Hallo zusammen,
ich habe mich Anfang August in die Behandlung eines mir bis dahin unbekannten Zahnarztes begeben. Ich war mit der Behandlung eigentlich zufrieden, bis mir nun unerwartet eine Rechnung ins Haus flatterte.
Die Behandlung hatte der Zahnarzt mit einer Zahnfleischtaschentherapie begonnen. Da mir diese bisher unbekannt war, fragte ich nach den Kosten und bekam als Antwort, dass diese alle 2 Jahre von der Krankenkasse übernommen werden, sie also für mich kostenlos sei. Insofern dachte ich, dass die beim nächsten Termin durchgeführte Zahnreinigung Teil dieser Therapie sei. Im Laufe der bis Anfang November durchgeführten Behandlung sprach ich eventuell auftretende Kosten mehrfach an, schließlich sollte ein nicht preisgünstiges Implantat gesetzt werden. Bei der Vereinbarung des jetzt noch ausstehenden Termins fragte ich den Arzt erneut, im Beisein der für die Verwaltung zuständigen Mitarbeiterin, ob Rechnungen zu erwarten wären, da ich mich in dieser Zeit an einer anderen Adresse aufhalten würde. Der Arzt verneinte dies nach einem Blick auf die Unterlagen, lies die alternative Adresse aber notieren.
In der Rechnung sind nun Posten wie professionelle Zahnreinigung, plastische Aufbaufüllung, Provisorium, Material Prophylaxe, Abformmaterial und Kunststoff für Provisorium aufgeführt. Insgesamt 220 Euro. Mir wurde vorher nicht ein einziges Mal gesagt, dass irgendeine Behandlung Kosten verursachen würde.
Bei meinen bisherigen Zahnärzten bin ich ausnahmslos vor der Behandlung auf zusätzliche Kosten hingewiesen worden. Dies wurde mir schriftlich vorgelegt (im Zweifelsfall direkt nach der Behandlung), so dass ich die Kosten nochmals nachlesen konnte und das Einverständnis durch eine Unterschrift bestätigen musste.
Dass man diese Information unterschlägt, ja sogar bei einer Nachfrage die Kosten verneint, ist mir neu und höchst suspekt.
Ist dies rechtlich zulässig? Darf man solche Rechnungen überhaupt stellen, wenn ich der Behandlung nicht zugestimmt habe? Ich habe keine Probleme damit, notwendige Behandlungen auch selbst zu zahlen, aber ich möchte doch vorher darüber informiert werden.
Besten Dank für Eure Hilfe
Ist ein (Zahn)Arzt verpflichtet auf zusätzliche Kosten hinzuweisen?
Sie sind gesetzlich versichert? Dann wie hier beschrieben vorgehen (Seite bitte bis unten lesen!): https://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-Rechnung-von-Zahnarzt-bezahlt-werden--f66945.html
Zitat :Sie sind gesetzlich versichert?
Danke für den Hinweis und den Link.
Gesetzliche Krankenversicherung liegt vor und die Karte wurde auch abgegeben.
So wie ich das richtig verstanden habe, wäre das Einholen einer schriftlichen Einwilligung dann verpflichtend. Dann hätte ich ja fast Lust darauf, die Rechnung zurück zu weisen. Gar nicht mal wegen des Geldes, aber weil ich das Verhalten sehr suspekt finde.
Ich bin mir aber nicht im Klaren, was dann a) vom Inkassobüro und b) vom Zahnarzt auf mich zu kommt. Aber eine Nachfrage bei der Krankenkasse und bei der Kammer kann ja nicht schaden.
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Zitat :Insofern dachte ich, dass die beim nächsten Termin durchgeführte Zahnreinigung Teil dieser Therapie sei.
War verkehrt gedacht, da selbige immer Eigenleistung ist.
Warum haben sie nicht bei der KK angerufen und nachgefragt ob die Aussagen des Arztes stimmen. Bzw. sich seine Aussagen nicht schriftlich geben ließen?
Zitat :War verkehrt gedacht, da selbige immer Eigenleistung ist.
Ja, wenn man weiß, dass das, was gerade durchgeführt wird nicht die erwähnte Therapie, sondern eine handelsübliche Zahnreinigung ist.
Zitat:Warum haben sie nicht bei der KK angerufen und nachgefragt ob die Aussagen des Arztes stimmen.
