Hallo Leute!

1. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
siegon123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Leute!

Zahnersatz Härtefall trotzdem Zuzahlung
Ich beziehe Grunsicherung im Alter. Mir wurde Härtefall mit voller Kostenübernahme gewährt
Allerdings hat der Zahnarzt es geschafft, unbedingt notwendige und "sinnvolle" Behandlungen in Höhe von 1500 €
aufzuschwatzen, die von mir zu zahlen sind. Richtig verstanden habe ich nicht, um was es sich handelt und wozu die gut sind.
Allerdings habe ich die Dummheit gemacht und unterschrieben.
Die abschliesende Behandlung soll im Januar stattfinden. Bisher wurde nur ein Provisorium gefertigt.
Ich weis, dass Verträge einzuhalten sind, aber ich war so überrumpelt.
Habe ich die Chance, aus der Sache raus zu kommen?
Danke für Antworten!

-- Editiert von Moderator topic am 1. November 2025 15:58

-- Thema wurde verschoben am 1. November 2025 15:58




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, am besten zeitnah und nachweisbar dem Behandler mitteilen, dass man nur die Regelversorgung möchte.
Je nachdem, um welche zusätzlichen Behandlungen es geht, muss der Zahnarzt einen Änderungsantrag an die Krankenkasse schicken. Das läuft zu 99,9% ohne Probleme.
Spannend wird es erst bei den zusätzlich "notwendigen" Behandlungen. Da kommt es darauf an, was das sein soll.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4232 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von siegon123):
Habe ich die Chance, aus der Sache raus zu kommen?

Evtl. fanden bereits z.B. Röntgenaufnahmen statt, welche zuzahlungspflichtig sind.
Sie haben doch eine Kopie des Vertrages erhalten und da steht, für welche Leistungen Sie aufkommen müssen.

Evtl. eine zweite Meinung einholen, bezahlt die KK.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38937 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von siegon123):
Habe ich die Chance, aus der Sache raus zu kommen?
Ja, fraglich ist allerdings, auf was was du von den unbedingt notwendigen und "sinnvollen" Behandlungen in Höhe von 1500 € verzichten kannst.
Unbedingt notwendig ---> sollte in der Härtefall-Kostenübernahme bereits enthalten sein.
Was du als nicht sinnvoll siehst, solltest du jetzt versuchen, rauszunehmen.

Zitat (von siegon123):
Allerdings habe ich die Dummheit gemacht und unterschrieben.
Wann war das?
Von gestern zu heute wird wahrscheinlich nicht schon beim Zahntechniker in *** gefeilt, gegossen und gefertigt.
Aufträge lassen sich ändern.
Verträge allermeistens auch.


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9518 Beiträge, 2019x hilfreich)

Zitat (von siegon123):
Richtig verstanden habe ich nicht, um was es sich handelt und wozu die gut sind.


Ich frage mich dann immer, warum man nicht nachfragt...
Ich würde nochmal in Ruhe mit dem Zahnarzt reden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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