Kinderärztin, Falschdiagnose, schickt unangekündigt Jugandamt

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Arno-Nüm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderärztin, Falschdiagnose, schickt unangekündigt Jugandamt

Unsere Unzufriedenheit mit unserer Kinderärztin erreichte gestern einen Höhepunkt.

Unser viertes Kind, gerade drei Wochen alt, hatte anfängliche Schwierigkeiten bei der Gewichtszunahme.
Wir hatten das Geburtsgewicht jedoch wieder erreicht, und ein klarer Aufwärtstrend von etwa 150 Gramm pro Woche war erkennbar. Unsere Hebamme begleitete uns regelmäßig, und wir hatten ständigen Kontakt, einschließlich regelmäßiger Gewichtskontrollen.
Aufgrund unserer Erfahrung mit den vorherigen drei Kindern wussten wir, dass anfängliche Gewichtsschwankungen normal sind und sich die Entwicklung später regulär fortsetzt.

Vorgestern (die Kleine 3 Wochen alt) war meine Frau bei unsere Kinderärztin um sich Stillberatung und ein Medikament zur Steigerung der Milchproduktion verschreiben zu lassen. Nach einer sehr kurzen Untersuchung unsere Kleinen, wurde meiner Frau vorgeworfen, dass wir unser Kind verhungern lassen würden und es jeden Moment sterben könnte. Wenn wir unserer Hebamme vertrauen, könnten wir auch gleich eine Frisöse fragen. Ihr Verhalten wäre Kriminell.
Als einzigen Befund nannte die Kinderärztin, dass das Gewicht nicht stimmt und die Beinchen dünn aussehen und die Haut dünn ist. Welche Maßnahmen wir bereits unternehmen (Zufüttern, Stillprotokoll usw.) wollte sie sich nicht anschauen. Wir sollten ins Krankenhaus gehen und sie würde uns dort anmelden.
Es war ein sehr unfreundliches Gespräch worauf meine Frau weinend im Raum sitzen gelassen wurde und nicht mehr mit ihr gesprochen wurde. Sie hat es so verstanden, dass wir selbst entscheiden können ob wir ins Krankenhaus gehen oder nicht.

Zuhause haben wir uns entschieden, dass wir nicht ins Krankenhaus gehen werden, da wir uns sehr sicher waren, dass es der kleinen gut geht und der Gewichtszunahmetrend nach oben ging. Ein Krankenhausaufenthalt wäre nicht förderlich und bringt auch die Gefahr von weiteren Ansteckungen und Keimen.

Am nächsten Morgen dann stehen unangekündigt zwei Damen vom Jugendamt vor der Tür! Uns wurde indirekt gedroht, dass entweder ein Krankenhausaufenthalt erfolgt oder das Kind weggenommen wird.
Wir haben natürlich die erste option gewählt und sind wiederwillig ins Krankenhaus gefahren, in der Hoffnung, dass wir dort einen kompetenten Kinderarzt antreffen, der uns nicht Stationär auf nimmt.

Diagnose der Kinderärztin im Krankenhaus:
- Kind ist zart, aber das ist normal bei einem Geburtsgewicht von 2850 Gramm
- trinkt gut, macht gut in die windel
- Sie ist Aufmerksam und nicht Abgeschlafen
- Haut ist rosig und gesund und nicht grau
- Fontanelle normal und nicht eingefallen (wäre sonst ein Zeichen für Flüssigkeitsmangel)
- Keine weiteren Anzeichen von Austrocknungen
- Wir können wieder nach hause fahren und so weiter machen.

Die beiden Frauen vom Gesundheitsamt, die uns nun seit über 4 Stunden auf Schritt und Tritt begleitet hatten haben auch gestaunt.

Wir werden nicht mehr zu dieser Kinderärztin gehen und suchen nach einer Alternative, auch wenn dies längere Fahrten bedeutet.

Der gestrige Tag war geprägt von Stress und Anspannung, Gegenteil von dem, was wir in dieser Phase benötigen. Wir fühlten uns hintergangen, genötigt und vollkommen ungerechtfertigt und hilflos dem Jungendamt ausgeliefert. Wir sind immer noch fassungslos was da passiert ist. Wir sind nun sehr froh, dass es gut aus gegangen ist, aber sobald das JA involviert ist, kann auch alles mögliche passieren.

Wir planen, uns bei der Krankenkasse und der Ärztekammer über das Verhalten der Kinderärztin zu beschweren. Wir überlegen rechtliche Schritte und würden gerne wissen, ob die Kinderärztin uns vorher hätte informieren müssen, bevor sie das Jugendamt einschaltet, und ob eine Anzeige wegen Verleumdung, falscher Diagnose oder unzureichender Untersuchung in Betracht kommt.

