben auf natürlichem Wege sterben.

Allerdings kenne ich persönlich eine Person, die gegen ihren Willen operiert wurde. Diese Person hatte Diabetes und hat im Krankenhaus eine Amputation der beiden Beine abgelehnt. Kurz darauf klingelte die Polizei bei ihm und zwang ihn zur OP. Ich weiß jetzt nicht, wie sehr er sich verbal dagegen gewehrt hat. Ich hätte der Polizei gar nicht erst die Tür geöffnet bzw. wäre freiwillig mitgefahren. Aber offenbar wurde sein Wille als Patient hier völlig missachtet. Ihm war durchaus bewusst, dass er ohne OP sterben würde, aber das sollte doch sein Recht sein!?!?

Als mein Großvater im europäischen Ausland einfach nur Übelkeit hatte und beschloss nichts mehr zu essen oder zu trinken, wurde sein Wunsch vom Krankenhaus sofort umgesetzt. Er wurde wunschgemäß nicht künstlich ernährt und verstarb somit wenige Tage später auf eigenem Wunsch. Hier wäre wohl wieder die Polizei gekommen.

Also, was tun? Mich auf eine einsame Insel zum sterben zurückziehen? Meinen Job hab ich schon vor Monaten gekündigt und ich habe begonnen, Teile meines Hausrats zu verkaufen.





-- Editiert von User am 7. August 2024 12:58

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13 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Freigeist2):
Kurz darauf klingelte die Polizei bei ihm und zwang ihn zur OP.

Ja, das Ammenmärchen hört man an diversen Stammtischen in verschiedenen Varianten.
Die Polizei in DE ist schon überlastet, da wird sie wohl kaum noch selber Straftaten begehen.



Zitat (von Freigeist2):
Mich auf eine einsame Insel zum sterben zurückziehen?

Das wäre die sicherste Option.



Zitat (von Freigeist2):
Schon vor diesen Diagnosen hatte ich eine Patientenverfügung angefertigt

Also was selber geklöppeltes, nichts notarielles?
Eine notarielle Generalvollmacht hat man wohl auch nicht?



Zitat (von Freigeist2):
ich habe berechtigte Zweifel, dass meine Verfügung auch umgesetzt wird.

Auch wegen was konkretem oder nur wegen dem Ammenmärchen?

Bei selber geklöppelten Verfügungen besteht immer die Gefahr, das sie nichtig sind - oft liegt es nur an Kleinigkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.08.2024 19:13:50
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also was selber geklöppeltes, nichts notarielles?
Eine notarielle Generalvollmacht hat man wohl auch nicht?


Ja, ich habe so eine Vorlage benutzt. Aber im Zweifel sagt man dann, dass es nicht meine Unterschrift oder ich nicht geschäftsfähig war.

Also am besten zum Notar? Mein Problem ist, dass ich außer meiner Eltern niemanden habe. Keinerlei Familie oder Freunde. Wenn die irgendwann nicht mehr da sind, bin ich ganz alleine. Deswegen wollte ich meine Patientenverfügung noch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Aber auch hier glaube ich nicht, dass es wirklich umgesetzt wird.

Kann ich einen Notar im Voraus dafür bezahlen, dass er alle 3 Monate Kontakt aufnimmt und prüft, ob es mir noch gut geht? Und wenn nicht, dass er dafür Sorge trägt, dass meine Patientenverfügung (und Testament) umgesetzt wird?

Und die Polizei bei uns in der Region macht ständig sogar Öffentlichkeitsfahndungen mit Lichtbildern, wo die gesuchte Person "dringend auf medizinische Hilfe angewiesen" ist. Das sind alles Patienten, die eine Behandlung abgelehnt haben und nun gegen ihren Willen operiert werden sollen.


-- Editiert von User am 7. August 2024 13:55

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Freigeist2):
Also am besten zum Notar?

