Hallo!
2019 kam mein Sohn im Krankenhaus auf die Welt.
Die Geburt verlief alles andere als glatt, es wurden u.a Blutwerte verwechselt und ein Kaiserschnitt verweigert.
Mein Sohn befand sich in einem sehr schlechten Zustand und musste auf der Neo weiter behandelt werden. Inzwischen steht fest, dass er geistig behindert ist. Um der Sache auf den Grund zu gehen, wollten wir die Krankenakte anfordern. Das Krankenhaus ist inzwischen insolvent und hat einen neuen Eigentümer.
Die Akte ist verschwunden, angeblich gibt es sie nicht mehr. Ist das Rechtens?
LG Skadi
-- Editiert von Moderator topic am 28. Mai 2025 14:02
-- Thema wurde verschoben am 28. Mai 2025 14:02
Krankenakte verschwunden
22. Januar 2025
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Frage vom 22. Januar 2025 | 15:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenakte verschwunden
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#1
Antwort vom 22. Januar 2025 | 17:24
Von
Status: Lehrling (1184 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatIst das Rechtens? :
Hi,
nein, natürlich muss eine Patientenakte vorhanden sein bzw. diese aufbewahrt werden
Haben Sie die Akte schon mit Fristsetzung nach § 630g Abs. 2 BGB
eingefordert? Falls weiterhin nicht reagiert wird, übergibt man das Ganze einem Anwalt.
Falls direkt bei der Geburt bereits ein Behandlungsfehler vermutet wurdet: Hat man denn denn schon etwas in diese Richtung unternommen?
Mögliche Behandlungsfehler kann man jedenfalls (sofern man keine Rechtschutzversicherung hat) auch mit Hilfe der Krankenkasse überprüfen, diese wäre dann wohl ihr bester Ansprechpartner.
#2
Antwort vom 22. Januar 2025 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (37588 Beiträge, 6280x hilfreich)
Das wird ganz sicher nicht so sein... und wäre natürlich nicht rechtens.ZitatDie Akte ist verschwunden, angeblich gibt es sie nicht mehr. Ist das Rechtens? :
Ihr solltet jeder Sache in dieser Beziehung nur mit einem versierten Anwalt auf den Grund gehen... was auch immer mit *Grund* gemeint ist.
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#3
Antwort vom 22. Januar 2025 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41038x hilfreich)
ZitatDas Krankenhaus ist inzwischen insolvent und hat einen neuen Eigentümer. :
Und, ist der neue Eigentümer auch der Rechtsnachfolger? Dann wäre er der richtige Ansprechpartner, ansonsten der alte Eigentümer.
Wenn die Akte weg ist, dann ist sie weg. Das darf zwar eigentlich nicht passieren, aber es kommt vor.
Vermutlich ist sie verschwunden ohne das sich feststellen lässt, wann, wo, wie und durch wen sie verschwunden ist.
#4
Antwort vom 22. Januar 2025 | 19:11
Von
Status: Unparteiischer (9094 Beiträge, 1925x hilfreich)
Mir kommen da die Aufbewahrungsfristen in den Kopf. Empfohlen sind wohl 30 Jahre, aber ich lese auch was von 10 Jahren.
https://www.kdsa-nord.de/Download/Themen/201704_Muelot_Information_Aufbewahrungsfristen_MED_extern.pdf
#5
Antwort vom 23. Januar 2025 | 13:18
Von
Status: Lehrling (1184 Beiträge, 200x hilfreich)
Ich würde derzeit noch nicht mal davon ausgehen, dass die Akte wirklich weg ist, sowas lässt ja niemand durch den Schredder laufen.
Bzw. vieles was angeblich unauffindbar, verschwunden oder verschollen war, ist schon plötzlich wieder aufgetaucht, als es wichtig oder nützlich wurde. Wahrscheinlich staubt die Akte irgendwo vor sich hin.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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