Danke für eure Hilfe oder Tips.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33887 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Wir werden nicht mehr zu dieser Kinderärztin gehen und suchen nach einer Alternative, auch wenn dies längere Fahrten bedeutet.
Das wäre für mich das einzige, was ich tun würde.
Und die Hebamme kann man gern behalten.
Alles weitere würde nur mehr Stress, Ärger, Schriftverkehr en masse mit sich bringen.
Will man das... mit 4 Kindern?
Und dann irgendwann ein sehr wahrscheinlich im Sande verlaufendes Verfahren...?

Wer kam zu euch?
2 Damen vom Jugendamt?
2 Damen vom Gesundheitsamt?
Alle 4 werden nicht nur gestaunt haben, sondern sich hoffentlich bald entschuldigen.

Alles Gute für das Winzkind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arno-Nüm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Anami,

Zitat (von Anami):
2 Damen vom Jugendamt?

Ja sorry, nee waren vom Jugendamt. Komm die ganze zeit durcheinander. Thema ist ja Gesundheit+Jugend...

Die beiden vom Jugendamt werden sich vermutlich nicht entschuldigen. Die beiden konnten auch nur ihren Auftrag ausführen.

Ich bin noch am überlegen, ob ich noch Zeit, Geld und Energie aufwenden werde um einen Anwalt zu beauftragen. Mir würde es schon reichen, dass die Frau Dr. einfach mal Post von einem Anwalt bekommt und ihr klar wird, dass sie so nicht mit anderen Menschen umgehen kann. Anders kann man scheinbar nicht mit ihr Reden. Sie übergeht uns ja auch und meldet uns beim Jugendamt ohne vorher ein Gespräch zu führen.

Jedoch hab ich keine Ahnung was dann später für Kosten, ggf. auch bei einer möglichen Ablehnung der Klage auf uns zu kommen. Ein paar hundert € würde ich investieren, jedoch wenn es dann in die tausende gehen könnte durch Anwalt- und Gerichtkosten, lieber nicht :D

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33887 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Die beiden vom Jugendamt
Dann bleibts wohl dabei, dass sie Erkenntnis und Erfahrung gewannen...
Zitat (von Arno-Nüm):
Ich bin noch am überlegen,
Ja, gern.
Falls ja, dann besprich alles weitere mit einem Anwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123871 Beiträge, 40292x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Die beiden vom Jugendamt werden sich vermutlich nicht entschuldigen.

Richtig, da gibt es nichts zu entschuldigen. Die haben ihren Job gemacht und das sogar vorbildlich.



Tja, und die sogenannte Ärztin ... ja Beschwerde würde ich auch machen, sowohl bei KK als auch bei der Kammer.
Vermutlich wird nichts bei rumkommen, dann auch Ärzte dürfen sich irren und falsche Meinungen haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1374 Beiträge, 517x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, und die sogenannte Ärztin ... ja Beschwerde würde ich auch machen, sowohl bei KK als auch bei der Kammer.
Vermutlich wird nichts bei rumkommen, dann auch Ärzte dürfen sich irren und falsche Meinungen haben.


Nicht nur vermutlich. Wenn es so, wie in meinem Bundesland ist, dann sind Ärzt verpflichtet bei Auffälligkeiten das JA zu informieren. Sogar versäumte U-Untersuchungen werden registriert, da eine entsprechende Meldung über die U-Untersuchung nicht beim JA eingeht. (und dabei ist es völlig egl, ob die Ärztin das nur vermeintlich meint, oder z.B. ein Kind nicht an U-Untersuchungen teilnehmen kann, weil es schwerkrank in der Klinik liegt). Da kommt dann eine Aufforderung das Kind einem Kinderarzt vorzustellen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123871 Beiträge, 40292x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
bei Auffälligkeiten

Ist ja die große Frage, was sind überhaupt diese "Auffälligkeiten"?

Anfängliche Gewichtsschwankungen sind ja nicht unnormal ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3752 Beiträge, 597x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist ja die große Frage, was sind überhaupt diese "Auffälligkeiten"?