Weil ich zu der Zeit in einem Behandlungsstuhl auf dem Rücken lag, mit einem Tuch über dem Gesicht und sich diverse Instrumente in meinem Mundraum befanden. Natürlich habe ich mich im Vorfeld über besagte Therapie informiert. Und tatsächlich wird diese von der Kasse übernommen. Das habe ich auch schriftlich von dieser bestätigt bekommen. Soll ich aber bei jeder Bewegung, die der Zahnarzt macht, erst mal die Hand heben, um Pause bitten und bei der Kasse anrufen oder wie soll ich diese seltsame Frage verstehen?
Zitat:Bzw. sich seine Aussagen nicht schriftlich geben ließen?
Haha, was für eine weltfremde Empfehlung. Da werden die Zahnärzte aber dankbar sein, wenn sie jede ihrer Aussagen schriftlich fixieren müssen. Ist es nicht weitaus logischer, so wie es vom Rest der Ärztewelt auch gehandhabt wird, auf Ausnahmen hinzuweisen und sich hierfür die Zustimmung des Patienten einzuholen, wie es offensichtlich rechtlich auch vorgesehen ist?
Als Mitglied einer GKV kenne ich das so:
Der Zahnarzt stellt für die geplante Behandlung und Rücksprache mit dem Patienten einen HKP/Heil-und Kostenplan auf.
Den erhält der Patient, dort findet sich iaR auch die Auflistung der Eigenzahlung.
Die GKV übernimmt für derartige Behandlungen (incl. notwendige Leistungen wie Zahnlabor, Abformung, Röntgen usw) einen Festkostenzuschuss. Den Rest zahlst du selbst.
Die PZR-Kosten zahlst du auf jeden Fall selbst. Dann bleiben von den 220,- noch etwa 100,- übrig.
Du kannst doch gern diese Rechnung an deine GKV schicken... was hindert dich?
So einen HKP hast du nicht erhalten? Keinen HKP, wo auch die Behandlung zum Implantat erkennbar war?
Es gibt mW keine handelsüblichen Zahnreinigungen, die eine ZA-Praxis anbietet. Es wird empfohlen, jährlich die PZR von Fachkräften (nicht im Handel Tätige) machen zu lassen. Zahlt man stets selbst.
Eher nicht. Sondern ganz nachvollziehbar.Zitat :Haha, was für eine weltfremde Empfehlung
Verwechselst du das evtl. mit sog. IGEL-Leistungen?
Zitat:Der Zahnarzt stellt für die geplante Behandlung und Rücksprache mit dem Patienten einen HKP/Heil-und Kostenplan auf.
Genau so kenne ich das auch, es war nicht mein erster Zahnarztbesuch. Wir merken uns die Worte "Rücksprache" und "Kostenplan". Und auch wenn es hier nicht erwähnt ist, merken wir uns das nicht unwichtige Wort "vorher".
Zitat:Die PZR-Kosten zahlst du auf jeden Fall selbst.
Auch das weiß ich, es war nicht meine erste PZR. Nur, um das zu wiederholen: ich wusste nicht, dass es sich um eine PZR handelte. Auf dem Terminzettel stand ausdrücklich "Zahnfleischtaschentherapie". Es wurde mit keinen Wort erwähnt, dass vorher eine PZR durchgeführt wird. Auch nicht kurz vor oder während oder nach der PZR. Und um auch das noch Mal zu wiederholen: von anderen Zahnärzten bin ich es gewohnt, dass man einer PZR zustimmen muss. Und zwar schriftlich unter vorheriger Vorlage oder Absprache über die Kosten. Meine Einwilligung wird stets mit meiner Unterschrift belegt.
Zitat:Du kannst doch gern diese Rechnung an deine GKV schicken... was hindert dich?
Hab ich schon gemacht, aber das ist doch nicht der Punkt ...
Zitat:So einen HKP hast du nicht erhalten? Keinen HKP, wo auch die Behandlung zum Implantat erkennbar war?
… das ist der Punkt: Nein. Wie oben ausführlich beschrieben, wurden mir nicht nur weder mündlich noch schriftlich Kosten vorausgesagt, sie wurden auf mehrfache Nachfrage sogar verneint!