Das ist mit das wichtigste.
Nicht nur das er die korrekten, rechtsicheren Formulierungen kennt, er prüft auch die Geschäftsfähigkeit.
Notarielle Verfügungen bieten daher wesentlich weniger Angriffspunkte.



Zitat (von Freigeist2):
Kann ich einen Notar im Voraus dafür bezahlen, dass er alle 3 Monate Kontakt aufnimmt und prüft, ob es mir noch gut geht? Und wenn nicht, dass er dafür Sorge trägt, dass meine Patientenverfügung (und Testament) umgesetzt wird?

Ein Notar kann man dafür beauftragen - könnte aber teuer werden. Alternativ man nimmt einen zuverlässigen Dienstleister wie einen Berufsbetreuer.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
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(6603 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Freigeist2):
ich bin zwar erst Anfang 30, gesundheitlich durch zahlreiche "Zufallsbefunde" jedoch sehr angeschlagen. Da wollte mir was Gutes tun und habe aus reiner Vorsorge u.a. eine Sonographie meines Auges und ein MRT meines Kopfes machen lassen. Ergebnis war, dass ich nicht nur eine Drusenpapille habe, die jederzeit zum Augeninfarkt und damit zur vollständigen Erblindung führen kann, sondern auch noch ein Aneurysma im Gehirn, welches jederzeit platzen kann. Im besten Fall sterbe ich daran (sofort), im schlimmsten Fall überlebe ich mit schwersten geistigen Behinderungen. Auch die anderen Organe, die vorsorglich untersucht wurden, sind nicht gesünder (u.a. Zysten in der Schilddrüse und Leber sowie einseitig verengte Halsschlagader, die zum Schlaganfall führen kann).

Und das haben die Ärzte auch so gesagt? Oder ist das eine Wikipedia-Eigendiagnose?

Zitat:
Schon vor diesen Diagnosen hatte ich eine Patientenverfügung angefertigt, die ich zu Hause und bei meinen Eltern hinterlegt habe. Zusätzlich habe ich eine Ausfertigung davon sowie ein Video, in der ich erläutere, was ich alles nicht will, auf ein USB-Stick kopiert, welches ich fast immer mitführe. Weitere Hinweise auf die Patientenverfügung befinden sich in meiner Geldbörse und auf meinem Handy (Notfall-Info).

Den USB-Stick beachtet im Notfall niemand. Es sei denn, es stünde "Patientenverfügung" darauf. Und der Stick würde überhaupt gefunden.

Zitat:
Nun mein Problem: ich habe berechtigte Zweifel, dass meine Verfügung auch umgesetzt wird.

Warum? Kein Vertrauen zu den Eltern?
Okay - das kann ja durchaus berechtigt sein. Dann sollte man sich jemand anderen suchen, dem man die Patientenverfügung anvertraut.
Wenn man sich geplant ins Krankenhaus begibt bzw. bei Bewusstsein eingeliefert wird, sollte man die Patientenverfügung auf der Station abgeben bzw. darauf hinweisen, daß es eine solche gibt, und wer sie in Verwahrung hat.

Zitat:
Diese besagt übrigens, dass ich im Prinzip alles ablehne. Wenn mein Körper von sich aus nicht mehr kann, möchte ich den natürlichen Tod nicht aufhalten. Und wenn ich durch ein geplatztes Aneurysma schwerste Behinderungen davontrage und nicht mehr selbstständig essen, trinken oder atmen kann, dann möchte ich eben auf natürlichem Wege sterben.

Das ist eine individuelle Entscheidung, die selbstverständlich respektiert werden muss. Und von Ärzten auch respektiert wird, wenn sie denen bekannt ist. Allein schon, weil kein Arzt Lust hat, sich strafbar zu machen.

Zitat:
Allerdings kenne ich persönlich eine Person, die gegen ihren Willen operiert wurde. Diese Person hatte Diabetes und hat im Krankenhaus eine Amputation der beiden Beine abgelehnt. Kurz darauf klingelte die Polizei bei ihm und zwang ihn zur OP.

