Klinik lehnt Behandlung ab

19. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Allen_247
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Klinik lehnt Behandlung ab

Hallo, ich poste das mal hier, da ich kein eigenes Forum dafür gefunden habe.
Kann ein Arzt Patienten für eine Therapie ablehnen, weil er die Folgerisiken aus der Behandlung für diese als höher gegenüber seiner präferierten Patientengruppe erachtet?
Sachverhalt ist eine Strahlentherapie, für die üblicherweise nur Patienten über 45 in Betracht gezogen werden. Ein Patient mit einem Lebensalter von 25 Jahren wird abgelehnt, obwohl die Behandlung seine zukünftige Lebensqualität wesentlich verbessern könnte. Der Patient ist sich der Risiken bewusst und möchte diese Behandlung trotzdem. Kann er abgelehnt werden und welche Rechtsmittel können eingelegt werden?
Vielen Dank vorab.




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41092x hilfreich)

Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage die Klinik überhaupt einen Behandlungsvertrag eingehen müsste. Von daher wäre schon da Ende der Fahnenstange.


Und natürlich kann der Arzt eine Behandlungsmethode ablehnen, wenn diese entsprechende, nicht beherrschbare Unwägbarkeiten hat. Muss er sogar, um sich nicht schadenersatzpflichtig und / oder strafbar zu machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Allen_247
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber liegt das nicht im Ermessen des Patienten, ob er diese Folgerisiken eingehen möchte oder nicht? Ich finde es entbehrt jeder moralischen Grundlage eine Behandlung zu verweigern, die Linderung oder Heilung für ein Leid in den "besten Jahren" verschafft, weil in folgenden Jahrzehnten eine Hautkrebserkrankung folgen könnte.
Lieber würde ich jetzt gesund und später krank als andersherum sein. Vor allem, weil das Risiko einer Folgeerkrankung wesentlich geringer wäre als das Risiko einer wesentlichen Verschlimmerung des aktuellen Zustandes, auch unter Einbeziehung alternativer Behandlungsmethoden.

-- Editiert von Allen_247 am 19.08.2018 20:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41092x hilfreich)

Zitat (von Allen_247):
Aber liegt das nicht im Ermessen des Patienten, ob er diese Folgerisiken eingehen möchte oder nicht?

Ärzte haben auch den Auftrag Patienten vor unsinnigem Vorgehen zu schützen.

Und selbst wenn es im Ermessen des Patienten liegt, auf der anderen Seite liegt es im Ermessen des Arztes einen Vertrag eingehen zu wollen.

Einen Kontrahierungszwang gibt es nur in den seltensten Fällen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5436 Beiträge, 1823x hilfreich)

Da hilft in der Tat nur, sich einen Arzt zu suchen, der die gewünschte Behandlung durchführt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 942x hilfreich)

Halo TS,

Was hat der Arzt denn genau gesagt? Hast Du eine zweite Meinung eingeholt?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

In diesem Fall kommt man mit einer zweiten Meinung leider nicht weiter - auch wenn der 2. Doc sagte "Ich sehe diesen Wunsch als gerechtfertigt an", wird man Doc Nr 1 damit auch nicht zur Behandlung bringen.

Einfach anderen Arzt suchen wird hier das effektivste sein, denke ich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41835 Beiträge, 14614x hilfreich)

Es gibt den hippokratischen Eid nicht mehr. Es gibt aber nach wie vor Grundsätze der ärztlichen Ethik. Danach kann/muss der Arzt eine Behandlung ablehnen, die seiner Meinung nach dem Patienten schadet. Daran ändert auch kein Gericht was.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1250x hilfreich)

Ins extreme gedacht: Der Arzt darf Dir auch keine tödliche Dosis von-was-auch-immer spritzen, auch wenn Du das explizit von ihm forderst und ihm das unterschreibst, dass Du mit dem Ergebnis/Risiko einverstanden bist.

Wenn der Arzt das Risiko bzw. die Folgewirkung als zu schwerwiegend einschätzt, ist das halt so.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.611 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.321 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.