Zitat:Eher nicht. Sondern ganz nachvollziehbar.
Du hast aber schon gelesen, was dort gefordert war: ein Zahnarzt soll jeden seiner Schritte, also auch die von der Kasse übernommenen, vorher schriftlich festlegen.
Zitat :So einen HKP hast du nicht erhalten? Keinen HKP, wo auch die Behandlung zum Implantat erkennbar war?
Ohne vorherige Kostennennung wäre die Durchsetzung der Forderung ein Problem für den Zahnarzt.
Wenn der Patient nicht erkennen konnte das es eine PZR war, wird der säumige Zahnarzt auf den Kosten sitzen bleiben.
Wieso wir? Du kannst dir das hier Geschriebene sogar ausdrucken.Zitat :Wir merken uns die Worte "Rücksprache" und "Kostenplan".
Da es nicht deine erste PZR war und du vermutlich weißt, dass diese nie von der GKV bezahlt wird, und die PZR vermutlich auch nicht der Zahnarzt, sondern ein Assistent/Assistentin durchführt, warst du nicht ganz unwissend.Zitat :dass vorher eine PZR durchgeführt wird. Auch nicht kurz vor oder während oder nach der PZR.
Für mich ist das schon der Punkt. Den merke ich mir. Je nachdem, was die GKV dir antwortet, könnte man weiteres empfehlen.Zitat :Hab ich schon gemacht, aber das ist doch nicht der Punkt ...
Das lese ich anders:Zitat :wurden mir nicht nur weder mündlich noch schriftlich Kosten vorausgesagt, sie wurden auf mehrfache Nachfrage sogar verneint!
Die Behandlung hatte der Zahnarzt mit einer Zahnfleischtaschentherapie begonnen. Da mir diese bisher unbekannt war, fragte ich nach den Kosten und bekam als Antwort, dass diese alle 2 Jahre von der Krankenkasse übernommen werden, sie also für mich kostenlos sei. [i]Insofern dachte ich, dass die beim nächsten Termin durchgeführte Zahnreinigung Teil dieser Therapie sei. Im Laufe der bis Anfang November durchgeführten Behandlung sprach ich eventuell auftretende Kosten mehrfach an,...
In der Rechnung sind nun Posten wie professionelle Zahnreinigung, plastische Aufbaufüllung, Provisorium, Material Prophylaxe, Abformmaterial und Kunststoff für Provisorium aufgeführt.[/i]
Die Zahnfleischtaschentherapie steht nicht auf der Rechnung. Die PZR zahlst du selbst. Die anderen Positionen sind für die Implantat-Behandlung vorbereitend erforderlich. Insofern meine ich---hast du falsch gedacht.
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Hmm.Zitat :Wenn der Patient nicht erkennen konnte das es eine PZR war,
Allg.: Außer der Zahnfleischtaschentherapie (die nötig war, aber nicht berechnet wurde) wurde auch die PZR gemacht, die man immer selbst zahlen muss. Egal, was man denkt.Zitat :es war nicht meine erste PZR
Zitat :Egal, was man denkt.
Ja "denken" ist ein gutes Stichwort - gelingt nicht immer jedem ...
Ob ein Laie darüber nachdenken muss, ob eine PZR Teil der Zahnfleischtaschentherapie wäre, die dann von der Kasse bezahlt wird oder nicht? Kann man außen vorlassen, denn das ist irrelevant.
Relevant ist, ob er es hätte wissen oder hätte erkennen müssen, das es eine extra zu zahlende PZR wäre. Nein, muss er nicht - der Arzt hat hier durchaus eine Aufklärungspflicht.
Ein Laie muss nicht darüber nachdenken. Verlangt doch keiner. Wenn er aber falsch gedacht hat und deshalb davon ausging, dass alles nichts kostet--- hat er falsch gedacht. Oder hat fast alles falsch verstanden.
Zitat :hat er falsch gedacht.
Bringt ihm aber keine Nachteile.
Zitat :ich möchte doch vorher darüber informiert werden
Da ist das BMV-Z § 8 (7) auch recht eindeutig. Ohne schriftliche Vereinbarung mit dem GKV-Patienten kein Anspruch auf Vergütung. Dazu gibts auch Gerichtsurteile.