Das gehört in die Rubrik "Spinne in der Yucca-Palme". Urban Legends. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, und kein Arzt macht sowas.

Zitat:
Als mein Großvater im europäischen Ausland einfach nur Übelkeit hatte und beschloss nichts mehr zu essen oder zu trinken, wurde sein Wunsch vom Krankenhaus sofort umgesetzt. Er wurde wunschgemäß nicht künstlich ernährt und verstarb somit wenige Tage später auf eigenem Wunsch. Hier wäre wohl wieder die Polizei gekommen.

Das ist in Deutschland ganz genauso.

Zitat:
Also, was tun?

Eine passende Patientenverfügung aufsetzen und einer vertrauenswürdigen Person zur Aufbewahrung geben. Soweit möglich, selbst die PV bei Aufnahme im Krankenhaus abgeben. Wobei eine mündliche Anordnung dem Arzt gegenüber genauso wirksam ist. Aber schriftlich ist zweifellos besser.
Zitat:
Mich auf eine einsame Insel zum sterben zurückziehen? Meinen Job hab ich schon vor Monaten gekündigt und ich habe begonnen, Teile meines Hausrats zu verkaufen.

Sie sollten vielleicht lieber erstmal noch mit ein paar anderen Ärzten sprechen.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
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Zitat (von Freigeist2):
Mein Problem ist, dass ich außer meiner Eltern niemanden habe.
Zitat:

Das dürfte in der Tat Ihr größtes Problem sein.
Zitat:
Deswegen wollte ich meine Patientenverfügung noch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen. Aber auch hier glaube ich nicht, dass es wirklich umgesetzt wird.

Jede Patienten- oder Vorsorgeverfügung nützt nur, wenn sie rechtzeitig den relevanten Personen bekannt wird.

Im Zentralen Vorsorgeregister suchen Gerichte, bevor sie einen Betreuer bestellen. Denn der wird nicht bestellt, wenn es eine entsprechende Vorsorgevollmacht des Betreffenden gibt, die einen Bevollmächtigten bestimmt.

Zitat:
Und die Polizei bei uns in der Region macht ständig sogar Öffentlichkeitsfahndungen mit Lichtbildern, wo die gesuchte Person "dringend auf medizinische Hilfe angewiesen" ist. Das sind alles Patienten, die eine Behandlung abgelehnt haben und nun gegen ihren Willen operiert werden sollen.

Nein. Das ist Unsinn, pardon.

Menschen, die so gesucht weden, sind orientierungslose Personen (mit Demenz z.B.), die eine bestimmte Medikation brauchen und/oder verwirrt sind usw., und nicht in der Lage sind, von sich aus Hilfe zu rufen.

Krankenhäuser und Pflegeheime sind keine geschlossenen Anstalten, und deshalb machen sich immer mal wieder Patienten auf den Weg, die nicht wissen, wer sie sind, wo sie sind, und die z.B. Diabetes-Medikamente brauchen, damit sie nicht alsbald zu Tode kommen.

Das sind keine Menschen, die selbsbestimmt irgendeine ärztliche Behandlung ablehnen.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
guest-12324.08.2024 19:13:50
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Meinen Eltern vertraue ich komplett (abgesehen davon, dass ich ihnen nie verzeihe, mich auf diese Welt gebracht zu haben). Ich mache mir nur Sorgen für die Zeit, wenn sie nicht mehr da sind.

Den Diabetes-Bekannten kannte ich höchstpersönlich, es ist also kein Märchen, sondern Realität. Und ich habe selbst schon zahlreiche Fälle gehabt, wo die Polizei nachweislich rechtswidrig gehandelt hat (Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei mir, die im Nachhinein vom Gericht als rechtswidrig festgestellt wurde, diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr, die alle aufgrund Formfehlern und / oder falscher Angaben eingestellt werden mussten, angebliche Feststellung, dass ein Unfallgegner eine gültige Fahrerlaubnis hatte, obwohl dem nicht so war, ständige Inanspruchnahme von Wegerechten nachts ohne jedoch das zwingend erforderliche Martinshorn einzuschalten).

