Krankenwagen Kosten

29. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
zazzy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenwagen Kosten

Hallöchen,

so wie ich es oben benannt habe geht es um Krankenwagen kosten, die aus einer Verbalen Auseinandersetzung entstanden sind.
Passierte alles vor ca vor mehr als einem Jahr, und nun habe ich nen Brief bekommen von ner Krankenkasse, die von der anderen person, wo mir besagt wird dass ich die Kosten übernehmen soll.

Natürlich gab es keinen Anlass für den Krankenwagen, sonst würde die Krankenkasse die kosten Übernehmen.

Wegen der Verbalen Auseinandersetzung gabs auch von meiner Seite und der anderen Seite, mit Gericht ein kleines Verfahren usw
aber nirgends wurde ne Körperverletzung angedeutet die nen Krankenwagen rechtfertigt.

Versucht die Person mir die Kosten jetzt anzuhängen ?
weil die Krankenkasse auf die Akten aufweist und ich deswegen die Kosten tragen soll :/
war auch ein Geschlossenes Verfahren, und würden die Einsicht haben würden die sehen das es keinen Indiz gibt dass ein Krankenwagen notwendig war, weswegen die kosten die Andere Seite tragen sollte.

Ich verstehe nicht ob ich verpflichtet bin die Kosten zu tragen oder man versucht mir einfach es unter die Schuhe zu schieben.

Falls mir jemand weiterhelfen kann
bedanke ich mich schon in voraus :)

-- Editiert von zazzy am 29.05.2021 20:01




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128791 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von zazzy):
Natürlich gab es keinen Anlass für den Krankenwagen, sonst würde die Krankenkasse die kosten Übernehmen.

Diese Theorie ist schlicht falsch.
Im Gegenteil, warum sollen wir - die Versicherten - Kosten übernehmen, wenn es einen ersatzpflichtigen Schädiger gibt.



Zitat (von zazzy):
Wegen der Verbalen Auseinandersetzung gabs auch von meiner Seite und der anderen Seite, mit Gericht (kleiner Verfahren usw)

Zitat (von zazzy):
war auch ein Geschlossenes Verfahren,

Keine Ahnung was man damit sagen will.



Zitat (von zazzy):
und würden die Einsicht haben würden die sehen das es keinen Indiz gibt dass ein Krankenwagen notwendig war,

Ganz offenbar haben die Einsicht, da sie sich auf die Akten beziehen.
Es wäre empfehlenswert, das man sich auch mal diese Einsicht in die Akten verschafft. Und den Inhalt eventuell mal durch einen Profi prüfen lässt.



Zitat (von zazzy):
aber nirgends würde ne Körperverletzung angesprochen die nen Krankenwagen rechtfertigt.

Das muss es auch nicht.

Und um dem vorzubeugen: die Theorie das kein Krankenwagen nötig gewesen wäre weil es ja "nur" verbal war,ist ebenfalls falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zazzy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Einsicht auf die Akten habe ich ja selber, es gabs keinen Anlass für den Krankenwagen weil es eine Leerfahrt war, die konnten nichts feststellen !!!
So schnell die gekommen sind, sind die auch gegangen.

Gesetzlich Versicherte müssen lediglich einen kleinen Kostenbeitrag in Höhe von 10 Euro zahlen, doch wenn die auf ne Leerfahrt sitzen bleiben, müssen die die kosten komplett tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128791 Beiträge, 41128x hilfreich)

Zitat (von zazzy):
Die Einsicht auf die Akten habe ich ja selber, es gabs keinen Anlass für den Krankenwagen weil es eine Leerfahrt war, die konnten nichts feststellen !!!

Dann würde ich die KK gerichtsfest auffordern, die KK möge doch mal substantiiert darlegen, wie sie den Anspruch begründet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Nur weil der Krankenwagen am Ende wieder "leer" nach Hause gefahren ist, bedeutet das nicht, dass sein Kommen nicht notwendig war. Und ich gesehe auch davon aus, dass für den Fall, dass der Krankenwagen doch aus gutem Grund gekommen ist, es nochmals teurer hätte werden können. Das mit dem Kostenbeitrag von 10€ ist meines Erachtens so nicht richtig.

Beschreiben SIe doch mal genauer:

Worum ging es in dem "kleinen Verfahren", wer hat das angestrengt und wie ist es geendet? Waren Sie da anwaltlich vertreten?

Was war das für eine "verbale Auseinandersetzung"?

Warum ist der Krankenwagen gekommen, wer hat diesen aus welchem Grund gerufen?

Führt die Krankenkasse Gründe für die Pflicht zur Kostentragung an?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39664 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von zazzy):
So schnell die gekommen sind, sind die auch gegangen.
Die wurden also gerufen (von wem?), haben festgestellt, dass sie keine Person transportieren müssen und sind wieder gefahren?
Das könnte uU trotzdem zu Kosten führen, die von dir zu erstatten sind.
Zitat (von zazzy):
Gesetzlich Versicherte müssen lediglich einen kleinen Kostenbeitrag in Höhe von 10 Euro zahlen, doch wenn die auf ne Leerfahrt sitzen bleiben, müssen die die kosten komplett tragen.
In Deutschland ist das nicht so. Die 10,-als Zuzahlung gelten grundsätzlich NICHT für Transportkosten eines Krankentransport-Wagens/KTW.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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