Haftung falscher Corona Test

28. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.02.2022 09:13:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung falscher Corona Test

Hallo,
ich stelle mir folgende Frage vor allem aus Interesse und hoffe das es natürlich nicht eintrifft.
Folgende Situation, ich stehe vor einer Prüfung, vor welcher wir mit Schnelltest getestet werden sollen.
Bei Schnelltests besteht ja theoretisch die Gefahr, dass diese falsch positiv sind und mit diesem würde man vermutlich ja nicht die Prüfung schreiben dürfen und auf einen evtl. Nachtermin mit einer anderen Prüfung ausweichen.
Klar, wäre es bei dem positivem Ergebnis zu spät, aber könnte man im Vorhinein verlangen, dass kein Schnelltest gemacht wird?

Mfg




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129581 Beiträge, 41335x hilfreich)

Zitat (von maxmoller):
aber könnte man im Vorhinein verlangen, dass kein Schnelltest gemacht wird?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Hier müsste man mal schauen, was die dort gültigen Corona-Verordnungen so verlange, wie das Hygienekonzept aussieht, welche Alternativen es zum Schnelltest gibt, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Zitat:
könnte man im Vorhinein verlangen, dass kein Schnelltest gemacht wird?
Vielleicht. In diese Richtung (Verpflichtung des Prüfers, die anderen Prüflinge zum Maskentragen zu verpflichten) gab es vor kurzem ein recht prominentes Urteil. Ob andere Richter auch so entscheiden würden und ob die Situation überhaupt vergleichbar ist, wäre dann aber noch zu klären. Sie müssten/sollten sich dann wohl bei einem Anwalt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht?) beraten lassen, bevor Sie hier Klage erheben. Denn wenn der Prüfer auf ihre Aufforderung nicht wie gewünscht eingeht, bleibt ihnen ja nichts außer einer Klage.

Nachtrag: Die wohl relevanten rechtlichen Hintergründe ändern sich ja auch ständig und sind je nach Ort sowieso verscheiden. Ähnliches dürfte für die Virengefahr gelten. Außerdem könnte es darauf ankommen, um was für eine Prüfung es sich handelt.

-- Editiert von Zuckerberg am 29.04.2021 14:37

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