Und es ist realitätsfern zu glauben, dass ein Sanitäter in Deutschland auf mich hört: "ja, ich habe gerade ein geplatztes Aneurysma Herr Sanitäter, aber ich bin voll geschäftsfähig und möchte lieber hier im Supermarkt sterben als operiert zu werden und als Pflegefall zu enden". Die werden mich doch als verwirrt einstufen und gegen meinen Willen meinen Schädel öffnen.



-- Editiert von User am 8. August 2024 09:21

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6603 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Freigeist2):
Danke für die Antworten. Meinen Eltern vertraue ich komplett

Dann verstehe ich das Problem nicht. Erklären Sie Ihren Eltern, wie Sie es haben wollen, und geben Sie ihnen eine Kopie der Patientenverfügung. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen: eine notariell beglaubigte.

Zitat:
(abgesehen davon, dass ich ihnen nie verzeihe, mich auf diese Welt gebracht zu haben).

Es gab leider nur vor der Geburt keine Möglichkeit, Sie zu fragen, ob Sie geboren werden wollen...

Zitat:
Ich mache mir nur Sorgen für die Zeit, wenn sie nicht mehr da sind.

Dann ist es an der Zeit, sich ein oder zwei Freunde zu suchen.

Zitat:
Den Diabetes-Bekannten kannte ich höchstpersönlich, es ist also kein Märchen, sondern Realität.

Nein.
Zitat:
Und ich habe selbst schon zahlreiche Fälle gehabt, wo die Polizei nachweislich rechtswidrig gehandelt hat (Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei mir, die im Nachhinein vom Gericht als rechtswidrig festgestellt wurde

Es kommt vor, daß polizeiliche Maßnahmen im Nachhinein von einem Gericht aufgehoben werden.
Das sind aber völlig andere Sachen. Kein Arzt behandelt Sie einfach gegen Ihren Willen.

Zitat:
diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr, die alle aufgrund Formfehlern und / oder falscher Angaben eingestellt werden mussten, angebliche Feststellung, dass ein Unfallgegner eine gültige Fahrerlaubnis hatte, obwohl dem nicht so war, ständige Inanspruchnahme von Wegerechten nachts ohne jedoch das zwingend erforderliche Martinshorn einzuschalten).

Kann es sein, daß Sie hier das "Wegerecht" gem. §38 StVO und die "Sonderrechte" gem. §35 StVO verwechseln?

Zitat:

Und es ist realitätsfern zu glauben, dass ein Sanitäter in Deutschland auf mich hört: "ja, ich habe gerade ein geplatztes Aneurysma Herr Sanitäter, aber ich bin voll geschäftsfähig und möchte lieber hier im Supermarkt sterben als operiert zu werden und als Pflegefall zu enden".

Der Rettungsdienst wird Sie ggf. ins Krankenhaus bringen, und dort können Sie das den Ärzten erklären. Und die werden das dann respektieren. Sie können auch sinnvollerweise schon den Rettungsassistenten oder dem Notarzt erklären, daß es eine Patientenverfügung gibt und Sie keine Operation wollen. Sie haben da grundlose Befürchtungen.

Zitat:
Die werden mich doch als verwirrt einstufen und gegen meinen Willen meinen Schädel öffnen.

Nein. Das werden Sie ganz sicher nicht tun.

Wenn Sie allerdings beharrlich äußern, daß irgendwelche Ärzte gegen Ihren ausdrücklichen Willen Ihren Schädel öffnen wollen und die Polizei sie dafür zwangsweise ins Krankenhaus verfrachtet...

