Hallo,
bei meiner Frau sollte eine Op im Unterleib durchgeführt werden. Dabei wurde versehentlich die Gebärmutter durchstochen in dessen Folge 2 Liter Spühlflüssigkeit in den Bauch gelaufen sind. Dies hat bei meiner Frau zu starken schmerzen und 3 Zusätzlichen Stationären Tagen geführt.
Das dieser Behandlungsfehler passieren könnte stand in den Unterlagen, ja. Aber bedeutet dies das auch, das eine Klage auf z.B. Schmerzensgeld nicht möglich ist?
Macht es Sinn eine Klage anzugehen? Brauche ich dafür in jedem Fall einen Rechtsawelt? (Ich bin kein Jurist)
Krankenhaus OP - Behandlungsfehler - Verklagen?
26. September 2023
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Frage vom 26. September 2023 | 14:54
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenhaus OP - Behandlungsfehler - Verklagen?
#1
Antwort vom 26. September 2023 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (39638 Beiträge, 6495x hilfreich)
Nö.Zitat :Aber bedeutet dies das auch, das eine Klage auf z.B. Schmerzensgeld nicht möglich ist?
Vielleicht geht es auch ohne Klage, nämlich mit außergerichtlicher Einigung, ohne jedes Anerkenntnis einer Schuld.Zitat :Macht es Sinn eine Klage anzugehen?
Deine Frau wird das besser beantworten können, denn sie hatte die Schmerzen und die zusätzlichen Tage im KH. Deine Frau sollte aber ungefähr wissen, wieviel € Schmerzensgeld sie haben will. Das ist oft die große Unbekannte. Es könnte lange *gehandelt* werden.
Nein. Ob man sich außergerichtlich einigen kann mit dem KH, wird man sehen.Zitat :Brauche ich dafür in jedem Fall einen Rechtsawelt?
Es kommt auch darauf an, was genau zu den Risiken in den Unterlagen steht.
versehentlich passiert...? oder... kann bei solchen OP passieren...?
#2
Antwort vom 26. September 2023 | 16:58
Von
Status: Legende (18974 Beiträge, 10233x hilfreich)
Zitat :Brauche ich dafür in jedem Fall einen Rechtsawelt?
Es ist nicht so, dass man "auf jeden Fall" einen braucht.
Aber - realistisch gesehen - sind die Erfolgsaussichten ohne Anwalt nahe Null.
Als ersten Schritt sollte man aber die eigene Krankenversicherung konsultieren. Die hat ja auch ein Interesse, Behandlungsfehler aufzuklären, weil dadurch unnötige Kosten entstehen.
Hier ein Beispiel:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/arzt-und-krankenhausbesuch/behandlungsfehler/haeufigste-fragen-zu-behandlungsfehlern-2008208
Wenn die eigene Krankenversicherung der Meinung ist, dass tatsächlich ein Fehler vorliegt, dann sollte man anschließend einen Anwalt beauftragen.
Wenn die eigene Krankenversicherung der Meinung ist, dass "nur" eine Komplikation vorliegt, die zum normalen Risiko dieser Operation gehört, dann vergessen Sie die Sache am besten.
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