Welche Folgen können - bei falscher Antwort auf dem Fragebogen der Schule/Kita - auf Eltern zukommen, wenn sie Symptome des Kindes bzgl. Erkrankung nicht erkennen oder Schul/KiTa-Kinder Symptome verheimlichen um Kontakt zu Freund/en/innen zu bekommen ?
Welche Folgen können auf Eltern zukommen, wenn das Kind falsch positive Symptome äußert um z.B. nicht am Unterricht teilzunehmen ?
Wer darf den Gesundheitsfragebogen unterschreiben, wenn kurzfristig (z.B. Wochenende) Kind/Schüler (Voraussetzung: erlaubt + bessere individuelle Voraussetzungen für das Lernen) bei Verwandten ist und von den Verwandten zu Schule/KiTa geht / gebracht wird ?
IFSG Schule/Kita Gesundheitsfragebogen ... unwissentlich falsche Angabe ... Folgen/Strafen
8. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juni 2020 | 00:19
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
IFSG Schule/Kita Gesundheitsfragebogen ... unwissentlich falsche Angabe ... Folgen/Strafen
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
#1
Antwort vom 8. Juni 2020 | 00:23
Von
Status: Unbeschreiblich (125257 Beiträge, 40478x hilfreich)
ZitatWelche Folgen können - bei falscher Antwort auf dem Fragebogen der Schule/Kita - auf Eltern zukommen, wenn sie Symptome des Kindes bzgl. Erkrankung nicht erkennen oder Schul/KiTa-Kinder Symptome verheimlichen um Kontakt zu Freund/en/innen zu bekommen ? :
Irgendwas zwischen "nichts" und ein paar Jahren Haft ohne Bewährung.
ZitatWelche Folgen können auf Eltern zukommen, wenn das Kind falsch positive Symptome äußert um z.B. nicht am Unterricht teilzunehmen ? :
Wenn sie davon nichts wissen und das nicht unterstützen: eigentlich nichts
Wenn sie davon wissen / das unterstützen: von "nichts" über Bußgelder bis hin zu Erzwingungshaft
ZitatWer darf den Gesundheitsfragebogen unterschreiben, wenn kurzfristig (z.B. Wochenende) Kind/Schüler (Voraussetzung: erlaubt + bessere individuelle Voraussetzungen für das Lernen) bei Verwandten ist und von den Verwandten zu Schule/KiTa geht / gebracht wird ? :
Der durch die jeweilige Rechtsordnung dafür Vorgesehene.
Und jetzt?
Schon
279.215
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten