Hallo und guten Abend an alle.
Ich habe folgendes Problem.
Ich war von Februar bis März in einer psychiatrischen Tagesklinik. Nun möchte mein Arbeitgeber eine Liegebescheinigung. Jedoch weigert sich die Klinik mir diese auszustellen.
Warum? Die Pflegerinnen und Pfleger waren extrem lustlos und sind ehrlich gesagt zu faul mir diese auszuhändigen, bzw eine Liegebescheinigung zu schreiben.
Habe ich Anspruch auf so eine Liegebescheinigung? Am Telefon sind die so richtig patzig und unfreundlich gewesen. Habe jetzt ein zweites Mal dort angerufen und es wurde sofort wieder aufgelegt. Auf meine Mail haben die auch nicht reagiert. Was kann ich jetzt noch machen?
Danke und LG
Chris
-- Editiert von Moderator topic am 12.05.2022 15:15
-- Thema wurde verschoben am 12.05.2022 15:15
Krankenhaus weigert Liegebescheinigung auszustellen
Warst du stationär? Klingt bei Tagesklinik eher nicht danach.
Die Liegebescheinigung gibt doch an, ab und und wie lange du stationär in der Klinik warst.
Bräuchtest du nicht eher eine AU. Denn das warst du ja während der Behandlung wahrscheinlich.
Wenn schon, dann tun das sowieso nicht die Pfleger*Innen.Zitat :Die Pflegerinnen und Pfleger waren extrem lustlos und sind ehrlich gesagt zu faul mir diese auszuhändigen, bzw eine Liegebescheinigung zu schreiben.
Am Telefon wird man keine bekommen. Vermutlich haben sie dir so geantwortet, wie du gefragt hast, oder?
Genügt deinem Arbeitgeber dein *Krankenschein* zur Arbeitsunfähigkeit denn nicht?Zitat :Was kann ich jetzt noch machen?
Hattest du eine ärztliche Einweisung oder bist du selbst in die Klinik?
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Hallo !
In einer Tagesklinik gibt es keine Liegebescheinigung, sondern eine Aufenthaltsbescheinigung. Aus dieser muss nur die Dauer des Aufenthaltes hervorgehen, der Grund des Aufenthalts ist geht den Arbeitgeber nichts an.
Schreiben Sie eine Mail (als Absender die Mailadresse, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben) an die Verwaltung (das Pflegepersonal hat damit überhaupt gar nichts zu tun) bzw stellen Sie Ihre Anforderung per Brief und dann klappt das mit aller Wahrscheinlichkeit schon
. Manchmal reicht es auch, anzurufen, aber halt nicht immer.
EDIT:
Eine gesonderte "Krankschreibung" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/AUB) brauchen sie nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung gilt als ebensolche.
Viel Erfolg!
-- Editiert von Tick-Tack am 12.05.2022 11:33
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