Krankenhaus OP - Behandlungsfehler - Verklagen?

26. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Patrick321
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenhaus OP - Behandlungsfehler - Verklagen?

Hallo,

bei meiner Frau sollte eine Op im Unterleib durchgeführt werden. Dabei wurde versehentlich die Gebärmutter durchstochen in dessen Folge 2 Liter Spühlflüssigkeit in den Bauch gelaufen sind. Dies hat bei meiner Frau zu starken schmerzen und 3 Zusätzlichen Stationären Tagen geführt.
Das dieser Behandlungsfehler passieren könnte stand in den Unterlagen, ja. Aber bedeutet dies das auch, das eine Klage auf z.B. Schmerzensgeld nicht möglich ist?

Macht es Sinn eine Klage anzugehen? Brauche ich dafür in jedem Fall einen Rechtsawelt? (Ich bin kein Jurist)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35817 Beiträge, 6083x hilfreich)

Zitat (von Patrick321):
Aber bedeutet dies das auch, das eine Klage auf z.B. Schmerzensgeld nicht möglich ist?
Nö.
Zitat (von Patrick321):
Macht es Sinn eine Klage anzugehen?
Vielleicht geht es auch ohne Klage, nämlich mit außergerichtlicher Einigung, ohne jedes Anerkenntnis einer Schuld.
Deine Frau wird das besser beantworten können, denn sie hatte die Schmerzen und die zusätzlichen Tage im KH. Deine Frau sollte aber ungefähr wissen, wieviel € Schmerzensgeld sie haben will. Das ist oft die große Unbekannte. Es könnte lange *gehandelt* werden.
Zitat (von Patrick321):
Brauche ich dafür in jedem Fall einen Rechtsawelt?
Nein. Ob man sich außergerichtlich einigen kann mit dem KH, wird man sehen.

Es kommt auch darauf an, was genau zu den Risiken in den Unterlagen steht.
versehentlich passiert...? oder... kann bei solchen OP passieren...?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17771 Beiträge, 9723x hilfreich)

Zitat (von Patrick321):
Brauche ich dafür in jedem Fall einen Rechtsawelt?

Es ist nicht so, dass man "auf jeden Fall" einen braucht.
Aber - realistisch gesehen - sind die Erfolgsaussichten ohne Anwalt nahe Null.

Als ersten Schritt sollte man aber die eigene Krankenversicherung konsultieren. Die hat ja auch ein Interesse, Behandlungsfehler aufzuklären, weil dadurch unnötige Kosten entstehen.
Hier ein Beispiel:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/arzt-und-krankenhausbesuch/behandlungsfehler/haeufigste-fragen-zu-behandlungsfehlern-2008208

Wenn die eigene Krankenversicherung der Meinung ist, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt, dann sollte man anschließend einen Anwalt beauftragen.
Wenn die eigene Krankenversicherung der Meinung ist, dass "nur" eine Komplikation vorliegt, die zum normalen Risiko dieser Operation gehört, dann vergessen Sie die Sache am besten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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