Hallo,
zur Zeit gibt es sicher einige, die einen Corona-Test gemacht haben. Vielleicht kennt sich jemand besser aus.
Vor einem Monat war ich krank (starker Husten, Heiserkeit etc.), aber nicht zu Hause. Meine Hausärztin sagte, ich solle einen Corona-Test machen da ich mit Menschen arbeite, es sei eine Kassenleistung und ich solle einen Arzt in der Nähe suchen wenn es kein Testzentrum gibt.
Den habe ich zum Glück recht schnell gefunden, ohne viele Worte einen Termin bekommen und auch dort wurde sehr unkompliziert meine Karte gescannt und der Test gemacht. Man gab mir noch einen Zettel zur Unterschrift "wegen Corona", den ich als Einwilligung in einen Test las und unterschrieb.
Zwei Wochen später bekam ich eine Rechnung vom Labor. Ich war zufällig eh bei meinem Arzt und fragte nach, sie zeigte sich überrascht und riet mir, die Praxis anzurufen. Dort sagte man mir, ein Test sei in Niedersachsen nur von der Kasse abgedeckt, wenn man Kontakt mit einem Corona-Kranken hatte und ich solle mich an die Krankenkasse wenden. Ein kurzer Check bei der Kassenärztlichen Vereinigung ergab, dass bei Symptomen sehr wohl der Test übernommen wird. Das Gespräch mit der Krankenkasse ergab dasselbe, sie würden auf jeden Fall übernehmen, bräuchten aber die Abrechnung vom Arzt. Diese könne er sehr unkompliziert beim Labor nachrreichen solange das Quartal noch läuft, sie gaben mir sogar die Nummer des entsprechenden Formulars.
Die Arztpraxis war alles andere als begeistert und blockte wieder mit "Das geht nicht", bevor ich ausgesprochen hatte. Ich habe ihnen trotzdem alles genau so erzählt wie die Krankenkasse er mir sagte. Trotzdem beharrte sie darauf, dass ich die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und sie im Übertragenen Sinne doch bitte in Ruhe lassen soll. Nun habe ich die eine Information von meinem Hausarzt und der Kasse, dagegen die der Praxis. Jeder schiebt es auf den anderen, und zahlen tue es doch ich?
Eine zweite, daran angeschlossene Frage habe ich noch zu einer weiteren Rechnung der Praxis. Diese ist für die Leistungen "298" und "A245", Abstrich und Hygieneaufwand für den Corona-Test. Meine Krankenkasse sagte, dies könne nur bei Privatpatienten berechnet werden, die Arztpraxis sagt etwas anderes.
Google hilft mir nicht wirklich weiter, die Ergebnisse die ich fand waren in "Arztsprache" und nur bis Einde Juli gültig.
Über Hilfe jeder Art wäre ich sehr dankbar, auch für Beratungsstellen o. ä.
Kosten für Corona-Test: Wer zahlt?
Und was stand nun genau auf dem Zettel?Zitat :Man gab mir noch einen Zettel zur Unterschrift "wegen Corona", den ich als Einwilligung in einen Test las und unterschrieb.
Ich würde die Arztpraxis umgehend (das Quartal hat nur noch einige wenige Tage) schriftlich - via Einwurfeinschreiben - auffordern, die Abrechnung zu korrigieren. Seit etwa mitte März gelten bundeseinheitlich die aktuellen Regeln der KBV zur Abrechnung von COVID-19 Tests und mit dem Einlesen der eGK hat der Arzt den Patieten als Kassenpatient akzeptiert.
Zur Abrechnung von IGeL Leistungen bei Kassenpatienten muss eine Aufklärung durch den Arzt (nicht durch das Kassenpersonal) und ein (eindeutig als solcher bezeichneter) Behandlungsvertrag abgeschlossen werden. Bei Laborleistungen lässt sich üblicherweise auch das Labor dies noch einmal auf dem Auftragsschein ans Labor unterzeichnen.
Eine Abrechnung als Privatpatient DARF der Arzt bei einem Kassenpatieten nicht durchführen.
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Zitat :Zur Abrechnung von IGeL Leistungen bei Kassenpatienten muss eine Aufklärung durch den Arzt (nicht durch das Kassenpersonal) und ein (eindeutig als solcher bezeichneter) Behandlungsvertrag abgeschlossen werden.
Richtig. Daher spielt dies eine große Rolle:
Zitat :Man gab mir noch einen Zettel zur Unterschrift "wegen Corona", den ich als Einwilligung in einen Test las und unterschrieb.
Wenn die Praxis einen unterschriebenen Behandlungsvertrag hat, dürfte man sich da recht schwierig raus reden können.
Zitat :Wenn die Praxis einen unterschriebenen Behandlungsvertrag hat, dürfte man sich da recht schwierig raus reden können.
Das gilt aber dann auch nur für IGeL Leistungen. Möchte der Arzt medizinisch notwendige Kassenleistungen bei einem Kassenpatienten privat liquidieren gilt es die recht hohen Hürden (siehe Bundesmantelvertrag Ärzte §18.8)
Insbesondere sei dort auch der Abschnitt
Zitat:Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.
erwähnt.
Wie gesagt, ich würde den Arzt schriftlich und nachweisbar auffodern, die Abrechnung zu korrigieren. Für den Fall, dass der Arzt dieser Aufforderung nicht nachkommt, würde ich den Arzt darauf hinweisen, dass man sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung wendet.
Zitat :Und was stand nun genau auf dem Zettel?Zitat :Man gab mir noch einen Zettel zur Unterschrift "wegen Corona", den ich als Einwilligung in einen Test las und unterschrieb.
Das ist mir zwar peinlich, aber ich weiß es nicht. Ich hatte wie gesagt den Zettel als Einwilligung zum Test verstanden und mir den Inhalt nicht weiter gemerkt, da es eine stressige Situation war. Der Arzt wartete bereits und ich habe den Zettel vielleicht 7 Sekunden gesehen. Im Nachhinein ärgere ich mich natürlich selbst, mir die Zeit nicht genommen zu haben, immerhin lernt man aus Fehlern.
Ich habe die Praxis gebeten mir eine Kopie per Mail zu schicken, das ist bisher nicht passiert.
Zitat :Ich würde die Arztpraxis umgehend (das Quartal hat nur noch einige wenige Tage) schriftlich (...) auffordern, die Abrechnung zu korrigieren.
Das habe ich gemacht, allerdings nur per Mail. Ich nehme an es ist wichtig, dass ich trotzdem einen Brief/ein Einschreiben schreibe?
Zitat :Das gilt aber dann auch nur für IGeL Leistungen. Möchte der Arzt medizinisch notwendige Kassenleistungen bei einem Kassenpatienten privat liquidieren gilt es die recht hohen Hürden (siehe Bundesmantelvertrag Ärzte §18.8)
Das ist ein sehr guter Hinweis, etwas ähnliches sagte mein Ansprechpartner bei der Krankenkasse auch, aber ich bin froh, hier einen weiteren Ansatz zu haben.
Außerdem vielen Dank für den Hinweis auf die Schlichtungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung, die kenne ich tatsächlich auch nicht!
-- Editiert von Windfang am 25.09.2020 08:05
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