@Anami
Du hast aber schon eine seltsame Rechtsauffassung. Du bist nicht einen Bruchteil einer Sekunde bei dem ganzen Geschehen anwesend gewesen, maßt dir aber an, mir unterstellen zu können, was ich alles hätte tun können oder was ich hätte besser verstehen sollen. Nach deiner Meinung kann man ruhig über's Ohr gehauen werden, man ist ja selbst Schuld, wenn man sich vorher nicht darüber informiert hat. Übertrage das, was du da sagst, mal in dein restliches Leben außerhalb einer Zahnarztpraxis.
Geh doch mal davon aus, dass entweder ich strunzdumm bin oder auf dem Stuhl sich ein Patient befunden hat, der nicht die geringste Ahnung hat, was eine PZR ist, der nie erfahren hat, von wem diese durchführt wird, der nicht weiß, was bei dieser Behandlung getan wird. Nach deiner Auffassung muss ein Patient also mit dem Tablet auf den Knien und offen stehendem Mund jeden der durchgeführten Punkte im Internet suchen und dessen Kosten selbst ermitteln.
Gerade weil dies eben nicht durchführbar ist, gerade deswegen, weil es nicht die Pflicht eines Patienten ist, über jeden einzelnen Schritt einer Behandlung Bescheid zu wissen, gerade weil ein Patient nicht wissen kann, welche Behandlung mit Kosten verbunden ist und auch weil ausschließlich der Patient darüber zu entscheiden hat, was in seinem Mundraum geschieht, gerade deswegen existieren solche Gesetze, wie sie hier genannt wurden (übrigens besten Dank dafür). Und wenn diese Gesetze existieren und ein Zahnarzt hält sich nicht daran, dann ist diese Verhalten wohl nicht nur in meinen Augen als höchst dubios zu bezeichnen.
Zitat :Nach deiner Auffassung muss ein Patient also mit dem Tablet auf den Knien und offen stehendem Mund jeden der durchgeführten Punkte im Internet suchen und dessen Kosten selbst ermitteln.
Naja, Anami hat des öfteren eigenartige Interpretationen zu bieten ...
Ich habe nur eine Meinung. Frag ansonsten einen Anwalt zu Recht und Gesetz. Ich empfahl dir:Zitat :Du hast aber schon eine seltsame Rechtsauffassung.
Je nachdem, kannst du dann mit den Meinungen anderer User und/oder deiner Rechtsauffassung oder mit Hilfe eines Fachanwaltes und dessen Rechtsauffassung gegen den ZA mit den gegebenen Rechtsmitteln vorgehen.Zitat :1. Du kannst doch gern diese Rechnung an deine GKV schicken... was hindert dich?...2. Je nachdem, was die GKV dir antwortet, könnte man weiteres empfehlen.
Why not?
Da du erklärt hast, dass du nicht erstmalig beim ZA warst und eine PZR kennst, gehe ich davon aus, dass du nicht strunzdumm bist. Es geht um keinen anderen Patienten. Meine Auffassung ist eine völlig andere, als du sie mir hier unterstellst.
Bezeichnen geht immer. Im Fall eines Rechtsstreites wäre von dir zu beweisen, dass der ZA sich nicht nur dubios, sondern rechtswidrig verhalten hat.Zitat :Und wenn diese Gesetze existieren und ein Zahnarzt hält sich nicht daran, dann ist diese Verhalten wohl nicht nur in meinen Augen als höchst dubios zu bezeichnen.
Ich hüte mich lediglich davor, zu schreiben: Musst eh überhaupt nichts bezahlen, weil der ZA dir nichts konkretes zu den Kosten gesagt/geschrieben hat. Warum? Weil ich nicht dabei war. Weil ich nur lesen kann, was du gedacht hast
Viel Erfolg!
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btw.
Ich war dieses Jahr Patient mit ähnlicher Behandlung. Ohne ZFTtherapie. Weder bin ich strunzdumm noch erstmalig auf einem ZA-Stuhl. Seit Mitte Oktober ist meine *1-Implantat-Geschichte* abgeschlossen, ich kann dir schreiben, dass ich insgesamt 3 Rechnungen vom ZA erhielt. Keine habe ich dem ZA bezahlt. Sondern alle 3 habe ich nach Behandlungsende der GKV zugeschickt mit der Bitte...