... DANN könnte es passieren, daß ein Arzt davon ausgeht, daß Sie verwirrt sind.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6603 Beiträge, 1548x hilfreich)

Am Rande angemerkt: auch ein an Paranoia leidender Patient hat immer noch die Entscheidungsgewalt darüber, welche medizinische Behandlung er an sich erlaubt und welche nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8236 Beiträge, 1711x hilfreich)

Anhand Ihres letzten Beitrages rate ich zu dem Besuch einer Beratungsstelle. Der unterschwellige Vorwurf an Ihre Eltern und Ihre Angst... ich denke, da brauchen Sie professionelle Hilfe.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von Freigeist2):
Den Diabetes-Bekannten kannte ich höchstpersönlich, es ist also kein Märchen, sondern Realität.

Nun, Zwangsbehandlungen gibt es nur unter sehr engen Bedingungen.
Wenn also Polizei und Ärzte Zwangsbehandlungen durchführen, dann hat der Bekannte wohl vergessen zu erwähnen, dass es da einen Gerichtsbeschluss gab, weil bei ihm entsprechende Einschränkungen in der Entscheidungsbefugnis vorlagen.



Zitat (von Freigeist2):
Und es ist realitätsfern zu glauben, dass ein Sanitäter in Deutschland auf mich hört:

Stimmt, denn dazu fehlt den Sanitätern schlicht die Befugnis.



Zitat (von Freigeist2):
Die werden mich doch als verwirrt einstufen

Das kann gut sein, weshalb man zum einen die notarielle Variante vorzuziehen ist (siehe oben) und man immer eine Ausfertigung im Original dabei haben sollte nebst entsprechenden Hinweisen am Körper und im Geldbeitel, Handy etc.

Das sollte sich dann auch eine Kurzfassung bekannter medizinischer Probleme sowie der jeweils aktuellen Medikation befinden.



Zitat (von Freigeist2):
und gegen meinen Willen meinen Schädel öffnen.

Auch dazu fehlt den Sanitätern schlicht die Befugnis - von der notwendigen Ausrüstung ganz zu schweigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39878 Beiträge, 14216x hilfreich)

Mal ein praktischer Vorschlag: mit Fachmann gemeinsam eine Patientenverfügung ausformulieren. Vielleicht einen Zusatz aufnehmen: sollte jemand gegen die Verfügung verstoßen, werden die Erben aufgefordert, gegen die behandelnden Ärzte Strafanzeige zu erstatten. Überlege Dir dann, wo Du dieses Teil bzw. eine Ausfertigung davon deponierst. In meinem Fall haben meine Kinder eine Ausfertigung, eine ist in meiner Geldbörse zusammen mit meiner Krankenkassenkarte und den Hinweis darauf, wer im Notfall zu benachrichtigen ist. Und derjenige sollte auch im Besitz einer Ausfertigung sein.

Ich denke, dann kann nur sehr wenig schief gehen. Ganz ausschließen kann man das natürlich nie.

wirdwerden

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11324 Beiträge, 4313x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Den USB-Stick beachtet im Notfall niemand. Es sei denn, es stünde "Patientenverfügung" darauf.
Und der Stick würde überhaupt gefunden.

Und auch dann, wird niemand in einer Klinik einen solchen Stick in einen "Klinikrechner" stecken.

Zitat (von Freigeist2):
Meinen Job hab ich schon vor Monaten gekündigt und ich habe begonnen, Teile meines Hausrats zu verkaufen.

Und was gedenkt man zu tun, wenn einen weder das Hirnaneurysma, noch eines der anderen "Probleme", in den nächsten 50 Jahren aus dem Spiel des Lebens nimmt?

So leid es mir auch tut, einer eigentlich plumpen Antwort zuzustimmen, muss ich das hier in diesem Fall tun und rate dazu den Rat von cirius wahrzunehmen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125817 Beiträge, 40541x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und was gedenkt man zu tun, wenn einen weder das Hirnaneurysma, noch eines der anderen "Probleme", in den nächsten 50 Jahren aus dem Spiel des Lebens nimmt?

Einfach weiterleben.
Die Kunst des Weglassens ist als "Minimalistisch wohnen" ja ein Trend.

Das gesparte Geld kann man dann für Vergänglichkeiten diverser Art nutzen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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