KK zahlt nicht. Hab ich ne Chance an mein Geld zu kommen?

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
ChrisDis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KK zahlt nicht. Hab ich ne Chance an mein Geld zu kommen?

Guten Tag,

ich war vor ca. 3 Monaten beim Orthopäden da mich immer wieder Rückenschmerzen und damit verbunde Krankheitsausfälle zu kämpfen habe. Im Vorfeld (Jahr 2020) wurde bei einem MRT ein Bandscheibenvorfall als Nebenbefund ermittelt. Seinerzeit war es nicht nötig diesen zu behandeln, da andere medizinische Vorgänge wichtiger waren.
Der Orthopäde verschrieb mir verschiedene Sachen u.a. ein MRT.

Jetzt ist es so, da ich einen Herzschrittmacher trage, ich nicht einfach ins MRT kann. Das MRT muss kardiologisch überwacht werden. Man empfahl mir bei der KK wegen der Kostenübernahme nachzufragen und mich zeitnah um ein MRT zu bemühen.
Bei der KK habe ich angerufen der Kundenbetreuung meine Lage erklärt und diese sagte nur: Wenn es medizinisch Notwendig ist diese Untersuchung durchzuführen übernimmt die KK die Kosten dafür. Damit war das Thema dann erledigt.

Jetzt wurde die MRT Untersuchung durchgeführt und die KK lehnt die Bezahlung ab da die Behandlung privat in Rechnung gestellt wurde und nicht über die Versicherten Karte erfolgt ist.

Folgende Antwort bin ich gerade dabei zu verfassen:

hiermit Widerspreche ich ihrer Ablehnung bezüglich der Kostenübernahme zum MRT.

Ich habe im Vorfeld mit ihrer Telefonischen Kundenbetreuung gesprochen, welche mir versicherte das wenn die Untersuchung notwendig ist, die AOK die Kosten dafür übernimmt.

Im Rahmen einer MRT Untersuchung im Juni 2020 wurde als Nebenbefund ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert. Seinerzeit war es nicht nötig diesen zu behandeln, da andere medizinische Vorgänge wichtiger waren.
Immer wieder jedoch sorgt dieser Bandscheibenvorfall für Schmerzen und mehrtägigen Krankheitsausfälle.

Leider trage ich seit dem 11/2020 einen Herzschrittmacher mit Defibrillator. Mit diesem ist es nicht möglich einfach so ein MRT zu besuchen. Die Untersuchung muss unter kardiologischer Überwachung stattfinden. In meiner Heimatstadt wurde so eine Untersuchung von vorneherein aus Kosten und Aufwandsgründen ausgeschlossen.


Besteht überhaubt eine Möglichkeit an das Geld zu kommen? Ab wann muss ich mich um einen Anwalt bemühen?

Um Meinungen und Antworten freue ich mich

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ChrisDis):
Jetzt wurde die MRT Untersuchung durchgeführt und die KK lehnt die Bezahlung ab da die Behandlung privat in Rechnung gestellt wurde und nicht über die Versicherten Karte erfolgt ist.
Und warum wurde nicht über die Krankenversichertenkarte abgerechnet?

Für die sogenannte Kostenerstattung hätte vor der Behandlung auf "private Rechnung" ein Antrag und eine Zustimmung Deiner KK erfolgen müssen. Keine Zustimmung => kein Ersatz der Kosten.

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#2
 Von 
ChrisDis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da mir seitens der MRT Praxen gesagt wurde das ich dabei um eine privat Leistung handele und ich diesbezüglich eine Rechnung bekäme. Deswegen ja die die Nachfrage bei der KK zur Kostenübernahme. Da diese positiv war habe ich mich dafür entschieden.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ChrisDis):
Da mir seitens der MRT Praxen gesagt wurde das ich dabei um eine privat Leistung
Eigentlich ist das aber keine "Privatleistung". Oder war das ein Arzt ohne Kassenzulassung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt i.d.R. keine Privaten Arztrechnungen.
Du hättest Dir vorher eine schriftliche Zusage der AOK holen und Diese dem Arzt vorlegen müssen . Telefonieren ist dafür denkbar ungeeignet.

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#6
 Von 
ChrisDis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry das ich jetzt erst antworte ich war im Urlaub.

Richtig ein MRT ist keine Privatleistung. Es sei denn man hat einen Schrittmacher verbaut. Meiner ist MRT-Fähig. Muss jedoch vor der Untersuchung von einem Kardiologen in den entsprechenden Modus gesetzt werden da es sonst dazu kommen kann das der Schrittmacher auslöst. Das MRT wurde in einem Krankenhaus durchgeführt.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von ChrisDis):
Es sei denn man hat einen Schrittmacher verbaut.
Das hast du vorher NICHT mit der KK-Kundenbetreuung besprochen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
ChrisDis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch. Und da wurde gesagt das wenn die Untersuchung medizinisch Notwendig ist dies von der KK übernommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von ChrisDis):
Jetzt wurde die MRT Untersuchung durchgeführt und die KK lehnt die Bezahlung ab da die Behandlung privat in Rechnung gestellt wurde und nicht über die Versicherten Karte erfolgt ist.
Warum hat die Kardiologie deine Karte nicht akzeptiert? Du hattest doch die Überweisung/Verordnung vom Orthopäden.
Warum hast du die *Privatrechnung* schon bezahlt?
Zitat (von ChrisDis):
Es sei denn man hat einen Schrittmacher verbaut.
Wie bitte? Die KK meint also, für Personen mit Schrittmacher sei eine MRT wegen der Kontrolle durch den Kardiologen eine Privatleistung??
Und für andere Personen sei es eine Kassenleistung?

Irgendwie nicht nachvollziehbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Ich glaube, da wurde was falsch verstanden.

Der richtige Ablauf wäre gewesen:
Man geht mit der Überweisung des Orthopäden zu einem Kardiologen. Der prüft, ob ein MRT medizinisch sinnvoll ist, ob der verbaute Herzschrittmacher dafür geeignet ist und welche kardiologische Überwachung / Maßnahmen notwendig ist. Dann macht er einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse, den die Krankenkasse dann schriftlich genehmigen muss.

Zitat:
Wenn es medizinisch Notwendig ist diese Untersuchung durchzuführen übernimmt die KK die Kosten dafür. Damit war das Thema dann erledigt.

Hier wurde der Krankenkasse aber keinen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit übermittelt, jedenfalls nicht vor dem MRT.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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