Für die Ärztin gab es offenbar einen Grund, warum sie für eine stationäre Abklärung war. Hätte sie nicht so reagiert und das Kind wäre gefährdet gewesen, würden die Eltern jetzt anders reagieren.
Wären die Eltern mit dem Kind ins KH gefahren, hätte es keine Einschaltung des Jugendamtes gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1100 Beiträge, 191x hilfreich)

Also ich würde zumindest mal - wenn wieder etwas Ruhe eingekehrt ist - persönlich mit der Ärztin reden.
Das wird ihnen sicher mehr bringen, als ein kostenpflichtiger Anwalt (haben Sie keine Rechtschutz?).
Vielleicht versteht man sich dann wieder ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33887 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
persönlich mit der Ärztin reden.
Was und wie würdest DU mit der Kinderärztin reden? Ich erinnere mich an deine Birkenlaubfrage...
Hattest du das überlesen?
Zitat (von Arno-Nüm):
Unsere Unzufriedenheit mit unserer Kinderärztin erreichte gestern einen Höhepunkt.
Und
Zitat (von Arno-Nüm):
Wir werden nicht mehr zu dieser Kinderärztin gehen

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Arno-Nüm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich hab mir schon gedacht, dass solche Kommentare kommen werden:

Zitat:
Für die Ärztin gab es offenbar einen Grund...

oder
Zitat:
Ärzte dürfen sich irren und falsche Meinungen haben.

Kann ich verstehen. ;) Schließlich würde man ja grundsätzlich annehmen, dass eine Ärztin weiß was sie tut. Aber wie bei uns ersichtlich, gibt es auch schwarze Schafe.

Oben hatte ich beschrieben, wie die Untersuchung bei der Kinderärztin ablief. Die KÄ hat unser Baby nicht ansatzweise gründlich untersucht und trotzdem behauptet, dass wir ins Krankenhaus müssen. Alle Argumente dagegen wurden ignoriert. Genauere Gründe für ihre Diagnose wollte oder konnte sie nicht nennen.
Wir vermuten, dass sie KÄ einen schlechten Tag hatte und sie eventuell auch generell etwas gegen uns hat. Wir hatten bei unserem 4. Kind eine Hausgeburt, wo sie grundsätzlich dagegen war.

Am folgenden Tag wurde im KH von einer Kinderärztin das Gegenteil festgestellt. Dem Kind geht es gut, Haut ist rosig usw. s.o.
Wir haben die Diagnose schriftlich mit bekommen.



Wir sind immer noch unfassbar, dass eine Kinderärztin ihre Macht dermaßen missbrauchen kann und fürsorgliche Eltern ohne Vorwarnung an das Jugendamt meldet.

Wir dachten immer, dass da schon einiges schief laufen müsste, bevor man das Jugendamt bei sich im Haus hat.
Wir wohnen in einem Reihenhaus, 2019 gekauft. Meine Frau ist seit Geburt des ersten Kindes in Elternzeit und kümmert sich in Vollzeit um die Kinder. Ich unterstütze so gut ich kann, übernehme viel Fahrten. Wir machen Unternehmungen am Wochenende, fahren in den Urlaub usw.

Warum sollten wir jemals mit dem Jugendamt Kontakt haben?!

Man ließt im Internet, dass das Jugendamt sehr große Macht hat, was ich gut finde. Es kann auch schnell passieren, dass das Sorgerecht entzogen wird. Da reicht wohl schon eine Meldung von einem Bekannten und dann hat man auf einmal regelmäßige Besuche vom JA und man muss tierisch aufpassen was man sagt, macht und wie die Wohnung aussieht.
Wir hatten Glück dass die zwei Damen vom JA relativ gut umgänglich waren und freundlich geblieben sind.

Das Jugendamt stand unangekündigt bei uns vor der Tür und hat sofort zutritt verlangt. Küche und Wohnzimmer noch chaotisch von den 3 Geschwistern die ich gerade erst zu Kita und Schule gebracht hatte.
Dann wird uns vorgeworfen, dass wir fahrlässig mit unserem Baby umgehen und haben dann erst realisiert was passiert ist. Wir hätten nicht erwartet, dass die KÄ diesen Weg gehen würde.

Solch eine Erfahrung wünsche ich niemanden.



Leider ist bei uns absoluter Kinderarztmangel in der Region, weshalb die Frau immer noch genug Kunden hat. Ihre Online-Bewertungen sind im Keller. Andere Familien berichten auch von Drohungen mit Meldung beim Jugendamt.

Hätte sie uns vorher kontaktieren müssen, bevor sie das Jugendamt informiert? Gibt es da eine vorgeschriebene Vorgehensweise?

Wir machen noch die Meldungen bei Krankenkasse und Ärztekammer.
Rechtlich wird es vermutlich schwierig.
Vermutlich muss sie sich erst etwas noch Schwerwiegenderes erlauben bevor sie richtige Konsequenzen zu spüren bekommt.