Prompt überwies mir die GKV den Festkostenzuschuss für meinen *Fall*. Prompt überwies ich beides (also auch meinen Eigenanteil) an den ZA bzw. die ZA-Abrechnungsstelle.
Mein ZA hat mir bei keinem Termin jeden einzelnen Behandlungsschritt mit entspr. Kosten dargelegt. Sondern erklärt, was zu tun wäre, was es maximal kosten würde und hat auf die Leistungen der GKV hingewiesen.
Ich habe keine Sekunde lang gedacht, dass dies oder das nichts kosten würde. Ich habe gedacht und gefragt: WER bezahlt was?
Zitat :Naja, Anami hat des öfteren eigenartige Interpretationen zu bieten ...
Zumindest eigenartig in der Hinsicht, als sie permanent vollkommen an der eigentlichen Fragestellung vorbeigehen.
Aber danke für den Hinweis, dann muss ich darauf gar nicht mehr eingehen.
1. Ich habe nicht solche eigenartigen Interpretationen gebracht, sondern der TE. Denn nach meiner Auffassung muss ein Patient auf keinen Fall sowas Albernes tun wie hier vom TE vorgestellt.
2. Bleibt es bei meinem Vorschlag, abzuwarten, was die GKV antwortet.
3. Kann und darf ich die eigentliche Frage nicht beantworten, weil das Forum ein Meinungs-und Diskussionsforum ist (was sowohl der TE wie auch der Betreiber weiß) und insofern helfe ich gern mit meiner Meinung weiter.
Antworten auf rechtliche Fragen gibts nebenan gegen Entgelt:
https://www.frag-einen-anwalt.de/
https://www.123recht.de/loginerstberatung.asp
Oder man geht selbst auf Anwaltssuche.
Also nochmal. BMV-Z § 8 (7):
"Der Vertragszahnarzt rechnet gegenüber dem Versicherten die Eigenanteile an den Kosten der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen und der kieferorthopädischen Behandlung sowie die Mehrkosten für Zahnfüllungen nach § 28 Absatz 2 Satz 2 SGB V und für Zahnersatz und Zahnkronen nach § 55 Absatz 4 und 5 SGB V ab.
Im Übrigen darf der Vertragszahnarzt von einem Versicherten eine Vergütung nur fordern, solange der Versicherte die gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht vorlegt oder die Anspruchsberechtigung nicht auf andere Weise nachweist oder wenn und soweit der Versicherte ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Verlangt der
Versicherte eine Behandlung auf eigene Kosten, soll hierüber vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Vertragszahnarzt und dem Versicherten getroffen werden; darin soll sich der Vertragszahnarzt den Wunsch des Versicherten, die Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen, bestätigen lassen."
Wenn es also wie beim TE weder eine Aufklärung über die Kosten noch einen entsprechenden Kostenvoranschlag gab, hat der Zahnarzt schlicht und ergreifend Pech gehabt. Das ist das 1×1 jeder Praxis, quasi das täglich Brot.
Und zu Anami: ich glaube kaum, dass nicht mindestens der HKP, der zur GKV ging bzw. die Anlagen dazu von dir unterschrieben wurden. Da gibt's nämlich Pflichtfelder dafür.
Richtig. Wurde alles unterschrieben. HKP ging auch zur GKV. Selbstverständlich.Zitat :ich glaube kaum, dass nicht mindestens der HKP, der zur GKV ging bzw. die Anlagen dazu von dir unterschrieben wurden.
Ich meine, auch verstanden zu haben, dass der TE dachte, diese PZR und die übrigen (Labor)kosten würden auch von der GKV bezahlt. Es geht hier um eine Summe von ca 220,- incl. der PZR.
Ich habe vorab KEINE der Rechnungen, die mir der ZA schickte bezahlt. Er hat die Vergütung/Begleichung der 1.und 2.Rechnung auch gar nicht verlangt.
Zahlbar bis xxx war erst die Gesamtrechnung nach Abschluss der Behandlung.
Ich glaube auch kaum, dass der TE gedacht hat, eine geplante Implantat-Behandlung und die *Vorarbeiten* dazu würden ohne HKP und vor allem vollkommen kostenlos für ihn selbst ausgehen.
Auch der schusseligste ZA samt seiner Mitarbeiter dürfte das nicht so kommuniziert haben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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