IFSG Schule/Kita Gesundheitsfragebogen ... unwissentlich falsche Angabe ... Folgen/Strafen

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chantal Weber
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
IFSG Schule/Kita Gesundheitsfragebogen ... unwissentlich falsche Angabe ... Folgen/Strafen

Welche Folgen können - bei falscher Antwort auf dem Fragebogen der Schule/Kita - auf Eltern zukommen, wenn sie Symptome des Kindes bzgl. Erkrankung nicht erkennen oder Schul/KiTa-Kinder Symptome verheimlichen um Kontakt zu Freund/en/innen zu bekommen ?
Welche Folgen können auf Eltern zukommen, wenn das Kind falsch positive Symptome äußert um z.B. nicht am Unterricht teilzunehmen ?
Wer darf den Gesundheitsfragebogen unterschreiben, wenn kurzfristig (z.B. Wochenende) Kind/Schüler (Voraussetzung: erlaubt + bessere individuelle Voraussetzungen für das Lernen) bei Verwandten ist und von den Verwandten zu Schule/KiTa geht / gebracht wird ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125257 Beiträge, 40478x hilfreich)

Zitat (von Meinereine/r):
Welche Folgen können - bei falscher Antwort auf dem Fragebogen der Schule/Kita - auf Eltern zukommen, wenn sie Symptome des Kindes bzgl. Erkrankung nicht erkennen oder Schul/KiTa-Kinder Symptome verheimlichen um Kontakt zu Freund/en/innen zu bekommen ?

Irgendwas zwischen "nichts" und ein paar Jahren Haft ohne Bewährung.



Zitat (von Meinereine/r):
Welche Folgen können auf Eltern zukommen, wenn das Kind falsch positive Symptome äußert um z.B. nicht am Unterricht teilzunehmen ?

Wenn sie davon nichts wissen und das nicht unterstützen: eigentlich nichts
Wenn sie davon wissen / das unterstützen: von "nichts" über Bußgelder bis hin zu Erzwingungshaft



Zitat (von Meinereine/r):
Wer darf den Gesundheitsfragebogen unterschreiben, wenn kurzfristig (z.B. Wochenende) Kind/Schüler (Voraussetzung: erlaubt + bessere individuelle Voraussetzungen für das Lernen) bei Verwandten ist und von den Verwandten zu Schule/KiTa geht / gebracht wird ?

Der durch die jeweilige Rechtsordnung dafür Vorgesehene.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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