Zitat:
persönlich mit der Ärztin reden.

Wir können mit der KÄ nicht mehr Kontakt aufnehmen. Unsere Anrufe werden weggedrückt. Vermutlich hat sie selbst schon eingesehen, dass sie Mist gebaut hat, als sie vom Krankenhaus oder auch vom Jugendamt Rückmeldung zu der Sache bekommen hat.
Ob und wie genau, wissen wir leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 226x hilfreich)

Aus meiner Sicht hat die Kinderärztin korrekt vorgegangen. Sie stellt eine mögliche Gefährdung des Kindes fest und empfiehlt dringend den Weg ins Krankenhaus. Diese mögliche Gefährdung ist dem Jugendamt zu melden. Und alles weitere ist dann ein Standardprozess.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Arno-Nüm
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Aus meiner Sicht hat die Kinderärztin korrekt vorgegangen. Sie stellt eine mögliche Gefährdung des Kindes fest und empfiehlt dringend den Weg ins Krankenhaus. Diese mögliche Gefährdung ist dem Jugendamt zu melden. Und alles weitere ist dann ein Standardprozess.


Mehrere Fragen sind noch offen für mich:

- Durfte die Kinderärztin ohne uns vorher zu informieren, das Jugendamt einschalten? Sie hatte scheinbar Zeit genug dies zu tun anstelle uns direkt zu kontaktieren. Wir wären kooperativ gewesen, hätte sie uns ggf. selbst mit JA gedroht. Dass, sie den direkten Weg zum JA gewählt hat finden wir sehr übergriffig und wir können uns vorstellen, dass gegen Richtlinien für Ärzte verstoßen wurde?

- Die kurze Untersuchung bei ihr war sehr unprofessionell. Sie hat nicht einmal die einfachsten Anzeichen einer möglichen Unterernährung der Kleinen überprüft wie z.B. eingefallene Fontanelle, ausgetrocknete Hautstellen, geführtes Stillprotokoll, Gewichtszunahme. Am folgenden Tag wurde ihre Diagnose von einem anderen Arzt komplett widerlegt. Könnte man ihr eine falsche Diagnose bzw. Willkür bei dieser Diagnose vorwerfen? Sie schaut sich das Kind nicht richtig an, aber informiert direkt das Jugendamt. Das ist für mich Machtmissbrauch.

Ich finde es sollte irgendwie möglich sein sollte dagegen vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17198 Beiträge, 9491x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Könnte man ihr eine falsche Diagnose bzw. Willkür bei dieser Diagnose vorwerfen?

Vorwerfen ja - aber wahrscheinlich nicht beweisen.
Es ist natürlich äußerst ärgerlich - aber medizinische Fehleinschätzungen sind im Regelfall nicht justiziabel.
Eine falsche Diagnose ist erstmal nicht angreifbar.
Angreifbar wäre es, wenn bei bei der Erstellung der Diagnose gegen Richtlinien der Ärztekammer oder medizinische Standards verstoßen wurde. Sowas endet aber bestenfalls in einer teuren Gutachter-Schlacht, abgesehen davon, dass es für viele Untersuchungen überhaupt gar keine Richtlinien gibt.
Wenn aber eine Untersuchung durchgeführt wurde, aber aus der Untersuchung die falsche Schlussfolgerung (= falsche Diagnose) gezogen wurde, dann können Sie die Sache so gut wie vergessen.
Und Willkür (also Absicht) ist sowieso nicht beweisbar. Sie können nicht in den Kopf der Ärztin schauen.

Zitat (von Arno-Nüm):
Durfte die Kinderärztin ohne uns vorher zu informieren, das Jugendamt einschalten?

Ja

Jetzt wissen Sie, woher das Sprichwort "Halbgötter in Weiß" kommt.

Ernster Rat:
Vergessen Sie die Sache, wechseln Sie den Kinderarzt, aber investieren Sie weder Geld noch Zeit in eine Sache, bei der zu 99% sowieso nichts bei herumkommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33887 Beiträge, 5857x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Wir vermuten, dass sie KÄ einen schlechten Tag hatte und sie eventuell auch generell etwas gegen uns hat. Wir hatten bei unserem 4. Kind eine Hausgeburt, wo sie grundsätzlich dagegen war.
Sowas kommt vor und ja, es ist absolut ärgerlich, keine Frage. Ihr seid nicht ins KH gefahren, und nur deshalb hat sie das JA informiert.
Zitat (von Arno-Nüm):
Wir dachten immer
Da habt ihr falsch gedacht und sorry, auch in Reihenhäusern hat leider manchmal das Jugendamt Anlass, zu klingeln...
Zitat (von Arno-Nüm):
Wir hatten Glück dass die zwei Damen vom JA relativ gut umgänglich waren und freundlich geblieben sind.
Also ist das eigentliche Problem als keins mehr erkannt.
Zitat (von Arno-Nüm):
Hätte sie uns vorher kontaktieren müssen,
mW Nein, muss sie nicht.
Zitat (von Arno-Nüm):
Die kurze Untersuchung bei ihr war sehr unprofessionell.
Wer von euch Eltern ist Profi, das zu bewerten? Manchmal genügt der 1. Eindruck, auch wenn er sich dann als falsch herausstellt.
Zitat (von Arno-Nüm):
Das ist für mich Machtmissbrauch.
Ich verstehe euren Ärger und Schock --- aber das dürfte in Wortwahl und in der Sache völlig daneben sein.
Sie hatte evtl. einen schlechten Tag, ist evtl. stets überlastet, bekommt schlechte Bewertungen im Netz...usw.... mag alles sein.
Aber sie hat Mutter und Kind zur weiteren Untersuchung/Diagnostik ins KH geschickt. Die Gegenrede und eure *Empörung* und der Kontrollanruf im KH am gleichen Tag genügten, das JA zu informieren.
Zitat (von Arno-Nüm):
Ich finde es sollte irgendwie möglich sein sollte dagegen vorzugehen.
Ist es doch auch. Es bleibt eure Entscheidung.

btw.
Bei uns herrscht seit Jahren akuter K-Ärztemangel. Jedes Quartal wird eine Praxis von übergeordneter Stelle *verdonnert*, auch neue Kinder anzunehmen... das aber wurde/wird Eltern nicht kommuniziert...wer das System nun kennt, ist gut dran bei Terminanfragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Durfte die Kinderärztin ohne uns vorher zu informieren, das Jugendamt einschalten?
Ja. Sie hat sogar die Pflicht dazu, siehe Bundeskinderschutzgesetz.

Zitat (von Arno-Nüm):
Könnte man ihr eine falsche Diagnose bzw. Willkür bei dieser Diagnose vorwerfen? Sie schaut sich das Kind nicht richtig an, aber informiert direkt das Jugendamt.
Sie hatte einen Verdacht und den hat sie geäußert. Entsprechend der Hinweis auf das Aufsuchen eines Krankenhauses.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3752 Beiträge, 597x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Am folgenden Tag wurde ihre Diagnose von einem anderen Arzt komplett widerlegt.

Am Tag davor hatte die Kinderärztin es allerdings anders gesehen, da gab es für Sie Anhaltspunkte.
In einem Tag kann sich viel ändern, meine Erfahrung.
Die Sache ist unangenehm, sie sollten es aber nicht weiter verfolgen, bringt ihnen nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123871 Beiträge, 40292x hilfreich)

Zitat (von Arno-Nüm):
Die KÄ hat unser Baby nicht ansatzweise gründlich untersucht und trotzdem behauptet, dass wir ins Krankenhaus müssen

Es mag für Laien nur schwer vorstellbar sein, das über Jahre ausgebildete Experten sich über einen Fall recht schnell klar sein können. Aber es ist so.
Hier war die Ärztin sich offenbar darüber klar, das sie nicht weiter untersuchen will, sondern die besser ausgestatteten Experten im Krankenhaus zwecke Verifikation zum Einsatz kommen sollen.



Zitat (von Arno-Nüm):
Hätte sie uns vorher kontaktieren müssen, bevor sie das Jugendamt informiert?

Nein.



Zitat (von Arno-Nüm):
- Durfte die Kinderärztin ohne uns vorher zu informieren, das Jugendamt einschalten?

Das darf jeder. Ich, der Busfahrer genau so wie der Unbekannte Typ der an der Supermarktkasse hinter einem steht.



Zitat (von Arno-Nüm):
Das ist für mich Machtmissbrauch.

Es gibt keinen Machtmissbrauch. Denn dazu bedarf es ja mindestens mal einer gewissen Macht.
Die Eskalation mit dem JA hat man durch den nicht erfolgten Besuch im Krankenhaus selber verursacht.



Zitat (von Arno-Nüm):
worauf meine Frau weinend im Raum sitzen gelassen wurde und nicht mehr mit ihr gesprochen wurde.

Das ist natürlich nicht mal mehr unprofessionell, sondern schlicht unterirdisch.
Des Berufsstandes unwürdiges Verhalten. Vermutlich nicht wirklich justiziabel. Aber für einen Rüffel von der Kammer könnte es langen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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